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20.3475 · Interpellation · 2020-06-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In der Schweiz entwickelt die Post AG ein E-Voting System. Dabei setzten sie auf die inzwischen insolvente spanische Firma Scytl. Nebst kryptographischen Pannen kamen Ungereimtheiten in der Zusammenarbeit mit dieser Firma zu Tage. Dies wirft grundsätzliche Fragen zum elektronischen Wahlsystem auf. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Der fehlerhafte Scytl-Quellcode wurde von der Post gekauft. Damit bauen sie weiter auf einem fehlerhaften Gerüst auf. Wieso setzt man bei der Post weiterhin auf ein erwiesenermassen unsicheres System?

2. Was für technische Abhängigkeiten übernimmt ein neues E-Voting-System, wenn es weiterhin auf Vorarbeiten von Scytl beruht?

3. Wieso hat die Post nie offen kommuniziert, dass sie den Quellcode der spanischen Firma gekauft hat? Zudem wurden die Konditionen und der Preis nie öffentlich präsentiert. Für ein System, welches direktdemokratische Aufgaben erfüllen sollte, wäre Transparenz oberstes Gebot.

4. Dank der Sonntagspresse kamen diese Käufe ans Tageslicht. Wusste der Bund darüber Bescheid? Und wenn ja, wurde kritische Rücksprache mit der Post gehalten?

5. Es ist merkwürdig, dass die Post auf ein Unternehmen setzte, welches offensichtlich marode war und letztlich auch nicht das entsprechende technische Know-how mitbrachte. Wurde hier übereilig gehandelt und versagte die Due-Diligence-Prüfung?

6. Wieso setzt die Post auf Single-sourcing? Gerade bei neuen und hochkomplexen Systemen sollten unterschiedliche Lösungen parallel erprobt werden. Wird dies in der neuen Entwicklungsstrategie der Post berücksichtigt?

7. Wieso investiert die Post in einen hochriskanten Geschäftsbereich, wo sie keine eigene Expertise und bestehendes Know-how hat?

8. Prüft der Bund alternative E-Voting-Anbieter oder wird die Post bevorzugt behandelt? Es scheint, dass die Post ein gesichertes Geschäft wittert und deshalb auch zu überhöhten Risiken bereit ist.

9. Mit der Neukonzeptionierung des E-Voting-Systems wird eine Dialog- und Expertengruppe zusammengestellt. Wieso setzt man auf ausländische Experten? Gibt es nicht genügend Know-how an den hiesigen Universitäten, Fachhochschulen und in der Schweizer Zivilgesellschaft? Schafft man damit nicht neue Abhängigkeiten?

10. Was kostet diese Arbeitsgruppe den Bund jährlich?

Stellungnahme des Bundesrates

Fragen 1 bis 8

Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 18.4225 Wehrli festgehalten hat, sind die Kantone für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe zuständig. Diese entscheiden, ob und mit welchen System sie E-Voting anbieten möchten. Sie können dazu ein eigenes System betreiben oder das System eines anderen Kantons oder eines privaten Unternehmens verwenden (Art. 27kbis Abs. 1 Bst. b VPR). Die Post ist Anbieterin eines E-Voting-Systems und damit Vertragspartnerin der Kantone. Der Bund ist in die vertraglichen Beziehungen nicht involviert. Der Bund legt die Anforderungen an die Systeme und deren Betrieb fest. Auf Gesuch der Kantone hin prüft der Bund, ob die Anforderungen erfüllt sind. Bis heute hat noch kein Kanton ein Gesuch auf Grundbewilligung mit dem neuen, vollständig verifizierbaren System der Post gestellt. Der Bund wird die Einhaltung der bundesrechtlichen Anforderungen prüfen, sobald ein Kanton ein Gesuch auf Grundbewilligung und Zulassung für einen eidgenössischen Urnengang stellt.

Der Bundesrat hat bereits in seinen Antworten auf die Interpellation 19.4419 Grüter und die Anfrage 18.1083 Zanetti ausgeführt, dass es sich bei E-Voting um eine Dienstleistung der Post ausserhalb des gesetzlichen Grundversorgungsauftrags handelt. Die Post hat die Kompetenz, nebst den Grundversorgungsleistungen weitere Dienstleistungen anzubieten, solange diese mit dem Unternehmenszweck gemäss Artikel 3 des Postorganisationsgesetzes (POG; SR 783.1) im Einklang stehen. Die Dienstleistung der elektronischen Stimmabgabe hängt mit der bestehenden Dienstleistung der Post zur Übermittlung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen zusammen. Der Bundesrat führt die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss. Vor diesem Hintergrund äussert sich der Bundesrat nicht zu einzelnen Entscheidungen der Post im Zusammenhang mit ihrem E-Voting-System.

Der Bundesrat hat die Information der Post zur Kenntnis genommen, dass sie die Rechte am Quellcode ihres E-Voting-Systems übernommen hat und das System zukünftig in der Schweiz weiterentwickeln will. Die Post hat am 26. Mai 2020 in einem Hintergrundgespräch Medienschaffende über ihre nächsten Schritte im Thema E-Voting und über die Übernahme des Quellcodes informiert.

Fragen 9 und 10

Im Rahmen der Arbeiten zur Konzipierung der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs tauschen sich Bund und Kantone mit über 20 Expertinnen und Experten aus Informatik, Kryptografie und Politikwissenschaften aus dem In- und Ausland aus. Dieser Dialog mit unabhängigen Expertinnen und Experten bildet eine Grundlage für die Erarbeitung der Massnahmen zur Neuausrichtung des Versuchsbetriebs. Die Bundeskanzlei hat Informationen zu dieser Zusammenarbeit mit einer Liste der mandatierten Expertinnen und Experten publiziert (vgl. Medienmitteilung vom 23.06.2020). Die Resultate der Zusammenarbeit werden nach Abschluss der Arbeiten veröffentlicht. Die Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten wird über den Umsetzungsplan von E-Government Schweiz sowie aus Mitteln der Bundeskanzlei finanziert. Das einmalige Kostendach für die Mandate liegt bei rund CHF 500'000.

Antwort des Bundesrates.

Abhängigkeiten und Ungereimtheiten beim E-Voting-System der Post | Lexipedia | Lexipedia