20.3447 · Motion · 2020-05-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine alternative Produktionskette vor Ort einzurichten, damit die Bevölkerung in einer Ausnahmesituation mit dem zu ihrem Schutz notwendigen medizinischen Material versorgt werden kann.
Begründung
Die Coronavirus-Pandemie hat vor Augen geführt, dass die Lieferkette zur Versorgung unseres Landes mit medizinischem Material von Herstellern im Ausland abhängig war, deren erste Sorge nicht der Lieferung des Materials in die Schweiz galt. Dies führte zu Lieferengpässen und zu erheblichen Preissteigerungen. Während örtliche Unternehmen eilends versuchten, Produktionslinien für die Herstellung von Schutzmasken und Desinfektionsmitteln zu errichten, haben die beauftragten Organisationen reichlich Zeit (drei bis vier Wochen) beansprucht, um sich zu koordinieren, bevor die Produktion aufgenommen werden konnte. So wie es nötig ist, Vorräte an strategischen Produkten aufzubauen, die für die Herstellung des Materials notwendig sind (wie es die Motion "Für einen Wiederaufbau des Ethanol-Pflichtlagers in der Schweiz" verlangt), ist es auch notwendig, sich auf ein solches Szenario vorzubereiten und einen Notfallplan zu erarbeiten, der die Infrastruktur und die aufzubietenden Akteure sowie deren Aufgaben in einer Produktionskette umschreibt, die rasch und wirkungsvoll in Gang gesetzt werden kann.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat ist bewusst, dass es gerade am Anfang der Krise zu Versorgungsengpässen kam. Der Bundesrat hat darauf rasch reagiert und verschiedene Massnahmen zur Sicherung der Versorgung erlassen, beispielsweise den die subsidiäre Beschaffung, Zuteilung sowie Lieferung und Verteilung von wichtigen medizinischen Gütern (vgl. Art. 14 ff. der Covid-19-Verordnung 3 [SR 818.101.24]). Die privaten Unternehmen haben einen wichtigen Beitrag zur Versorgung des Schweizerischen Gesundheitswesens geleistet. Zahlreiche Schweizer Unternehmen und Organisationen haben Güter und Dienstleistungen zum Schutz der Gesundheit hergestellt und erbracht, zum Beispiel die Herstellung von Masken oder Desinfektionsmittel oder die Verteilung oder Lieferung von Lebensmitteln. Die Krise hat gezeigt, dass Schweizer Unternehmen für die Produktion von verschiedenen Gütern in Zusammenhang mit der Corona-Krise bereitstehen und verschiedene Anbieter bereits Produkte auf dem Markt anbieten.
In seiner Stellungnahme zur Motion 20.3197 Burgherr "Überprüfung der Pflichtlagerhaltung" hat der Bundesrat betont, dass die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit an lebenswichtigen Gütern mit unterschiedlichen Mitteln gewährleistet werden kann. Dazu gehören neben der obligatorischen Pflichtlagerhaltung beispielsweise auch der Abschluss von Lagerhaltungsverträgen mit einzelnen Unternehmen auf freiwilliger Basis, die Verpflichtung von einzelnen Unternehmen zur Haltung von Mindestvorräten, eine Lagerhaltung des Bundes oder der Aufbau inländischer Produktionskapazitäten.
Welche dieser Mittel - auch eine Kombination ist denkbar - eine ausreichende Verfügbarkeit an lebenswichtigen Gütern in der Schweiz sicherstellen können, wird der Bundesrat in der Nachbearbeitung der Krisenbewältigung überprüfen.
Die Krise hat zudem gezeigt, wie wichtig die Vorratshaltung im Rahmen der Pandemieplanung ist. Dazu hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 20.3238 FDP-liberale Fraktion "Covid-19. Überprüfung der Pflichtlager" ausgeführt, dass er bereit ist, die Ausgestaltung der Lagerhaltung grundsätzlich zu überprüfen. Dazu wird im Rahmen der Revision des Pandemieplans analysiert, wie in Kombination einer Bevorratung durch Bund, Gesundheitswesen und Privatwirtschaft eine zweckdienliche Lösung gefunden werden kann.
Die Schaffung alternativer Produktionsketten, wie sie die Motion fordert, lehnt der Bundesrat ab. Der Aufbau entsprechender Produktionsketten, welche nicht nur die Produktion der Schutzmaterialien an sich, sondern auch die Beschaffung und Bevorratung von Rohmaterialen beinhalten würde, wäre äusserst kostenintensiv und ineffizient. Es ist zudem nicht die Aufgabe des Bundes, auch zu Normalzeiten die Produktion von Schutzmaterial zu gewährleisten. Der Bund beschafft Schutzmaterial subsidiär, falls über die normalen Beschaffungskanäle der Bedarf nicht gedeckt werden kann (Art. 14 Abs. 1 Covid-19-Verordnung 3 [SR 818.101.24]) und gibt diese an die Kantone weiter.
Aus oben genannten Gründen und insbesondere angesichts der bestehenden Instrumente beantragt der Bundesrat die Motion zur Ablehnung.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.