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Schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit des Menschen wegen des Exports von in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmitteln

20.3428 · Interpellation · 2020-05-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Zwischen 2011 und 2017 wurden gemäss dem Bundesamt für Umwelt pro Jahr im Durchschnitt 145 Tonnen Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit des Menschen verboten sind, exportiert, mehrheitlich in Entwicklungsländer. 37 Tonnen Profenofos wurden beispielsweise 2018 nach Brasilien exportiert; Profenofos ist ein als Nervengift wirkendes Insektizid, das sehr giftig für Vögel, Bienen und Wasserorganismen ist.

Die Motion 17.4094 verlangte 2017 einen Ausfuhrstopp für Pflanzenschutzmittel, deren Verwendung zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit in der Schweiz verboten ist. In seiner Antwort anerkennt der Bundesrat zwar, dass solche Pestizide in Entwicklungsländern ernsthafte Gesundheits- und Umweltprobleme verursachen können, doch ein Ausfuhrverbot ist nach Ansicht des Bundesrates insofern "unverhältnismässig", als der Schutz der Umwelt und der Gesundheit des Menschen mit anderen Massnahmen erreicht werden kann, die die Wirtschaftsfreiheit weniger stark beschränken. Im Rahmen der kürzlich durchgeführten Vernehmlassung zur Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung haben sich die Kantone Luzern, Basel-Landschaft, Bern und Waadt für ein Ausfuhrverbot ausgesprochen. Der Bundesrat hat bis jetzt noch keine entsprechenden Massnahmen erlassen.

Im November 2019 hat der Expertenausschuss für Pestizidmanagement der WHO und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Joint Meeting on Pesticide Management, JMPM) eine Empfehlung veröffentlicht, wonach alle Länder, die die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf ihrem Staatsgebiet verbieten, auch deren Produktion und Ausfuhr verbieten sollten. Frankreich hat bereits 2018 ein Verbot der Produktion, der Lagerung und des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln beschlossen, die Wirkstoffe enthalten, die von der EU aus Gründen des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt nicht genehmigt sind. Im Januar 2020 hat das französische Verfassungsgericht diesen Beschluss bestätigt und somit eine Beschwerde, die zur Sistierung des Verbots geführt hatte, mit der Begründung abgelehnt, dass der Schutz der Umwelt, eines gemeinsamen Erbes aller Menschen, ein Ziel mit Verfassungsrang darstelle, der eine Einschränkung der Unternehmerfreiheit rechtfertigt.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie steht der Bundesrat zur Empfehlung des JPMP, und teilt er die Besorgnis? Wie beurteilt der Bundesrat ganz allgemein die Entwicklung in Europa?

2. Nachdem er den Handlungsbedarf anerkannt hat, welche konkreten Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um die schädlichen Auswirkungen zu bekämpfen, die verbotene Pestizide auf die Gesundheit und die Umwelt haben?

3. Wie geht der Bundesrat bei der Güterabwägung zwischen der Wirtschaftsfreiheit und dem Schutz von Umwelt und Gesundheit vor? Stützt er sich dabei auf vordefinierte Kriterien?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass Pflanzenschutzmittel, die aus der Schweiz in andere Länder exportiert werden, keine Gefährdung der Gesundheit von Menschen oder der Umwelt verursachen. Um dies besser zu gewährleisten, hat er mit der Änderung der PIC-Verordnung (ChemPICV; SR 814.82) vom 22. März 2017 die Bestimmungen über die Ausfuhr von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen dahingehend angepasst, dass jedem Empfänger von gefährlichen Chemikalien ein Sicherheitsdatenblatt, das die neusten verfügbaren Informationen enthält, zur Verfügung gestellt werden muss. Für Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln, die in der Schweiz aus Gründen des Gesundheits- oder Umweltschutzes nicht in Verkehr gebracht werden dürfen (Stoffe, die im Anhang 1 der PIC-Verordnung aufgeführt sind), erfolgt zudem vor der ersten Lieferung eine Ausfuhrnotifikation an die Behörde des Einfuhrlandes. So können dort geeignete Massnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt getroffen werden.

Zu 1) Der Bundesrat hat die von der Interpellantin zitierte Empfehlung des Joint Meeting on Pesticides Management (JMPM) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Kenntnis genommen. Es handelt sich dabei um eine nicht bindende Empfehlung eines beratenden Expertengremiums der FAO und der WHO für die Umsetzung des Verhaltenskodexes für den Umgang mit Pestiziden.

Zu 2) Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme vom 21. Februar 2018 zur Motion Mazzone (17.4094) bereit erklärt, eine Verordnungsregelung ausarbeiten zu lassen. Der entsprechende Vorschlag sah vor, die Ausfuhr von bestimmten, für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährlichen Pestiziden, deren Inverkehrbringen in der Schweiz nicht zugelassen ist, von einer vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung des Einfuhrlandes abhängig zu machen. Ein entsprechender Regelungsentwurf wurde in die Vernehmlassung gegeben. Dieser wurde jedoch sowohl von betroffenen Wirtschaftskreisen als auch von Nichtregierungsorganisationen mit unterschiedlichen Begründungen abgelehnt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nimmt derzeit im Lichte der eingegangenen Kommentare weitere Abklärungen vor.

Zu 3) Der Bundesrat entscheidet auf der Grundlage des Rechts, welche Massnahmen erforderlich sind, um den Schutz der Gesundheit von Menschen und der Umwelt für exportierte Pflanzenschutzmittel und andere Chemikalien mit gefährlichen Eigenschaften zu gewährleisten, ohne dabei die Wirtschaftsfreiheit mehr als notwendig einzuschränken. Er berücksichtigt dabei sowohl die verfügbaren Informationen über Gesundheits- und Umweltrisiken beim Umgang mit solchen Produkten, als auch die Rolle derjenigen Schweizer Firmen, die mit solchen Produkten internationalen Handel betreiben.

Antwort des Bundesrates.

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