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Schaffung von informellen Beschwerdemechanismen für Fälle von Racial und Ethnic Profiling und Ausbau der Fachstelle für Rassismusbekämpfung

20.3742 · Motion · 2020-06-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, der Fachstelle für Rassismusbekämpfung einen erweiterten Auftrag wie folgt zu erteilen:

a. Einrichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle, die niederschwellige informelle Beschwerdemechanismen für Betroffene von Fällen von Racial und Ethnic Profiling auf Bundesebene anbietet;

b. Unterstützung und Beratung des Grenzwachtkorps, des FedPol und der kantonalen Polizeikorps im Bereich der Dienstanweisungen, der Aus- und Weiterbildung und der Bereitstellung von Ombuds- oder Mediationsstellen auf kantonaler und städtischer Ebene mit dem Ziel, die Anzahl von Fällen von Racial und Ethnic Profiling innerhalb von fünf Jahren ab Inkraftsetzung mindestens zu halbieren;

c. Schweizweite Einführung einer Web-Applikation zur Erfassung von Personenkontrollen im Zusammenhang von Racial und Ethnic Profiling, um die statistischen Aussagen zur Anzahl der Kontrollen, Treffer, Zeit, Ort und Kontrollgrund zu verbessern;

d. Erschliessung weiterer Datenquellen, um ein systematisches Monitoring und Reporting von Vorfällen im Bereich des Racial und Ethnic Profiling zu ermöglichen.

Begründung

Im Gefolge des Todes von George Floyd in den USA kam es auch in mehreren Schweizer Städten zu grossen "Black Lives Matter"-Kundgebungen. Die Proteste richten sich insbesondere gegen das "Racial Profiling" - die willkürliche polizeiliche Kontrolle von Menschen aufgrund ihres Erscheinungsbildes. Dieses Problem wird zwar seit einigen Jahren in Fachkreisen intensiv diskutiert, wird in seiner Bedeutung und dem Ausmass aber nach wie vor unterschätzt.

Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung im EDI hält in Kapitel 6.2.8 "Polizei" des Berichts über Rassistische Diskriminierung in der Schweiz 2018 zwar fest, dass Fragen in Zusammenhang mit der polizeilichen Kontroll- und Anhaltepraxis bzw. mit dem Racial Profiling "auch aufgrund des zunehmenden zivilgesellschaftlichen Drucks breit debattiert" werde, hält dann aber fest: "Obwohl in dieser Zeit durchaus Massnahmen gegen diskriminierende Praxen angepackt und umgesetzt wurden, stellt sich weiterhin die Herausforderung, Vorfälle nicht als Fehlverhalten einzelner Beamter zu behandeln, sondern die institutionelle und strukturelle Dimension von rassistischem Profiling anzugehen." Studien im Auftrag der EKR, der Stadt Zürich und weiterer Stellen bei Fachhochschulen und Universitäten zeigen den grossen, hier angemahnten Handlungsbedarf auf.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat Arslan 18.3356 sowie die Interpellation Arslan 17.3601 festhält, ist er sich der Auswirkungen von "Racial Profiling" bewusst. Eine angemessene Ausbildung und eine regelmässige Sensibilisierung sind wirksame Mittel zur Verhinderung von "Racial Profiling", darüber hinaus können unabhängige Beschwerdestellen und, falls angebracht, strukturelle Reformen, etwa beim Ablauf von polizeilichen Anhaltungen und der Registrierung von Vorfällen, einen wichtigen Beitrag leisten.

Als unabhängige, vom Bundesrat eingesetzte ausserparlamentarische Kommission, befasst sich die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus mit Meldungen zu "Racial Profiling". Polizeiaufgaben sind jedoch primär auf kantonaler bzw. kommunaler Ebene geregelt. Forderungen bezüglich Beschwerdestellen, Melde- und Erfassungssysteme, Weiterbildungen oder Datenerhebung haben auf dieser Ebene zu erfolgen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die zuständigen Organe und Dienststellen ihre Verantwortung wahrnehmen und ihre Praxis laufend kontrollieren. Er vertraut darauf, dass die zuständigen politischen Behörden auf städtischer, kantonaler und interkantonalen Ebene die zur Verhinderung von "Racial Profiling" notwendigen Schritte unternehmen.

Die Polizeischulen und die Eidgenössische Zollverwaltung thematisieren die Problematik in ihren Aus- und Weiterbildungskursen. Die Kantone überprüfen ihre Polizeipraktiken regelmässig und haben Beratungsangebote für Diskriminierungsopfer eingerichtet. Opfer können überdies Aufsichtsbeschwerden erheben bzw. sich direkt an die Polizei, den Kommandanten oder an die Staatsanwaltschaft wenden. In bisher fünf Kantonen und fünf Städten gibt es Ombudsstellen, im Kanton Genf gibt es eine unabhängige Beschwerdestelle.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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