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20.3415 · Motion · 2020-05-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, bereits verabschiedete aber noch nicht in Kraft gesetzte Leistungsausbauten bei der Erwerbsersatzordnung, der Arbeitslosenversicherung und anderen neuen Sozialleistungen während der Dauer von 3 Jahren nicht in Kraft zu setzen und im Sinne eines Moratoriums aufzuschieben. Der Bundesrat wird zudem aufgefordert, dem Parlament vor Ablauf dieser drei Jahre einen Grundlagenbericht zur Lage der Sozialwerke zu unterbreiten.

Begründung

Mit der Bekämpfung des Conoravirus auferlegte der Bundesrat der Schweizer Bevölkerung strenge gesundheitspolizeiliche Massnahmen auf der Basis von Artikel 7 des Epidemiengesetzes sowie den Notrechtsbestimmungen gemäss Artikel 85 der Bundesverfassung. Mit der Verordnung 2 vom 20. März 2020 über die Massnahmen zur Bekämpfung des Conoravirus (COVID-19) wurden die Grundlagen für wichtige finanzpolitische Entscheidungen gelegt. Der Bundesrat hat ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von über 60 Milliarden Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen.

Von besonderer Bedeutung, neben den Darlehensmöglichkeiten für die KMU, stehen für die Menschen in unserem Land dabei die beiden COVID-Verordnung 19 Erwerbsausfall (EO) und Arbeitslosenversicherung (ALV). Währenddem die ALV per Ende 2019 ihre Schulden mit einem Ertragsüberschuss von 1,56 Milliarden abgetragen hatte, verzeichnet die EO noch einen Fondsstrand von rund 1 Milliarde. Beide Fonds werden sich in den nächsten Monaten in Milliardenhöhe verschulden und es ist aus heutiger Sicht völlig unklar, wie hoch diese Verschuldung dereinst einmal sein wird. Mit Sicherheit wird sie die kommenden 10 Jahre eine massive Last für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein. Diese Last bekommt zudem eine besondere Bedeutung, als dass gerade in dieser Zeit die demografische Veränderung am Grössten sein wird und auf der Einnahmenseite ihre Spuren hinterlassen wird. Es wäre deshalb zum jetzigen Zeitpunkt unverständlich, wenn insbesondere die EO-Versicherung noch mit neuen, zusätzlichen Leistungsausbauten in der Höhe von rund 319 Millionen, belastet würde. Es ist jetzt Zeit des Masshaltens und der Verschaffung eines Gesamtüberblicks. Die nachfolgend vorgesehenen Leistungsausbauten wie

1. Vaterschaftsurlaub;

2. Einführung eines Entschädigungsurlaubs für Eltern eines schwer kranken Kindes;

3. Einführung eines Adoptionsurlaubs;

4. Verbesserung von Betriebszulagen bei Mutterschaftsentschädigung von Selbständigerwerbenden; und

5. Verbesserung von Leistungen zu Gunsten der Eltern, wenn ein Kind schwer erkrankt ist und einen längeren Spitalaufenthalt notwendig macht.

Auch auf die die Einführung einer Arbeitslosenfürsorge für über 60-Jährige auf der Basis der vorgesehenen Überbrückungsleistungen würde der sehr stark belastende Bundeshaushalt (Staf und Ausgabenwachstum in der AHV durch die stark zunehmende Rentnerzahl) noch zusätzlich mit mehreren hundert Millionen pro Jahr belasten. Auch auf sie ist mindestens während den kommenden drei Jahren zu verzichten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der finanziellen Lage der Sozialversicherungen im Zusammenhang mit der Coronakrise aufmerksam. Die Folgen der Krise auf die Finanzperspektiven der Sozialversicherungen hängen indes stark davon ab, wie lange die Auswirkungen der Krise auf die Wirtschaft andauern. Verschiedene Wirtschaftsinstitute - sowohl in der Schweiz als auch im Ausland - gehen davon aus, dass die Krise die wirtschaftliche Entwicklung zwar beeinträchtigt und zu Verlusten führt, jedoch langfristig keinen erheblichen Schaden verursachen wird. Es wird erwartet, dass die Auswirkungen ab 2025 abflachen werden. Die Schweiz ist für die Bewältigung der Wirtschaftskrise gut gerüstet.

Im Parlament hängig sind die parlamentarische Initiative zur Einführung einer Adoptionsentschädigung (13.478), die Botschaft des Bundesrates über die Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt von Neugeboren in Beantwortung der Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (16.3631 "Länger dauernde Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen") sowie die Motionen 19.4110 und 19.4270 für eine Betriebszulage bei Mutterschaftsentschädigung von Selbstständigerwerbenden. Bei diesen Geschäften entscheidet das Parlament, wie es weitergehen soll.

Über die parlamentarische Initiative zum indirekten Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative (BBl 2019 3851) wird am 27. September 2020 das Volk befinden. Bei einem Ja in der Volksabstimmung, bestimmt der Bundesrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Auch beim Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung (BBl 2019 8667), dessen Referendumsfrist am 9. April 2020 unbenutzt abgelaufen ist, und beim Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (19.051), das in der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2020 angenommen wurde und dessen Referendumsfrist am 8. Oktober 2020 ablaufen wird, bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten. Die Gesetze werden grundsätzlich so rasch wie möglich in Kraft gesetzt . Obwohl der Bundesrat bei der Inkraftsetzung von Gesetzen über einen gewissen Ermessensspielraum verfügt, ist eine Verzögerung des Inkrafttretens nur aus objektiven Gründen möglich, wie z.B. bei notwendigen Anpassungen von kantonalem Recht, bei notwendiger Vorbereitungszeit der Umsetzung eines Bundesgesetzes oder bei einem materiellen Zusammenhang mit einem später in Kraft tretenden Gesetz. Eine generelle Sistierung rechtmässig verabschiedeter Reformen im Sozialversicherungsbereich während 3 Jahren wäre auch staatspolitisch äusserst fragwürdig.

Zudem zeigen aktuelle Prognosen, dass die Coronakrise keinen wesentlichen Einfluss auf die EO-Finanzen haben dürfte. Auch die Corona-Erwerbsausfallentschädigung, die der Bundesrat zur Unterstützung der Selbstständigerwerbenden in dieser Krise eingeführt hat, werden die EO-Finanzen nicht gefährden. Diese Entschädigung wird nämlich ausschliesslich vom Bund und nicht über den EO-Fonds finanziert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.