20.3782 · Motion · 2020-06-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat zu prüfen, welche administrativen Hindernisse bei der Ausbildung von Lehrlingen bestehen, und wird beauftragt, Anreize für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen zu treffen. Dabei ist insbesondere auch eine steuerliche Entlastung der Lehrbetriebe pro Ausbildungsplatz zu prüfen.
Begründung
Im Zuge der Coronakrise stehen zahlreiche Unternehmen vor schwierigen Herausforderungen. Arbeits- und Ausbildungsplätze kommen zunehmend unter Druck.
Besonders stark betroffen sind junge Arbeitnehmende. Im April 2020 erhöhte sich die Zahl der bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) registrierten Arbeitslosen zwischen 15 und 24 Jahren um über 18 Prozent - auf insgesamt über 17 000. Im Sommer 2020 droht ein weiterer Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit.
Es bedarf Anreize, damit Unternehmen auch künftig jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben ermöglichen. Zum Beispiel mittels einer finanziellen Entlastung in Form eines jährlichen Steuerabzuges (z.B. "Ausbildungsabzug"). Wer Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt, soll vom Staat dafür belohnt werden. Diese Massnahme signalisiert gegenüber allen Berufsleuten eine hohe Wertschätzung und sichert langfristig die erfolgreiche Berufsausbildung in der Schweiz. Zudem trägt diese Massnahme aktiv dazu bei, die Attraktivität für Ausbildungsangebote in den Unternehmungen zu steigern und so den oft erwähnten Fachkräftemangel zu reduzieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Motionärs betreffend die Auswirkungen des Coronavirus auf den Arbeitsmarkt, die Lehrbetriebe und insbesondere auf die Lehrstellensituation sowie die Lehrabgängerinnen und abgänger. Um die negativen Folgen der Pandemie so weit wie möglich abzufedern, unterstützt der Bundesrat die Wirtschaft seit April 2020 mit einer Reihe von Massnahmen, namentlich der Kurzarbeitsentschädigung - auch für Lernende -, kurzfristigen Darlehen oder der Erwerbsersatzentschädigung für Selbständigerwerbende. Zudem hat Bundesrat Guy Parmelin am 7. Mai 2020 die Task Force "Perspektive Berufslehre 2020" ins Leben gerufen, die Bund, Kantone und Sozialpartner an einem Tisch vereint. Sie soll die Entwicklung auf dem Lehrstellenmarkt beobachten und analysieren und im Falle eines Ungleichgewichts für geeignete Stabilisierungsmassnahmen sorgen.
Die Massnahmen der Task Force, mit denen in erster Linie die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt unterstützt werden, kommen auch den Unternehmen zugute; so werden beispielsweise Projekte zur Schaffung von Lehrbetriebsverbünden, die Beratung von Unternehmen oder das Zusammenführen von Lehrstellensuchenden und Lehrbetrieben gefördert. Zudem haben die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung der Arbeitslosenversicherung, wenn sie einen Arbeitsausfall erleiden, aber nach wie vor für die Ausbildung der Lernenden zuständig sind.
In Bezug auf die Steuerabzüge für Lehrbetriebe hat der Bundesrat im Zusammenhang mit den Motionen 00.3334 Bangerter Käthi und 01.3452 SVP-Fraktion sowie dem Postulat 09.4298 Hodgers bereits festgehalten, dass er dieses Instrument nicht als zielführend bzw. als wenig wirksam erachtet. Gemäss dem Subventionsgesetz (SuG; SR 616.1) ist grundsätzlich auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen zu verzichten (Art. 7 Bst. g SuG). Gleichzeitig ermöglicht das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) juristischen Personen (Art. 59 Bst. e DBG) und Selbständigerwerbenden (Art. 27 Abs. 2 Bst. e DBG) bereits, die Kosten für die Ausbildung der Lernenden abzuziehen.
Auf Bundesebene sind keine Finanzhilfen für Lehrbetriebe vorgesehen, weder über direkte Beiträge noch über Steuererleichterungen. Der Bericht 2019 des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB) zu den Resultaten der vierten Kosten-Nutzen-Erhebung zeigt, dass die Ausbildungskosten in den Schweizer Unternehmen insgesamt vollständig über die Erträge aus der produktiven Arbeit der Lernenden gedeckt werden. Überdies bestätigt eine neuere Studie des EHB, dass in einzelnen anderen Ländern ausgerichtete Subventionen an Lehrbetriebe nur einen geringen Einfluss auf die Anzahl Lehrstellen haben. Es hat sich gezeigt, dass solche Subventionen im Verhältnis zum erzielten Nutzen wenig effizient sind. Hinzu kommen unbeabsichtigte Folgen wie der Anreiz, ungeachtet der nachhaltigen Arbeitsmarktbedürfnisse Lernende einzustellen.
Der Bundesrat wird seine Unterstützungsmassnahmen auch weiterhin den Bedürfnissen der Verbundpartner in der Berufsbildung anpassen. Er ist jedoch der Ansicht, dass Finanzhilfen für die Lehrbetriebe, sei es in Form von Steuererleichterungen oder direkten Beiträgen, zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ineffizient und kontraproduktiv wären und auch zu einer Wettbewerbsverzerrung führen würden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.