20.3606 · Postulat · 2020-06-15
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat in ihrem Jahresbericht 2019 darauf hingewiesen, dass unsere geschützten sanitätsdienstlichen Anlagen veraltet und schlecht unterhalten sind. Diese Feststellung erfolgte noch vor der Covid-19-Krise. Wir können uns glücklich schätzen, dass es dank unserem flexiblen System bei den sanitätsdienstlichen Anlagen zu keinem Engpass kam; namentlich war es so nicht nötig, auf diese Anlagen zurückzugreifen. Nichtsdestotrotz ist es erstaunlich, dass die Schweiz über Infrastrukturen verfügt, die aus dem Kalten Krieg stammen und ein einem Zustand sind, der eine Nutzung zum Schutz der Bevölkerung fraglich macht. Es ist sinnlos, Anlagen zu erhalten, die nicht genutzt werden können, und es schadet dem Bevölkerungsschutz, wenn wir unsere geschützten sanitätsdienstlichen Anlagen vernachlässigen.
Im Hinblick darauf, unsere geschützten sanitätsdienstlichen Infrastrukturen wieder instand zu setzen und nutzbar zu machen, wird der Bundesrat damit beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der namentlich die folgenden Punkte enthalten soll:
1. Welche geschützten sanitätsdienstlichen Anlagen benötigt unser Land angesichts der verschiedenartigen Risiken, mit denen unser Land konfrontiert ist?
2. Wie hoch sind die erforderlichen Investitionen zur Instandstellung unserer geschützten sanitätsdienstlichen Anlagen im Rahmen des nachgewiesenen Bedarfs? Wie sieht der zeitliche Rahmen aus?
3. Welche Organisationen kommen für den Unterhalt, die Verwaltung und den Betrieb dieser Infrastrukturen in Frage? Mitgedacht werden soll hier auch die Koordination mit den Kantonen.
4. Welche gesetzliche Anpassung ist nötig, damit eine effiziente Verwaltung und Planung unserer geschützten sanitätsdienstlichen Anlagen möglich ist?
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Ab den 1960er bis in die 1990er Jahre wurde für den Fall eines bewaffneten Konflikts ein flächendeckendes Netz von unterirdischen sanitätsdienstlichen Schutzanlagen gebaut. Heute existieren noch 90 geschützte Spitäler und 248 geschützte Sanitätsstellen. Im Rahmen der Bevölkerungsschutzreform 2004 wurde beschlossen, den Werterhalt dieser sanitätsdienstlichen Schutzanlagen als inaktive strategische Reserve des Bundes für den bewaffneten Konflikt sicherzustellen. Die Kantone bzw. die Eigentümer (Spitalträgerschaften) erhalten dafür vom Bund eine jährliche Unterhaltspauschale. Über die Nutzung von sanitätsdienstlichen Schutzanlagen im Falle von Katastrophen und Notlagen entscheiden die Kantone gemäss ihren Katastrophen-Dispositiven bzw. ihrem Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten im Gesundheitswesen. Das heisst, Nutzung, Unterhalt und Betrieb der Anlagen im Fall einer Katastrophe oder Notlage liegen in der Kompetenz der Kantone bzw. der Eigentümer.
Gestützt auf das Gutachten von Prof. Dr. Thomas Zeltner vom 18. Dezember 2018 zum zukünftigen Bedarf im Bereich Koordinierter Sanitätsdienst (KSD) gab die Departementsvorsteherin VBS einerseits dem Delegierten Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) den Auftrag für weitere Prüfarbeiten (u.a. Prüfung der Empfehlungen des Gutachtens unter Einbezug aller Partner, Evaluation der Möglichkeiten für eine Neuunterstellung des KSD sowie Trennung der Doppelfunktion Oberfeldarzt der Armee und Beauftragter für KSD). Diese Arbeiten sollen bis Mitte 2021 abgeschlossen werden.
Anderseits wurde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) vom VBS im September 2019 beauftragt, ein gesamtschweizerisches Projekt zur längerfristigen Weiterentwicklung der sanitätsdienstlichen Schutzanlagen (geschützte Spitäler und Sanitätsstellen) auch im Falle von Katastrophen und Notlagen zu initialisieren. In Abstimmung mit den Prüfarbeiten des Delegierten SVS sowie unter Einbezug der Kantone, des Gesundheitswesens und der politischen Ebene (Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr RK MZF, Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK) sind eine Strategie sowie ein Konzept zu erarbeiten.
Die Gefährdungsszenarien mit einem Massenanfall von Patienten (z.B. Erdbeben, Pandemie) bilden die Basis für die Erarbeitung der Grundlagen. Dabei wird geprüft, wie die medizinische Versorgung der Bevölkerung bei einem Extremereignis durch eine genügende Anzahl von betriebsbereiten sanitätsdienstlichen Schutzanlagen - im Sinne einer Kapazitätserweiterung - ergänzt werden kann. Die Erfahrungen und Bedürfnisse aus der Corona-Krise werden berücksichtigt. Zu diesem Zweck sind die Standardvorgaben in Bezug auf Einrichtung und Betrieb sowie die personelle Ressourcierung (medizinisches Fach- und Milizpersonal) zu definieren.
Der Projektinitialisierungsauftrag für die Erarbeitung der Strategie zur Weiterentwicklung der sanitätsdienstlichen Schutzanlagen liegt vor. Die Strategie selbst sowie die darauf basierenden konzeptionellen Grundlagen werden nach ihrer Erarbeitung breit konsultiert, damit sie bis spätestens Ende 2023 in definitiver Form vorliegen.
Mit diesem Projekt des BABS werden die im Postulat aufgeworfenen Fragen untersucht und geklärt. Der Bundesrat erachtet deshalb einen zusätzlichen Bericht als unnötig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.