20.3783 · Interpellation · 2020-06-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die medizinische Fachzeitschrift The Lancet veröffentlichte einen Bericht zu den Folgen des Klimawandels unter dem Titel "The 2019 report of The Lancet Countdown on health and climate change: ensuring that the health of a child born today is not defined by a changing climate" (vgl. https://www.thelancet.com, Vol 394 November 16, 2019). Es werden 41 Schlüsselindikatoren definiert.
In diesem Zusammenhang möchte ich den Bundesrat bitten, folgenden Fragen zu beantworten:
1. Hat der Bundesrat Kenntnis der obgenannten Studie? Wenn ja wie ist seine Beurteilung?
2. Hat der Bundesrat die Auswirkungen des Klimarisikos auf die Kosten der Sozialversicherungen, insbesondere der obligatorischen Krankenversicherung (OKP), abgeschätzt?
- Wenn ja, was sind die erwarteten Auswirkungen?
- Wenn nicht, plant er, eine solche Analyse durchführen zu lassen?
3. Wie wurden diese Ergebnisse in die Umsetzung der Gesundheitsstrategie 2030 integriert?
4. Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die Vorsorge zu verbessern anstelle die Nachsorge mit den entsprechenden Gesundheitskosten ausbauen zu müssen?
5. In der Schweiz gilt das Verursacherprinzip. Kann sich der Bundesrat vorstellen, eine Klimaabgabe einzuführen, um die Verursacher*innen an den zusätzlichen Krankheitskosten (insbesondere der OKP) stärker zu beteiligen
Begründung
Die Autor*innen der Lancet-Studie schreiben insbesondere, dass ein heute geborenes Kind eine Welt erleben wird, die vier Grad wärmer ist als der Durchschnitt in der vorindustriellen Zeit, wobei der Klimawandel die menschliche Gesundheit von der Kindheit und der Jugend bis zum Erwachsenenalter und dem Alter beeinflusst.
Die vermehrten Hitzewellen und die erhöhte bodennahe Ozonkonzentration haben eine höhere Zahl von Hitzschlag, Herzinfarkt, akute Nierenversagen usw. zur Folge. Aufgrund des Klimawandels gefährden wir die Gesundheit unserer Bevölkerung durch Infektionskrankheiten, welche vermehrt durch Zecken und Mücken übertragen werden. Auch die Erhöhung der Blaualgen und Vibrio Bakterien in Seen und der Ostsee gefährden unsere Gesundheit. Die Auswirkungen unseres menschgemachten Klimawandels ist bedrohlich. Wir wissen, Vorsorge ist besser als Nachsorge. Die beste Vorsorge bei Klima und Gesundheit ist die rasche Verringerung unseres Ausstosses von Treibhausgasen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat Kenntnis der obgenannten Studie und beurteilt sie als relevante Grundlage. Mit seiner Strategie zur Anpassung an den Klimawandel hat der Bundesrat bereits am 2. März 2012 den Rahmen für ein koordiniertes Vorgehen geschaffen. Die Strategie zielt darauf ab, die Anpassung an den Klimawandel in die einzelnen Politiken und eigenen Strategien der meist betroffenen Sektoren zu integrieren. Für die Umsetzung der Strategie hat der Bundesrat am 9. April 2014 einen ersten Aktionsplan für die Jahre 2014-2019 gutgeheissen (www.bafu.admin.ch > Themen > Klima > Publikationen und Studien > Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz). Ein zweiter Aktionsplan für die Jahre 2020-2025 wird voraussichtlich noch im Sommer 2020 folgen. Er basiert auf neuen regionalen Klimaszenarien CH2018 (www.nccs.admin.ch > Klimawandel und Auswirkungen > Schweizer Klimaszenarien CH2018) und auf einer umfassenden Risikoanalyse, welche auch die zunehmende Hitzebelastung und die Ausbreitung von vektorübertragenen Infektionskrankheiten beinhaltet.
2. Der Bundesrat hat keine Abschätzung vorgenommen und plant auch keine solche.
3. Der Bundesrat hat sich in seiner Strategie Gesundheit2030 (www.gesundheit2030.ch) das Ziel gesetzt, die Gesundheit über die Umwelt zu fördern. Im Rahmen der Stossrichtung "Reduktion umweltbedingter Gesundheitsrisiken" (SR 7.1) werden die laufenden Anstrengungen zur Vertiefung des Wissens über die Auswirkungen von Umweltbelastungen und der Klimaveränderung (inkl. Kombinationswirkungen) auf die Gesundheit forciert.
4. Für den Schutz der Bevölkerung vor der zunehmenden Hitzebelastung sind die Kantone zuständig. Die meisten Westschweizer Kantone und der Kanton Tessin haben Hitzemassnahmenpläne entwickelt. Zur Unterstützung der Kantone hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Webseite www.hitzewelle.ch eingerichtet, um für Behörden, Gesundheitsfachpersonen und gefährdete Personen Informationsmaterial bereitzustellen. Zudem hat das Schweizerische Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH) im Auftrag des BAG eine Toolbox für Behörden entwickelt, die wirksame Massnahmen aufzeigt, wie hitzebedingte Gesundheitsrisiken reduziert werden können.
5. Der Bundesrat erachtet es nicht als zielführend, das in der Umweltschutzgesetzgebung verankerte Verursacherprinzip auf die Gesundheitskosten anzuwenden. Die steigenden Gesundheitskosten haben verschiedene Ursachen, und es ist nicht möglich, die klimabedingten Zusatzkosten zu beziffern.
Im Übrigen hätte eine Klimaabgabe zur Finanzierung von Gesundheitskosten Steuercharakter und würde eine Verfassungsgrundlage benötigen: Der Bund kann gestützt auf Artikel 74 Bundesverfassung eine Klimalenkungsabgabe erheben (vgl. CO2-Abgabe nach Art. 29 CO2-Gesetz; SR 641.71). Eine Teilzweckbindung des kleineren Teils des Ertrags einer solchen Abgabe ist zulässig für Massnahmen, die das Lenkungsziel unterstützen (vgl. Art. 34 CO2-Gesetz). Eine Teilzweckbindung für Anpassungsmassnahmen, hier also für die Finanzierung von zusätzlichen Krankheitskosten, ist demgegenüber nicht zulässig, da die Abgabe dadurch verfassungsrechtlich zu einer Finanzierungssteuer würde, für die der Bund über keine Grundlage in der Bundesverfassung verfügt. Auch das Verursacherprinzip nach Artikel 74 Absatz 2 BV erlaubt es dem Bund damit nicht, eine Finanzierungssteuer zu erheben (vgl. Ziff. 5/6 der Stellungnahme des Bundesrats vom 18.11.2015 zu 15.3990 Ip. Nussbaumer. Verursachergerechte Finanzierung der klimapolitischen Massnahmen in Entwicklungsländern).
Antwort des Bundesrates.