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Dank Innovation Green Deals die Kreislaufwirtschaft und die nachhaltige Ressourcennutzung fördern

20.3667 · Motion · 2020-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Innovationsförderung zugunsten der Kreislaufwirtschaft und der Schonung von Ressourcen, Umwelt und Klima zu treffen, nach dem Vorbild der "Innovation Green Deals". Es geht insbesondere darum, im Sinn und Geist des Postulats 18.3509 Noser regulatorische Hürden abzubauen, die innovative Lösungen behindern.

"Innovation Green Deals" wurden in den Niederlanden lanciert, um Projekten zugunsten der Kreislaufwirtschaft den Weg zu ebnen. Hunderte von Vereinbarungen wurden unterzeichnet, vor allem mit privaten Unternehmen, aber auch mit staatlichen Akteuren, mit Verbänden und Hochschulen. Andere Länder sind diesem Beispiel gefolgt, etwa Frankreich, Belgien (Procurement Green Deals de Circular Flanders), Finnland oder das Vereinigte Königreich. Auch die EU hat das Instrument der Innovationsvereinbarungen eingeführt.

In solchen Vereinbarungen kann es um regulatorische Erleichterungen gehen, um Vereinfachungen im administrativen Bereich, um Unterstützung bei der Erschliessung neuer Märkte, um die Verpflichtung zur Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen nach den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft ("achats circulaires"), um Unterstützung bei Innovationen oder um Vernetzungen. Solche Vereinbarungen leisten einen Beitrag zur Entwicklung moderner Formen der Regulierung, die auf die Praxis zugeschnitten sind. Der Staat verstärkt damit seine Rolle als Innovations-Facilitator, vor allem gegenüber KMU.

In ihrem Bericht "Beurteilung von ausgewählten Massnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in der Nutzungsphase" zuhanden des BAFU kommen die beiden Beratungsbüros Rytec Circular und INFRAS zum Schluss, dass die "Innovation Green Deals" eine wichtige Rolle spielen könnten bei der Förderung der Kreislaufwirtschaft.

Der Bundesrat sollte, auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen, Massnahmen entwickeln, die den Realitäten in der Schweiz angepasst und so ausgestaltet sind, dass sie möglichst wirksam sind und eine möglichst geringe administrative Belastung mit sich bringen. Die Massnahmen sollten mit ähnlichen Aktivitäten des Bundes abgestimmt werden, namentlich mit jenen mit einem Bezug zu den Artikeln 41a und 49 des Umweltschutzgesetzes (Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bzw. Ausbildung und Forschung) oder mit jenen, die in Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.433 "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" getroffen werden könnten. Wenn nötig könnte der Bundesrat in Umsetzung der vorliegenden Motion Artikel 49a wieder aufgreifen, den er vor einiger Zeit mit einer Vorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes vorgeschlagen hat (Grüne Wirtschaft). Dieser erleichterte öffentlich-private Partnerschaften in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Reduktion der Umweltbelastungen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2020 das UVEK beauftragt, unter Einbezug des WBF und des EFD, dem Bundesrat bis spätestens Ende 2022 Vorschläge für spezifische Massnahmen zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft zu unterbreiten. Das Anliegen der Motion wird in diesem Rahmen geprüft.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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