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Errichtung eines Fonds zur Beschäftigung von Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern und zur Ausbildung von Lernenden im Rahmen der Bewältigung der Corona-Krise

20.3479 · Motion · 2020-06-02

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Fonds zu schaffen und mit einer einmaligen Einlage zu versehen, welcher die Einstellung von Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern und die Ausbildung von Lernenden fördert, indem er diesbezüglich finanzielle Anreize für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen schafft.

Begründung

Es ist zu festzustellen, dass die Corona-Krise massive Auswirkungen auf die Berufsaussichten von Lehrstellensuchenden sowie Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern hat. So zeigen verschiedene Studien, dass die ausgeschriebenen Stellen um rund 50 Prozent zurückgegangen sind, dass bis zu einem Viertel der diesjährigen Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger möglicherweise nicht weiterbeschäftigt werden kann und dass 8,3 Prozent der Lehrstellen für 2020 gefährdet sind. Wirtschaftliche Krisenzeiten treffen junge Berufsleute erfahrungsgemäss besonders hart und wirken sich oft längerfristig auf ihre Berufsbiografien aus.

Mit einem Fonds kann sichergestellt werden, dass weniger Ausbildungsplätze aufgrund der Krise verloren gehen und den Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern der Berufseinstieg ermöglicht wird. Auf diese Weise sollen Unternehmen unterstützt werden, die von der Krise betroffen sind und aufgrund dessen auf die Beschäftigung von Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger oder auf die Einstellung von Lernenden verzichten müssten. Das ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil die Absolventinnen und Absolventen von heute die Fachkräfte von morgen sind.

In der Ausgestaltung des Fonds muss ein besonderes Augenmerk auf die Ausbildungsqualität und die Berechtigungskriterien für den Bezug der finanziellen Unterstützung gelegt werden, denn Jugendliche und junge Erwachsene dürfen keinesfalls als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Damit sich das neue Coronavirus möglichst wenig negativ auf die Berufsbildung auswirkt, setzt der Bundesrat auf die verbundpartnerschaftlich konsolidierten Massnahmen der Task Force "Perspektive Berufslehre 2020". Diese hat im Wesentlichen die Aufgabe, die sich verändernde Situation auf dem Lehrstellenmarkt zu beobachten, zu analysieren und im Falle eines Ungleichgewichtes für geeignete Stabilisierungsmassnahmen zu sorgen.

Kantone und Organisationen der Arbeitswelt können dabei auf ein erprobtes Instrumentarium an Massnahmen zurückgreifen und damit sowohl Betriebe als auch Jugendliche gezielt unterstützen. Der Bund hat mit dem Förderschwerpunkt "Lehrstellen Covid-19" die Möglichkeit, die Projekte der Verbundpartner zu unterstützen. Die Unterstützung basiert auf dem Berufsbildungsgesetz und erfolgt im Rahmen bestehender Kredite.

Im Fokus stehen Projekte in den Bereichen Coaching / Mentoring von Jugendlichen auf Lehrstellensuche, Erhalt und Schaffung von Lehrstellen, Lehrstellenbesetzung, Erarbeitung neuer Ausbildungsmodelle sowie Vermeidung von Lehrvertragsauflösungen. Der Bund übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten, wenn die Vorhaben bis Ende 2020 eingegeben werden und höchstens bis Ende 2021 angelegt sind. Dauern die Vorhaben länger, werden ab 2022 bis zu 60 Prozent der Kosten übernommen. Entsprechende Beitragsgesuche werden zudem prioritär behandelt, damit die Vorhaben möglichst schnell bewilligt und umgesetzt werden können.

Es ist jedoch nicht vorgesehen, auf nationaler Ebene finanzielle Unterstützungszahlungen an Betriebe zu leisten, um damit die Zahl der angebotenen Lehrstellen möglicherweise zu erhöhen. Dies hat mehrere Gründe. Einerseits werden in der Schweiz in Lehrbetrieben im Durchschnitt die Ausbildungskosten durch Erträge aus der produktiven Arbeit der Lernenden vollständig gedeckt. Andererseits zeigt eine aktuelle Expertise des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB) folgendes: Sowohl wissenschaftliche Studien wie Erfahrungen aus anderen Ländern weisen darauf hin, dass Subventionen an Lehrbetriebe eine bescheidene Wirkung auf die Zahl der Lehrstellen entfalten, jedoch verhältnismässig hohe Kosten verursachen, was zu einem ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis führt. Es wird auch befürchtet, dass Betriebe, die sich neu zu einer Ausbildung bewegen lassen, Lernende als billige Arbeitskräfte einsetzen könnten, so dass die Qualität der Ausbildung nicht gewährleistet wäre. Der Bund beobachtet die Entwicklung in einzelnen Kantonen, die eine finanzielle Förderung von Lehrstellen auf Basis der kantonalen Gesetzgebung umsetzen wollen.

In diesem Jahr ist mit einem überdurchschnittlichen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit zu rechnen. Diese war Ende Juni 2020 mit 3,3 Prozent um 1,4 Prozentpunkte höher als Ende Juni 2019 (1,9%). Erfahrungen aus vergangenen Krisen zeigen aber, dass Jugendliche überdurchschnittlich stark von konjunkturellen Aufschwüngen profitieren. Es ist daher zu erwarten, dass sich die Jugendarbeitslosigkeit bei einer Erholung der Wirtschaft wieder zurückbilden wird. Gemäss Art. 2 der Verordnung des WBF über die Vergütung von arbeitsmarktlichen Massnahmen (SR 837.022.531) stehen den kantonalen Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung mehr finanzielle Mittel für die Beratung und aktivierende Unterstützung der arbeitslosen Personen zur Verfügung, wenn die Arbeitslosigkeit steigt. Die Kantone verfügen über ein breites Spektrum an Massnahmen, beispielsweise. bei der Unterstützung der Stellensuche oder beim Erwerb zusätzlicher Qualifikationen. Ausserdem können Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, die einen Arbeitsausfall erleiden und weiterhin Lernende in ihrer Ausbildung unterstützen, Kurzarbeitsentschädigung erhalten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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