Lexipedia

Die Verbindung von fehlenden Erträgen und drohenden Sanktionen, das heisst "Bussen", ist toxisch für die systemrelevante Autobranche mit rund 86 000 Mitarbeitenden

20.3710 · Motion · 2020-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Regelung zu treffen, um die Sanktion bei Überschreiten der individuellen Zielvorgaben betreffend CO2-Emissionen der Neuwagenflotte eines Importeurs oder Herstellers - also einer Branche, welche aufgrund der Covid-19-Krise besonders hart betroffen ist - in den Jahren 2020 und 2021 auszusetzen.

Begründung

Die Corona-Krise trifft die gesamte Autobranche hart. Die Verkäufe sind eingebrochen: Minus 40 Prozent im März, minus 67 Prozent im April - die Corona-Krise sorgt für verheerende Absatzzahlen im Neuwagenmarkt. Was die Erreichung der Zielwerte betrifft, hielt die Branche bereits vor der Corona-Krise das Erreichen von 95 g/km über die ganze Neuwagenflotte für 2020 als nie möglich. Die Anzahl der sogenannten Steckerfahrzeuge (reine Elektroautos und Plug-in-Hybride) werde zudem "noch stärker zurückgehen als der Gesamtmarkt". Verantwortlich ist u. a. die nachlassende Nachfrage und Lieferschwierigkeiten. Gleichzeitig sieht sich die Branche mit der Zahlung der Sanktionen bei Überschreiten der individuellen Zielvorgabe konfrontiert, welche für das Schweizer Autogewerbe als systemrelevante Branche insbesondere heute einen unzumutbaren Strafcharakter hat. Die Verbindung von fehlenden Erträgen und drohenden Bussen ist toxisch. Mit Blick auf die aktuelle Situation am Markt muss das oberste Ziel sein, jenes Momentum aufzubauen, das notwendig sein wird, um die aktuellen Einbussen bestmöglich im Zuge des laufenden und kommenden Jahres kompensieren zu können. In der ausserordentlichen Lage müssen die Wirtschaft und die Bürger vor der drohenden Armut möglichst umfassend geschützt werden. Entsprechend ist es notwendig, die Sanktionen bei Überschreiten der individuellen Zielvorgaben betreffend CO2-Emissionen der Neuwagenflotte eines Importeurs oder Herstellers, im laufenden und kommenden Jahr auszusetzen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat verfolgt die Marktentwicklung im Fahrzeugmarkt wie auch die Marktanteile effizienter Fahrzeuge genau. Im ersten Halbjahr 2020 beträgt der Marktanteil der Elektroautos und Plug-in Hybride bei den Neuzulassungen gemäss dem Informationssystem zur Verkehrszulassung (IVZ) 9,8 Prozent. Dieser Marktanteil hat sich im Vergleich zum Vorjahr trotz stark rückläufigem Gesamtmarkt mehr als verdoppelt und das vom Importeursverband auto-schweiz angestrebte Ziel für das Jahr 2020 von 10 Prozent bereits nahezu erreicht. Unbefriedigend jedoch ist die Entwicklung der CO2-Emissionen bei neuzugelassenen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Diese Fahrzeuge zeigen im Vergleich zum Vorjahr kaum Reduktionen der CO2-Emissionen, die allerdings erforderlich wären, um die Ziele der lange im Voraus angekündigten CO2-Emissionsvorschriften zu erreichen.

Bei der Umsetzung der CO2-Emissionsvorschriften gilt für das laufende Jahr eine im Vergleich zur EU grosszügigere Übergangsregelung, da in der Schweiz 2020 lediglich 85 Prozent der Flotte eines Importeurs für die Beurteilung der Zielerreichung herangezogen wird, in der EU müssen die Hersteller die Ziele mit 95 Prozent ihrer Flotte erreichen. Damit hat der Bundesrat beim Übergang zu den verschärften Zielwerten 2020 bereits Rücksicht auf die Ausgangslage in der Schweiz genommen. Die Importeure haben ausserdem die Möglichkeit, durch eine entsprechende Sortiments- und Preispolitik mögliche Sanktionen zu vermindern bzw. zu vermeiden. Der Bundesrat hat zudem im Rahmen eines umfassenden Massnahmenpakets zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus unter anderem auch Massnahmen im Liquiditätsbereich beschlossen. Importeure haben dadurch die Möglichkeit, die Zahlungsfristen für allfällige Sanktionen zu erstrecken, ohne Verzugszins zahlen zu müssen. Dies betrifft sowohl die Zahlungen der Jahresabschlussrechnung des Vollzugsjahrs 2019 wie auch allfällige Quartalsanzahlungen für das aktuelle Jahr 2020. Schliesslich kommt die Förderung effizienter Fahrzeuge auch den Konsumenten zu Gute: Käuferinnen und Käufer effizienter Fahrzeuge sparen durch tiefere Treibstoffkosten.

Die Schweiz steht aktuell in der Klimapolitik vor grossen Herausforderungen, gerade auch im Verkehrsbereich, in dem in den letzten Jahren die Emissionen im Gegensatz zu anderen Sektoren nicht wesentlich gesenkt wurden. Das Parlament hat im Rahmen der Debatte zum totalrevidierten CO2-Gesetz (17.071) seinen Willen zu einem griffigen und ambitionierten CO2-Gesetz mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht - dies auch unter Berücksichtigung der aktuellen, Corona-bedingten Rahmenbedingungen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.