Weniger Sozialdumping und mehr Kostenwahrheit beim Strassentransport. Berufschauffeure und Berufschauffeusen sollen ihre wöchentliche Ruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbringen dürfen
20.3524 · Motion · 2020-06-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Chauffeurverordnung dahingehend anzupassen, dass die Fahrerinnen und Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen dürfen.
Der Gütertransport auf der Strasse geniesst eine Vorzugsposition gegenüber dem Gütertransport auf der Schiene, auch wegen der Arbeitsbedingungen: Diese werden zwar durch die Chauffeurverordnung geregelt, sind aber trotzdem belastend, weil die Fahrerinnen und Fahrer gezwungen sein können, ganze Wochen in ihren Fahrzeugen zu verbringen, Wochenenden eingeschlossen. Dies gilt insbesondere für Fahrpersonal aus Osteuropa, das zu extrem tiefen Löhnen angestellt wird; man spricht von 600 Euro pro Monat.
Verschiedene europäische Länder haben Regelungen erlassen, die es verbieten, dass die Fahrerinnen und Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbringen. Diese Regelungen zielen darauf ab, das Sozialdumping einzudämmen. Sie wollen aber auch einem Wettbewerb Grenzen setzen, der nahe an der Unlauterkeit steht und der von ausländischen Transportunternehmen ausgeht, die davon abhängig sind, dass sie ihr Personal zu solchen Arbeitsbedingungen anstellen können.
Kürzlich hat Dänemark, wo eine entsprechende Regelung seit Jahren in Kraft ist, die Sanktionen auf 10 000 Kronen (ca. 1500 Franken) für die Fahrerin oder den Fahrer und 20 000 Kronen (3000 Franken) für den Fahrzeughalter erhöht. Dies zeigt, dass das Problem existiert und dass es angegangen werden muss.
Der Wettbewerb im internationalen Gütertransport auf der Strasse, der auf inakzeptablen Arbeits- und sozialen Bedingungen und damit auf Dumpingpreisen beruht, schadet nicht nur den Schweizer Transportunternehmen, sondern ist auch problematisch mit Blick auf die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene (Art. 84 der Bundesverfassung).
Verbietet man den Fahrerinnen und Fahrern, die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, so würde dies - neben einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer - zu einer Verbesserung der Kostenwahrheit beim Güterverkehr auf der Strasse beitragen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.