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20.3453 · Postulat · 2020-05-14

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie weit zu Gunsten der Versorgungssicherheit, aber auch zu Gunsten attraktiverer Marktpreise Medikamente und Impfstoffe, welche in einem anderen Land mit einem gleichwertigen Zulassungssystem zugelassen sind, in der Schweiz ohne weitere oder mit einer massiv erleichterten Prüfung der Swissmedic zugelassen werden können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist die sichere und geordnete Versorgung mit Arzneimitteln zu bezahlbaren Preisen sehr wichtig, ebenso die Sicherheit der Patientinnen und Patienten.

Im Rahmen der ordentlichen Revision (2. Etappe) des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) wurde die Möglichkeit der vereinfachten Zulassung gestärkt. Gemäss Artikel 13 HMG sowie des Ausführungsrechts können die Ergebnisse der Prüfungen ausländischer Behörden vermehrt berücksichtigt werden, falls ein Arzneimittel in einem Land mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle bereits zugelassen ist. Ab 1. Januar 2020 wurde die Anwendung von Art. 13 HMG unter bestimmten Bedingungen ebenfalls erweitert: Gesuche um Neuzulassungen oder Indikationserweiterungen für Arzneimittel, die der Verhütung übertragbarer Infektionskrankheiten (wie z.B. Impfstoffe) dienen, können so in der Schweiz mit reduziertem Aufwand begutachtet werden. Eine derzeit durch Swissmedic durchgeführte Evaluation wird die Wirkung dieser Massnahmen auf Impfstoffe bis Ende 2020 untersuchen.

Zudem stellt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 20.3166 SGK-S, "Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Impfstoffen", einen Bericht in Aussicht, den das Bundesamt für Gesundheit zusammen mit Swissmedic, dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und der Armeeapotheke bis Herbst 2020 verfasst. Dieser Bericht basiert auf einer Befragung der relevanten Akteure zu den Herausforderungen bei der Versorgung mit essentiellen Arzneimitteln und stellt die aktuelle Lage sowie mögliche Handlungsfelder dar. In diesem Rahmen soll auch das Anliegen des vorliegenden Postulats geprüft werden.

Im Anschluss daran wird eine interdepartementale Arbeitsgruppe (Departement des Innern EDI, Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS) eine Priorisierung der vorgeschlagenen Massnahmen vornehmen und die Zuständigkeiten und Umsetzungsschritte klären.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.