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20.3504 · Interpellation · 2020-06-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Invalidenversicherung weist seit Jahren eine Darlehensschuld zu Lasten der AHV aus. Diese Schuld konnte in den vergangenen Jahren durch eine Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung von 0,4 Prozent von 15 Milliarden auf noch immer 10,3 Milliarden abgebaut werden. Es war klar, dass mit dem Wegfall der Zusatzfinanzierung eine weitere, planmässige Reduktion des Darlehens, kaum mehr möglich sein wird. Seit dem Betriebsjahr 2017 verharrt die IV-Schuld bei der AHV auf dem konstant gleich hohen Niveau. Die aktuelle Lage wird zudem weitere Mindereinnahmen mit sich bringen und die Ausgaben übertreffen durch verschiedene Ursachen wieder über die Einnahmen. Auch die Kapitalerträge werden wohl kaum das notwendige Mass erreichen um die notwendigen Schulden tilgen zu können. Ein ständiges unrealistisches Hinauszögern, jetzt schon über das Jahr 2034 hinaus, ist weder angebracht noch plausibel und glaubwürdig. Die AHV braucht diese finanzielle Mittel jetzt.

Ich ersuche den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beeinflussen die Weiterentwicklung der Invalidenversicherung und neueste Entscheide des Bundesgerichtes die Umlagerechnung bis ins Jahr 2030?

2. Welche Auswirkungen wird in finanzieller Hinsicht die Coronakrise auf die Umlagerechnungen der nächste 2-5 Jahre haben?

3. Wie beurteilt der Bundesrat die Möglichkeit durch eine Kapitalaufnahme zu Lasten der Invalidenversicherung das von der AHV gewährte Darlehen innerhalb der nächsten Jahre auf einmal zurückzuzahlen?

4. Welche Massnahmen müssten ergriffen werden um die Umlagerechnung nach erfolgter Schuldentilgung in einer Einnahme/Ausgaben-Balance zu halten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Ziel der Weiterentwicklung der IV ist es, die finanziellen Auswirkungen insgesamt kostenneutral auszugestalten. Die finanziellen Auswirkungen von Entscheiden des Bundesgerichts von vor 2019 mit signifikanten Kostenfolgen (insbesondere Änderung der Rechtsprechung zur gemischten Methode) wurden im Rahmen der parlamentarischen Beratung der Weiterentwicklung der IV berücksichtigt, sofern sie nicht bereits in der Botschaft berücksichtigt worden waren. Seit 2019 war vor allem die Änderung der Rechtsprechung zu den Suchterkrankungen relevant, die indessen keine signifikanten Kostenfolgen nach sich ziehen dürfte. Weitere Entscheide des Bundesgerichtes mit bedeutenden Folgen auf das Umlageergebnis sind dem Bundesrat nicht bekannt.

2. Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat am 2. Juli 2020 die Finanzhaushalte der AHV, IV und EO veröffentlicht (für die IV siehe: www.bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > Invalidenversicherung IV > Finanzen). Es geht bei seiner Prognose davon aus, dass sich die Covid-19 Krise in erster Linie kurzfristig auf die wirtschaftliche Tätigkeit und die Sozialversicherungen auswirkt. Dabei wird von einem Zeithorizont von bis ca. 2025/2026 ausgegangen. Jedoch ist die Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung gross, Dauer und Form des Erholungsprozesses sind unbekannt. Im Szenario des BSV erfährt das Umlageergebnis der IV im Jahr 2020 einen Einbruch. Die mittelfristigen Finanzperspektiven der IV werden durch die Covid-19 Krise aber nur geringfügig verschlechtert. Weil sich wegen der Covid-19 Krise die finanzielle Stabilisierung in der IV verzögert, wird die IV voraussichtlich erst ab 2024 Umlageüberschüsse verzeichnen statt bereits ab 2022. Im Nachgang der Krise rechnet der Bundesrat daher weiterhin mit einer positiven Entwicklung der finanziellen Lage der IV.

3. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation de la Reussille (20.3097) ausführt, überprüft er im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulats de Courten (19.4077) derzeit, ob die Verschuldung der IV bei der AHV noch zeitgemäss ist. Der Bericht wird zeigen, ob die Rahmenbedingungen für AHV, IV und Bund beispielsweise durch eine Mittelaufnahme am Kapitalmarkt aus einer Gesamtsicht optimiert werden könnten.

4. Die Finanzperspektiven der IV sehen vor, dass die Versicherung ab 2024/2025 strukturelle Überschüsse erzielen wird, die eine Entschuldung ermöglichen werden. Gegenwärtig ist es zu früh, die finanzielle Lage der IV nach 2030 oder daraus abzuleitende Massnahmen zu erörtern.

Antwort des Bundesrates.