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Kehrichtverbrennungsanlagen bekommen die kostendeckende Einspeisevergütung für Energie, die nicht aus Biomasse stammt. Wann wird diesem Schwindel ein Ende gesetzt?

20.3785 · Interpellation · 2020-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Interpellation 20.3122 gab der Bundesrat an, dass Abfälle aus Biomasse wegen des höheren Wassergehalts einen reduzierten Heizwert haben und aus ihnen daher weniger Energie produziert wird. In der Antwort auf die Interpellation 20.5013 erklärte er, dass 50 Prozent der von den Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) produzierten Energie als erneuerbar gelten, da die Biomasse 50 Prozent der Abfälle ausmacht. Der Bundesrat räumt jetzt also ein, dass diese 50 Prozent Biomasse nicht 50 Prozent Energie liefern.

1. Die KVA bekommen die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für erneuerbare Energien, doch ein Teil davon wird für Abfälle gewährt, die diese Voraussetzung gar nicht erfüllen. Beziehen die KVA so nicht in unzulässiger Weise Geld?

2. Ist der Bundesrat bereit, die entsprechenden Verordnungen anzupassen, um diesen Zustand zu korrigieren?

3. Kann man tatsächlich von erneuerbarer Energie sprechen, wenn die Energie aus Plastik generiert wird?

4. Aufgrund welcher Studie konnte bestimmt werden, dass der Anteil der in den KVA verbrannten Biomasse 50 Prozent beträgt? Handelt es sich dabei um eine unabhängige Studie oder um eine Studie, die von der Branche in Auftrag gegeben wurde?

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Frage 1:

Die Energie aus Abfällen, die in der Schweiz in Kehrichtverbrennungsanlagen verwertet werden, stammen statistisch gesehen rund je zur Hälfte aus erneuerbarem Kohlenstoff in Biomasse und aus fossilem Kohlenstoff in Kunststoffen (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Frage 20.5013 "Kehrichtverbrennungsanlagen. Wie gross ist der Anteil der Biomasse an den Haushaltabfällen tatsächlich?"). Von den 30 Kehrichtverbrennungsanlagen in der Schweiz erhalten zurzeit zwölf Kehrichtverbrennungsanlagen eine kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV) und dies nur auf 50 Prozent der gelieferten Elektrizität.

Zur Frage 2:

Mit dem Energiegesetz (EnG; SR 730.0) vom 30. September 2016 sind Kehrichtverbrennungsanlagen nicht mehr berechtigt, eine KEV zu erhalten. Anstelle von der KEV können die Kehrichtverbrennungsanlagen für Neuanlagen, Erweiterungen oder Erneuerungen einen Investitionsbeitrag beantragen. In der laufenden Vernehmlassung zur Revision des EnG, welches ab 2023 in Kraft gesetzt werden soll, ist vorgesehen, dass die Kehrichtverbrennungsanlagen auch keine Investitionsbeiträge mehr erhalten sollen.

Zur Frage 3:

Nur die Hälfte der aus Kehrichtverbrennungsanlagen produzierten Energie wird als erneuerbare Energie angerechnet (siehe Antwort auf Frage 1). Es handelt sich dabei um die Energie, welche aus der Biomasse (und nicht aus Plastik) erzeugt wird. Dies ist eine statistische Berechnung. Die andere Hälfte der Energie aus Kehrichtverbrennungsanlagen ist nicht erneuerbar und wird ausschliesslich von Kunststoffen erzeugt, die im Hauskehricht einen Anteil ca. von 15 - 20 Gewichtsprozent haben. Der gewichtsmässige Anteil an Biomasse, welcher den erneuerbaren Energieanteil erzeugt, ist massiv höher, jedoch ist der Heizwert sehr unterschiedlich (Holz und Karton haben beispielweise einen höheren Heizwert als feuchtes Grüngut). Die Bestimmung des energetischen Anteils von Biomasse oder Plastik der vielen verschiedenen Fraktionen, welche gut gemischt im Bunker zur Verbrennung vorliegen, ist aufgrund der Zusammensetzung, des Wassergehalts und der inerten Teile praktisch nicht machbar. Dennoch besteht ein gewisser Untersuchungsbedarf den einzelnen Fraktionen einen Wassergehalt zuzuteilen und die Heizwerte abzuschätzen. Dieser Untersuchungsbedarf wird in der nächsten Studie des Bundesamts für Energie (BFE) und des Bundesamts für Umwelt (BAFU) berücksichtigt.

Zur Frage 4:

Abfall ist ein heterogenes Gemisch, das sowohl fossilen als auch biogenen Kohlenstoff enthält. Der Anteil an fossilem Kohlenstoff in einem Gemisch kann mit einer Messung von Kohlenstoff-Isotopen ermittelt werden. Messungen der Abgase von Kehrichtverbrennungsanlagen mit dieser Methode haben gemäss verschiedener Studien ergeben, dass der Anteil an fossilem Kohlenstoff im Abfall bei 48 Prozent liegt.

Antwort des Bundesrates.

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