Wachsende Zahl von Bancomat-Sprengungen. Profitieren Kriminaltouristen von einem zu laschen Grenzschutz?
20.3627 · Interpellation · 2020-06-16
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
1. Welche politischen Massnahmen fasst der Bundesrat ins Auge, um die stark zunehmenden Bancomat-Sprengungen einzudämmen, zumal diese sowohl die Sicherheit der Bevölkerung als auch die Bargeld-Grundversorgung in Gefahr bringen?
2. Von Geldautomaten-Sprengungen waren 2019 vor allem Grenzkantone betroffen, aber auch acht Deutschschweizer Kantone. Die Fluchtmöglichkeiten via Autobahn oder grüne Grenze sind für die internationalen Banden zentral. Ist der Bundesrat daher auch der Ansicht, dass er sich baldmöglichst mit dieser grenzüberschreitenden Kriminalität beschäftigen sollte und Massnahmen bezüglich Grenzschutz sowie Kompetenzen an Grenzwacht- und Polizeibehörden einleiten muss?
3. Wann ist vom Bundesrat der Bericht zum Postulat SIK-N 18.3386 bezüglich Personalbestandes des Grenzwachtkorps zu erwarten - und wann die ebenfalls versprochene Entscheidungsgrundlage, wie künftig die Einsatzprioritäten gewichtet und gesteuert werden?
4. Ist der Bundesrat bereit, die Kooperation der kantonalen Polizeikorps und der Bundespolizei Fedpol zu verbessern, damit kriminelle Banden nicht die föderalen Polizeistrukturen für ihre Aktivitäten hintertreiben können?
5. Ist das international eher tiefe Schweizer Strafmass für das Herbeiführen einer Sprengstoff-Explosion bei einem Geldautomaten zu erhöhen, zumal es sich de facto um ein besonders verwerfliches, Leib und Leben gefährdendes Raub-Vermögensdelikt handelt?
6. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die Banken - aufgrund des teuren und immer aussichtsloseren technischen Wettrüstens - nicht erwägen, Geldautomaten nachts zu leeren oder wenig frequentierte ganz zu schliessen, wie dies in den Niederlanden bereits der Fall ist?
Begründung
2019 gab es in der Schweiz 50 kriminelle Angriffe auf Bancomaten, davon deren 20 mit Fest- oder Flüssigsprengstoff. Aktuell betroffen ist auch das benachbarte Ausland in den Bundesländern Vorarlberg und Tirol. Explodiert sind daher auch die Fallzahlen: 2018 zählte das Fedpol vier Sprengungen von Geldautomaten, 2017 gar erst zwei. Ein starker, europäischer Trend ist auf die Schweiz übergangen. Ebenso offensichtlich sind die Gründe: Unser Land ist aufgrund seiner vielen unbewachten Grenzübergänge, des dichten Bancomaten-Netzes und des im internationalen Vergleich tiefen Strafmasses für solche Explosions-Tatbestände für kriminelle, ausländische Banden attraktiv. So sehr, dass die Banken bald gezwungen sein könnten, Geldautomaten aus Sicherheits- und Haftungsgründen zu schliessen und damit unfreiwillig die Bargeld-Versorgung in der Schweiz zu gefährden.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass in der Schweiz - wie auch in mehreren anderen europäischen Ländern - seit 2019 die Zahl der Fälle, bei denen Bancomaten gesprengt und ausgeraubt werden, zugenommen hat.
Zu erwähnen ist, dass die Attacken auf Geldautomaten häufig mit sogenannten "home made explosives" (selber hergestellte Explosivstoffe) verübt werden. Die chemischen Stoffe, die zur Herstellung von "home made explosives" verwendet werden, sind in der Schweiz heute frei erhältlich. Mit der Botschaft zum Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (BBl 2020 161) hat der Bundesrat der Bundesversammlung eine Vorlage unterbreitet, mit welcher der Zugang zu diesen Stoffen beschränkt würde. Dadurch sollen auch derartige Straftaten möglichst verhindert werden. Die Vorlage befindet sich derzeit in den parlamentarischen Beratungen.
2. Die einschlägigen internationalen Abkommen bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten, mit anderen Staaten zusammenzuarbeiten. Dazu gehören gemeinsam geführte Ermittlungen, dringende grenzüberschreitende Massnahmen, gemischte Streifen, polizeilicher Informationsaustausch oder auch Rechtshilfe. Im Informationsaustausch mit den Nachbarstaaten wird insbesondere auch auf technische Hilfsmittel (zum Beispiel Kameras, Systeme zur automatischen Alarmierung) zurückgegriffen. Im Rahmen eines Pilotversuchs im Jahr 2017 hat die EZV zudem Nachtschliessungen von Grenzübergängen getestet (14.3035 Motion Pantani). Der Versuch erbrachte allerdings keine Hinweise, dass eine Schliessung von kleineren Grenzübergängen während der Nacht eine merkliche Auswirkung auf die Kriminalitätsrate hätte.
3. Der Bericht zum Postulat SIK-N 18.3386 ("Kann der Personalbestand im Grenzwachtkorps aufgrund der Personalreduktion im Zusammenhang mit DaziT bis 2026 aufgestockt werden?") wird voraussichtlich im September 2021 verabschiedet werden. In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat bereits darauf hingewiesen, dass die durch das Programm DaziT freigesetzten Ressourcen im Gesamtkontext der Weiterentwicklung der EZV zu betrachten sind, deren erste Meilensteine 2019 gelegt wurden. Nur eine langfristige Gesamtstrategie der Kontrolltätigkeiten wird es ermöglichen, nicht nur die durch die Digitalisierung und die administrative Vereinfachung freiwerdenden Ressourcen zu berücksichtigen, sondern auch das sich noch entwickelnde Berufsbild der EZV.
4. Der Bundesrat weiss um die Bedeutung der Zusammenarbeit unter den zuständigen Polizeibehörden in der Schweiz. Diese wird denn auch regelmässig evaluiert. Zwischenbehördliche Entscheidungsgremien sowie auf operativer und strategischer Ebene tätige Arbeitsgruppen ermöglichen es den kantonalen Polizeikräften und fedpol zusammenzuarbeiten. Das NEDIK (Netzwerk Ermittlungsunterstützung digitale Kriminalität) und die neue Arbeitsmethode COC (Countering Organised Crime) sind Beispiele solcher Kooperationsstrukturen, die verschiedene Behörden umfassen und die direkte Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen verstärken.
Als Zentralstelle koordiniert fedpol die Polizeioperationen und den Informationsaustausch zwischen den Kantonen und mit dem Ausland. Die gemeinsamen Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit (CCPD) können die Umsetzung dringender grenzüberschreitender Massnahmen wie Überwachungen und andere Formen der Nacheile unterstützen.
Das Parlament hat die Motion Eichenberger 18.3592 ("Nationaler polizeilicher Datenaustausch") an den Bundesrat überwiesen. Dieser wurde damit beauftragt, die Polizei landesweit untereinander zu vernetzen, indem eine zentrale nationale Polizeidatenbank oder eine Vernetzungsplattform für die bestehenden kantonalen Polizeidatenbanken geschaffen wird. Der Bundesrat hat sich für die Vernetzungsplattform entschieden und somit dem Begehren entsprochen.
5. Der Bundesrat hat sich bereits im Rahmen der von ihm zur Ablehnung beantragten Motion Bregy 20.3182 ausführlich zum Strafrahmen für derartige Fälle geäussert. Im Vordergrund stehen dabei die gemeingefährlichen Delikte des 7. Titels des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0). Je nachdem, ob die Täter Gas oder Sprengstoff einsetzen, kommt entweder der Tatbestand der Verursachung einer Explosion (Art. 223 StGB) oder der Gefährdung durch Sprengstoffe oder giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB) zur Anwendung. Die beiden Straftatbestände weisen bereits eine der höchsten Strafandrohungen des StGB auf (von einem Jahr bis zu zwanzig Jahre Freiheitsstrafe) und können also gleich oder ähnlich bestraft werden wie in unseren Nachbarstaaten. Auch Widerhandlungen gegen das künftige Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe sollen strafrechtlich verfolgt werden.
6. Der Bundesrat überlässt es den Banken, die für ihre Tätigkeiten passenden Vertriebskanäle bzw. Technologien auszuwählen.
Der gesetzliche Grundversorgungsauftrag der Schweizerischen Post AG zum Bargeldbezug war und ist zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Der Bundesrat sieht somit keinen Handlungsbedarf.
Antwort des Bundesrates.