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20.3412 · Interpellation · 2020-05-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Werden die hydro-geologischen Probleme der letzten Monate im Lötschberg-Basistunnel einen Einfluss auf die Variantenwahl haben?

Begründung

Ein Ausbau des Lötschberg-Basistunnels ist vorgesehen. Zurzeit stehen zwei Varianten im Raum: Die eine sieht einen teilweisen Ausbau auf zwei Spuren vor, die andere den Vollausbau des Tunnels. Bei den Beratungen zum Ausbauschritt 2035 hat das Parlament beschlossen, die Kapazitäten des Lötschberg-Basistunnels zwischen Ferden und Mitholz teilweise auszubauen. Das erlaubt es, die Zugsfrequenz im Tunnel zu erhöhen und alle Güterzüge durch den Basistunnel zu führen. Aber die Lötschberg-NEAT bleibt dennoch unvollendet, denn der 7 km lange Streckenabschnitt Mitholz-Frutigen bleibt einspurig. Das hat schwerwiegende Folgen für die Nutzerinnen und Nutzer dieser Verkehrsachse. Die vertiefte Planung hat aufgezeigt, dass dieser Ausbauschritt eine Schliessung des Basistunnels für ungefähr acht Monate nötig macht, was gravierende Auswirkungen insbesondere auf die Kantone Bern und Wallis haben wird (Verlängerung der Reisezeiten, reduzierte Verkehrskapazitäten).

Eine weitere vollständige Schliessung des Tunnels von längerer Dauer würde nötig, sollte der Tunnel vollständig ausgebaut werden oder wenn dereinst eine Sanierung ansteht, was vor 2045 zwingend nötig sein wird.

Der sofortige Vollausbau des Tunnels hätte hingegen folgende Vorteile:

1. Er erhöt die Sicherheit des Tunnels, erleichtert eine Intervention im Ereignisfall und reduziert damit die Betriebskosten.

2. Er ist kostengünstiger und kann viel rascher umgesetzt werden als ein etappenweiser Ausbau. Kostspielige Investitionen in Provisorien (z. B. Gleiswechsel) können vermieden werden.

3. Er schafft Kapazitätsreserven und Alternativlinien in Ergänzung zur Gotthardachse für den Güter- wie den Personenverkehr, erhöht den Spielraum bei der Fahrplangestaltung für die ganze Schweiz und verbessert die Betriebsstabilität (Pünktlichkeit).

4. Er ist im Sinne einer klimafreundlichen Verkehrsverlagerungspolitik, erlaubt er doch die Verlagerung des gesamten Güterverkehrs in den Basistunnel; der Vollausbau steigert die Kapazitäten des Güterverkehrs auf der Schiene.

5. Er ist im Sinne des Alpenschutzartikels.

Im Dezember 2019 beauftragte das Parlament den Bundesrat, die Möglichkeiten einer Ausweitung der vorzusehenden Arbeiten zu prüfen. Doch bald darauf kam es im Lötschberg-Basistunnel dreimal zu einem Wassereinbruch, was zunächst zu einer vollständigen und dann über mehrere Wochen zu teilweisen Schliessungen des Tunnels führte. Dies bedeutete für alle Nutzerinnen und Nutzer dieser unverzichtbaren Nord-Süd-Verbindung beträchtliche Komplikationen.

Die hydro-geologischen Probleme zeigen auf, wie wichtig ein doppelspuriger Tunnel für die Aufrechterhaltung dieser wichtigen NEAT-Achse ist. Da sich die Wassereinbrüche auf dem Südabschnitt des Tunnels ereigneten, wo dieser doppelspurig ausgebaut ist, konnte der Betrieb dank der nicht beschädigten Röhre aufrechterhalten werden. Hätten sich die Wassereinbrüche einige Kilometer weiter nördlich ereignet, so wäre es unweigerlich zu einer Totalschliessung des Tunnels während mehrerer Wochen gekommen.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Wassereinbrüche im südlichen, bereits doppelspurig ausgebauten Teil des Lötschberg-Basistunnels (LBT) haben keinen direkten Zusammenhang mit der Frage der Ausbau-Varianten auf der Nordseite des Tunnels. Die nötige Sanierung erfolgt rasch und unabhängig von den Ausbau-Varianten.

Mit dem Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2035 hat das Parlament den Teilausbau des LBT beschlossen. Mit dem Bericht in Erfüllung des Postulats Bregy 19.4189 wird dem Parlament aufgezeigt werden, welche Zusatzkosten ein Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels verursachen würde und welche Vorteile bei den Sperrzeiten resultieren würden.

Gestützt auf diese Analyse können dem Parlament 2022 allfällige Anträge mit dem vorgesehenen Zwischenbericht zum Ausbauschritt 2035 unterbreitet werden. Dabei ist auch die durch das VBS geplante Räumung des Munitionslagers Mitholz zu berücksichtigen. Sie beeinflusst sowohl den Teilausbau als auch einen allfälligen Vollausbau des LBT.

Antwort des Bundesrates.