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20.3455 · Motion · 2020-05-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, bis spätestens zum zweiten Halbjahr 2020 die begleitenden Massnahmen, welche die Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung" in ihrem am 28. November 2019 publizierten Bericht für den Gesundheitsbereich vorschlägt, umzusetzen:

- Monitoring der Strahlenexposition;

- Schaffung einer umweltmedizinischen NIS-Beratungsstelle;

- Intensivierung der Forschung über die gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks und der Strahlung.

Eine Minderheit der Kommission (Dobler, Aeschi Thomas, Amaudruz, de Courten, Glarner, Herzog Verena, Riniker, Rösti, Sauter, Schläpfer) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Im Bericht der Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung" wird klar und deutlich festgehalten, dass das Thema der 5G-Umgebungsstrahlung und deren gesundheitlichen Auswirkungen grosse Sorgen in der Bevölkerung auslöst. Angesichts der bestehenden offenen Fragen erachtet es die Arbeitsgruppe für wesentlich, die Forschungsarbeiten in diesem Bereich fortzusetzen. Sie hält auch fest, dass es ihr nicht gelungen ist, sich über allfällige Anpassungen der aktuell geltenden, vorsorglichen Anlagegrenzwerte oder über den Ausbau der Mobilfunknetze zu einigen.

Angesichts dessen, dass knapp die Hälfte der Mitglieder der Arbeitsgruppe Interessenbindungen zur Telekommunikationsindustrie hat, jedoch nur zwei Mitglieder medizinische Fachpersonen sind, die auch die öffentliche Gesundheit im Auge haben, ist es nicht weiter verwunderlich, dass kein Konsens erzielt wurde. Die möglichen Risiken sind zwar bekannt, aber noch nicht ausreichend untersucht, weshalb die Arbeitsgruppe nicht in der Lage war, überzeugende Antworten zu den Auswirkungen von 5G auf die Gesundheit zu liefern.

Es ist begrüssenswert, dass der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. April 2020 beschlossen hat, von den sechs begleitenden Massnahmen, welche die Arbeitsgruppe vorgeschlagen hat, den Ausbau des Monitorings der Strahlenexposition und die Schaffung einer umweltmedizinischen NIS-Beratungsstelle prioritär umzusetzen. Zudem hat er angekündigt, die Forschung über die gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks und der Strahlung zu intensivieren.

Die Zeit drängt allerdings, da derzeit zahlreiche neue Antennen installiert werden und die Rufe nach einem Moratorium lauter werden. Der Bericht thematisiert zudem fortzuführende Forschungen über die Zusammenhänge von Strahlenexposition und Krebserkrankungen, Fortpflanzungsstörungen, kognitiven Störungen und unspezifischen Beschwerden, also über Auswirkungen auf hochsensible Gesundheitsbereiche. Die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen begleitenden Massnahmen zum Gesundheitsschutz sind deshalb unverzüglich, d. h. bevor irgendwelche weiteren Massnahmen ergriffen werden, umzusetzen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Einklang mit der Motion erachtet der Bundesrat eine rasche Umsetzung der erwähnten begleitenden Massnahmen ebenfalls als wichtig. Die entsprechenden Arbeiten laufen auch bereits.

Für das Monitoring erfolgt dieses Jahr die Ausschreibung und Vergabe von Messaufträgen. Aufgrund der erwarteten Kosten ist eine WTO-Ausschreibung notwendig. 2021 beginnen die Messungen und voraussichtlich 2022 kann ein erster Bericht vorgelegt werden.

Für die umweltmedizinische NIS-Beratungsstelle werden zurzeit die inhaltlichen und strukturellen Anforderungen an die Stelle genauer definiert. Danach wird die Stelle unter Beachtung der Regeln des Vergaberechts aufgebaut. Ziel ist es, dass die Beratungsstelle ihren Betrieb spätestens Ende 2022 aufnehmen kann.

Die Intensivierung der Forschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks und der Strahlung, wird bereits durch die Motion Graf-Litscher (19.4073) "Förderung der Forschung zu Mobilfunk und Strahlung") verlangt. Wie in seiner Stellungnahme dargelegt, unterstützt der Bundesrat das Anliegen der Motion. Der Nationalrat hat die Motion am 20. Dezember 2019 angenommen. Die Beratung im Ständerat steht noch aus.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die nötigen Schritte unternommen werden, um die von ihm am 22. April 2020 beschlossenen begleitenden Massnahmen möglichst rasch umzusetzen. Die mit der Motion verlangte sofortige Umsetzung im laufenden Jahr 2020 erachtet er angesichts der vergaberechtlichen Vorgaben als nicht möglich. Zudem benötigen die Arbeiten aufgrund ihrer Komplexität auch etwas Zeit.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.