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Vergiftung von Kindern durch belastete Böden. Während Kinder in möglicherweise durch Blei belasteten Gärten spielen, stoppt der Bundesrat die Revision der Altlasten-Verordnung

20.3768 · Interpellation · 2020-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Erachtet der Bundesrat, dem Beispiel Walloniens, Frankreichs oder Deutschlands folgend, die Aufnahme belasteter Erde durch Kinder als grosses gesundheitliches Problem?

2. Wann wird er die Grenzwerte für Blei, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Benzo[a]pyren (BaP) auf eine für die Gesundheit unbedenkliche Schwelle senken?

3. Welches Resultat hat die Überwachung und Evaluation belasteter Böden, welche die Kantone nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung über Belastungen des Bodens durchführen müssen, erbracht?

4. Könnte der VASA-Altlasten-Fonds zur Finanzierung der Sanierung belasteter Böden auch dazu eingesetzt werden, diffus belastete Böden, beispielsweise in Gärten oder auf Spielplätzen, zu sanieren?

Begründung

In seiner Antwort auf die Frage 19.5654 anerkennt der Bundesrat das gesundheitliche Risiko, das besteht, wenn Kinder in Gärten, auf Spielplätzen oder anderen Orten, deren Boden belastet ist, spielen. Er anerkennt darin auch, dass die Sanierungswerte insbesondere für Blei im internationalen Vergleich und im Vergleich zu den Empfehlungen des Schweizerischen Zentrums für Angewandte Humantoxikologie (SCAHT) zu hoch sind.

Dies bedeutet, dass Kinder, die auf möglicherweise mit Blei belasteten Böden spielen, einem hohen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind. Örtliche Analysen zeigen, dass es in der Schweiz solche belasteten Orte gibt. Und zahlreiche andere sind mangels systematischer Erfassung noch nicht identifiziert.

Trotz dieser beunruhigenden Befunde hat der Bundesrat entschieden, die Revision der Altlasten-Verordnung zu stoppen; die Revision sah vor, die Sanierungswerte bezüglich Blei, HAP und BaP für Orte, an denen Kinder spielen, zu senken. Und er hat dies entschieden, obwohl rund 80 Prozent der konsultierten Verbände und die Hälfte der Kantone sich für diese Verordnungsänderung aussprachen.

Eine derartige Situation ist unakzeptabel, dies umso mehr, als eine kürzlich in Wallonien durchgeführte Studie ergab, dass die Körper von Menschen, die einen Gemeinschaftsgarten nutzen, darunter auch Kinder, erhöhte Bleiwerte aufweisen, weil der Boden und das Gemüse belastet sind. Im Wissen um die Risiken für die Gesundheit und um die unumkehrbaren Schäden, welche diese Stoffe anrichten, hat die wallonische Verwaltung Empfehlungen und Verbote erlassen und im Internet ein Informationsportal geschaffen, das sich an die Bevölkerung richtet (http://environnement.sante.wallonie.be/home/expert/projets/sanisol.html).

Stellungnahme des Bundesrates

Die Risikobewertung durch das Schweizerische Zentrum für angewandte Humantoxikologie (SCAHT) hat gezeigt, dass durch direkte Bodenaufnahme beim Spielen auf mit Blei, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Benzo(a)pyren belasteten Böden eine Gefährdung von Kleinkindern bei den zurzeit geltenden Sanierungswerten der Altlasten-Verordnung (AltlV; SR 814.680) nicht ausgeschlossen werden kann. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass diese Werte möglichst rasch gesenkt werden müssen und hatte die Revision der AltlV im März 2019 in die Vernehmlassung geschickt. Da sich in Bezug auf Sanierungsmassnahmen für belastete Böden in den Kantonen noch Vollzugsfragen stellen, ist das UVEK zurzeit daran, zusammen mit den Kantonen rasch darauf Antworten zu finden (siehe auch Antwort auf Frage 2).

Zu 1) Der Bundesrat beurteilt die Gesundheitsgefährdung von schadstoffbelasteten Böden für spielende Kleinkinder als relevant für die Volksgesundheit. Die Schweiz steht mit mehreren europäischen Ländern, darunter Belgien, Frankreich und Deutschland, in Kontakt, um Erfahrungen zu diesem komplexen Thema auszutauschen. Das Gefährdungspotenzial ist insbesondere für das relativ häufig in Böden von alten Liegenschaften anzutreffende Blei hoch. Dieses Schwermetall hat gemäss der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) keine sichere untere Wirkungsschwelle für die Entwicklung der Körper und Gehirne sowie der Intelligenz von Kindern. Kleinkinder müssen deshalb vor mit Blei und anderen Schadstoffen belasteten Böden geschützt werden.

Zu 2) Aus Sicht des Bundesrates müssen die veralteten und zu hohen Sanierungswerte für Blei, PAK und Benzo(a)pyren möglichst rasch gesenkt werden. Ausserdem ist gemäss AltlV sicherzustellen, dass eine dauerhafte Sanierung der belasteten Böden erfolgt, wenn dort auch weiterhin regelmässig Kleinkinder spielen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erarbeitet zurzeit zusammen mit den Kantonen Lösungsvorschläge für den Vollzug, welche bis Ende dieses Jahres vorliegen sollen. Die Revision der AltlV in Bezug auf die Sanierungswerte wird danach wieder aufgenommen.

Zu 3) Die Kantone sorgen für die Überwachung der Bodenbelastung, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass Bodenbelastungen die Bodenfruchtbarkeit gefährden. In einigen Kantonen werden Bodenanalysen im Rahmen spezifischer Programme oder im Zusammenhang mit Bauprojekten durchgeführt, wenn sich diese in einem Gebiet befinden, in dem ein Verdacht auf Belastung besteht. Diese Analysen zeigen, dass die Böden in städtischen Gebieten Schadstoffbelastungen aufweisen können, die für die Gesundheit von Kindern problematisch sind. Es gibt jedoch keine systematische Überwachung oder Übersicht auf nationaler Stufe. Die Schadstoffbelastungen sind sehr heterogen; um einen Überblick über die Situation zu erhalten, wird es notwendig sein, dass die Kantone ihre Untersuchungsstrategien gestützt auf Vorgaben des Bundes erarbeiten.

Zu 4) Das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) erlaubt keine Mitfinanzierung der Sanierung von schadstoffbelasteten Böden, auf denen Kleinkinder regelmässig spielen, durch den Altlastenfonds (VASA). Dies würde eine Anpassung des USG voraussetzen. Die bisher dem Geltungsbereich der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12) unterstellten Böden, welche über dem Sanierungswert belastet sind und wo Kleinkinder regelmässig spielen, müssten zudem in den Geltungsbereich der AltlV verschoben werden. Der Bundesrat wird im Rahmen der laufenden USG-Revision entscheiden, ob und in welcher Form entsprechende Anpassungen vorgenommen werden sollen.

Antwort des Bundesrates.

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