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Keine weiteren Erhöhungen der Krankenkassenprämien! Verbot von Prämienanstiegen in der obligatorischen Versicherung für zehn Jahre

20.3434 · Motion · 2020-05-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlass vorzulegen, wonach während zehn Jahren eine Erhöhung der Krankenkassenprämien-Gesamtsumme der obligatorischen Grundversicherung verboten ist. Sollten die Prämienbeiträge nicht reichen, um die Kosten der Leistungserbringer zu decken, so werden die Leistungserbringer (Spitäler, Ärzte, Apotheken, Pharma, Kantone, übrige Leistungserbringer und Krankenkassen) angehalten, ihre Ausgaben entsprechend ihrem Gesamtkostenanteil zu reduzieren.

Begründung

Der ungebremste Prämienanstieg in der Krankenversicherung beschäftigt und belastet Familien und Haushalte immer stärker. Alle sind gefordert, dies umgehend zu ändern. Der Prämienanstieg betrug gemäss BAG im Durchschnitt der letzten zehn Jahre 3,7 Prozent.

Zu Recht schreibt der Bundesrat, er sehe sich indessen nicht in der alleinigen Verantwortung, das Kostenwachstum wirksam einzudämmen. Alle Akteure seien im Rahmen ihrer Kompetenzen gefordert, ihren Beitrag zu leisten und die ihnen zugedachte Verantwortung wahrzunehmen. So steuern die Kantone das stationäre Angebot sowie Arztzulassungen. Versicherer und Leistungserbringer sind gefordert, Tarifvereinbarungen zu treffen, die sowohl Versorgungsqualität sicherstellen als auch eine effiziente Leistungserbringung gewährleisten. Doch diese vom Bundesrat erwähnte Verantwortungsteilung wird Wunschdenken bleiben ohne Zwang zu Einsparungen. Heute schützen sich alle im Gesundheitswesen gegenseitig. Zu bequem dieser Stillstand, zu hoch die Gewinne - bezahlen müssen es ja die Prämienzahler sowieso. Dank Moratorium bzw. Einfrieren der Prämien-Gesamtsumme der obligatorischen Grundversicherung auf dem heutigen Stand wird sich dies ändern. Die Akteure wissen dann, dass sie nicht mehr nach Belieben zusätzliche Kosten verrechnen können und keine weiteren Anstiege toleriert werden. Alle müssten den Kostenanstieg bremsen - entsprechend den Anteilen, die ihre Kosten an den Gesamtprämien ausmachen. "Krankenkassenprämien steigen immer mehr, ohne konstruktive Vorschläge gegen den chronisch kranken Prämienanstieg. Dabei ist es ganz einfach: "Entziehen wir dem System das Geld", so schrieb der "K-Tipp" schon 2010. Nur mit Druck kann verhindert werden, dass das Gesundheitswesen noch mehr "Ein gutes Geschäft für alle, ausser die Versicherten" ("Saldo") wird. Innert den zehn Jahren können die Auswirkungen dieses Prämienanstieg-Stopps evaluiert bzw. kann er verlängert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie bereits in den beiden Stellungnahmen des Bundesrates zu den Motionen Reimann Lukas 17.3928 vom 1. Dezember 2017 sowie 19.4585 vom 20. Dezember 2019 ausgeführt, darf das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nur Prämien für ein bestimmtes Jahr genehmigen, welche innerhalb dieses Rechnungsjahres kostendeckend sind. Würde die Erhöhung der Krankenversicherungsprämien während den nächsten zehn Jahren verboten, währenddessen die Gesundheitskosten weiterhin steigen, wären die Prämien nicht mehr kostendeckend. Um ihre finanzielle Stabilität zu gewährleisten, wären die Krankenkassen gezwungen, die Vergütung mit den Leistungserbringern neu auszuhandeln. Damit würde zwar ein Druck auf die Kosten entstehen. Um aber bei zunehmender Bevölkerung die Vorgabe unveränderter Prämien-Gesamtkosten einzuhalten, wären sogar rückläufige Pro-Kopf-Ausgaben notwendig. Dies birgt - neben der Gefahr von finanziellen Engpässen für manche Leistungserbringer - das Risiko, dass nicht mehr alle notwendigen Leistungen erbracht werden können.

Um das Kostenwachstum im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu dämpfen, hat der Bundesrat basierend auf einem Expertenbericht ein Kostendämpfungsprogramm (www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Kostendämpfung) verabschiedet, das aus zwei Massnahmenpaketen besteht. Am 21. August 2019 wurde dem Parlament das erste Paket überwiesen (www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Laufende Revisionsprojekte > KVG-Revision: Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1). Die Vorlage schlägt Massnahmen in allen grossen Kostenblöcken vor und soll deshalb deren Kostenentwicklung nachhaltig bremsen.

Weiter ist geplant, im dritten Quartal 2020 die Vernehmlassung über ein zweites Paket mit Kostendämpfungsmassnahmen zu eröffnen. Im Zentrum sollen die Einführung von Zielvorgaben für die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie die Stärkung der koordinierten Versorgung stehen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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