20.3535 · Interpellation · 2020-06-08
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Heute wurde bekannt, dass sich die Eröffnung des Ceneri-Basistunnels um vier Monate verzögert. Dies bedeutet, dass der Betrieb nicht oder nur für einen Bruchteil der Züge mit dem Fahrplanwechsel 2020 aufgenommen werden kann; die vollständige Inbetriebnahme wird erst im April 2021 erfolgen.
Das Baudepartement des Kantons Tessin (Dipartimento del territorio, DT) hat sich heute in einer Mitteilung darüber beschwert, nicht in den Entscheidungsprozess, der zu diesem umstrittenen Entscheid der SBB geführt hat, einbezogen worden zu sein; gleichzeitig macht das DT die SBB für die Verspätung verantwortlich: "Die Verspätung ist auf kleinere Infrastrukturbauten und andere Fehler, die den SBB zuzuschreiben sind, zurückzuführen; man hätte hier eine möglichst frühzeitige Planung erwarten können." Des Weiteren hat das DT auf die Ausfälle in Millionenhöhe, die der öffentlichen Hand im Tessin dadurch entstehen, hingewiesen und sich vorbehalten, gegebenenfalls Entschädigungsforderungen zu stellen.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass die Eröffnung des Ceneri-Basistunnels sich um vier Monate verzögert?
2. Wurde der Bundesrat über den Entscheid, die Inbetriebnahme des Bauwerks zu verschieben, informiert? Wurde er in den Entscheid mit einbezogen? Falls nicht, erachtet er dies als normal? Falls ja, weshalb hat er nicht in Betracht gezogen oder gefordert, die Tessiner Kantonsbehörden mit einzubeziehen?
3. Kann der Bundesrat die Aussage des DT bestätigen, dass die Verspätung auf "Fehler der SBB" zurückzuführen sind?
4. Hält der Bundesrat es für angemessen, dass das Tessin nicht in die Entscheidung, die Eröffnung zu verschieben, mit einbezogen wurde, wie dies das DT bemängelt?
5. Wie stellt der Bundesrat sich zu den möglichen Entschädigungsforderungen des Tessins für die drohenden Verluste in Millionenhöhe, die ihm durch die Verschiebung der Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels entstehen?
Stellungnahme des Bundesrates
1./3. Die AlpTransit Gotthard wird den Ceneri-Basistunnel fristgerecht per Ende August 2020 der SBB als Betreiberin übergeben. Der gute Stand des Projekts Ceneri-Basistunnel ist auch der Unterstützung durch die Tessiner Regierung zu verdanken, welche es mit Ausnahmeregelungen ermöglicht hat, den Testbetrieb nach der rund einmonatigen Corona-bedingten Einstellung rasch wieder aufnehmen zu können. Das Bundesamt für Verkehr wird rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel die Betriebsbewilligung für den Ceneri-Basistunnel erteilen. Damit kann der Ceneri-Basistunnel plangemäss eröffnet und auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2020 in Betrieb genommen werden.
Die Verantwortung für den Fahrplan und die Inbetriebnahme des neuen Angebots liegt bei den zuständigen Bahnunternehmen (SBB und Treni Regionali Ticino Lombardia (TILO), einer gemeinsamen Tochtergesellschaft der SBB und der lombardischen Bahngesellschaft Trenord). Die SBB wird per Fahrplanwechsel wesentliche Teile des geplanten Angebots umsetzen. Für die SBB ist der Fahrplanwechsel im Dezember 2020 anspruchsvoll, denn sie hatte aufgrund der Corona-Pandemie netzweit ihre Baustellen vorübergehend heruntergefahren. Im Tessin mussten alle Baustellen aufgrund einer Verfügung des Kantons Tessin geschlossen werden, so auch jene für den Doppelspurausbau Contone-Tenero. Dies führt zu einer verspäteten Inbetriebnahme der Doppelspur für den S-Bahn-Verkehr. Zudem kam es coronabedingt zu Verzögerungen bei der Ausbildung des Lokpersonals.
Der Bund würde es begrüssen, wenn der grösstmögliche Teil des neuen Bahnangebots im Güter- und Fernverkehr sowie für die Metro Ticino trotz der Folgen der Corona-Pandemie wie geplant auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2020 in Betrieb genommen werden könnte. Er erwartet von der SBB, dass sie in den verbleibenden sechs Monaten den zeitlichen Rückstand so weit wie möglich aufholt. Wo dies nicht der Fall ist, erfolgt die Umsetzung des vollen Angebots am 5. April 2021.
2./4. Die Verantwortung für die zeitgerechte Betriebsaufnahme des Fahrplanangebots liegt bei der SBB. SBB und TILO sind derzeit in Zusammenarbeit mit dem Kanton Tessin daran, den Fahrplan zu konsolidieren. Beide Bahnunternehmen treffen sich regelmässig mit den Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und der anderen Transportunternehmen, um den aktuellen Stand des Übergangangebots für die Zeit zwischen Dezember 2020 bis April 2021 zu besprechen.
5. Aktuell sind keine diesbezüglichen Forderungen bekannt.
Antwort des Bundesrates.