20.3787 · Interpellation · 2020-06-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Mitten in der Coronapandemie und während die gesamte Welt der Politik und Wirtschaft die kurzen Wege in den höchsten Tönen lobten und die Notwendigkeit einer Versorgung mit Produkten aus der Region herausstrichen, hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das Importkontingent für Butter um 1000 Tonnen erhöht.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Gründe haben den Bundesrat dazu bewegt, mitten in der Covid-19-Krise das Importkontingent für Butter um 1000 Tonnen zu erhöhen?
2. Welche Auswirkungen hat diese Erhöhung auf die Preise, die den Schweizer Produzenten bezahlt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Für den Bundesrat war in der Corona-Krise die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln prioritär. Aus diesem Grund hat er im Rahmen der Änderung der Agrareinfuhrverordnung (AEV; SR 916.01) die Kompetenz zur Erhöhung des Teilzollkontingents Butter bis Ende September 2020 ans Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) delegiert. Diese Kompetenzverschiebung ermöglicht ein rascheres Handeln im Hinblick auf eine angemessene Versorgung des Schweizer Buttermarkts.
Aufgrund der stabilen Milcheinlieferungen und der gleichzeitig höheren Käseproduktion stand in den ersten Monaten des laufenden Jahres weniger Milchfett für die Butterherstellung zur Verfügung. Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) stellte deshalb am 22. April 2020 ein Gesuch, das Importkontingent Butter um 1 000 Tonnen zu erhöhen. Das entspricht rund 2,3 Prozent der pro Jahr in der Schweiz verkauften Buttermenge. Die BO Milch begründete ihr Gesuch damit, dass bis Ende April erfahrungsgemäss rund 4 000 bis 5 000 t Butter in den Tiefkühllagern liegen sollten, um die Versorgung mit Butter über das ganze Jahr zu sichern. Die Butterlager befanden sich Anfang Mai 2020 auf einem sehr tiefen Stand von rund 2 300 Tonnen. Das BLW entschied deshalb am 19. Mai 2020, das Teilzollkontingent Butter auf den 1. Juni 2020 um 1 000 Tonnen zu erhöhen und so einen Engpass bei der Butterversorgung zu verhindern.
2. Die Milchverarbeiter und der Milchhandel haben im Rahmen der Gespräche zum Butterimport in der BO Milch zugesagt, die Milchproduzenten am zu erwartenden Preisaufschlag für Butter zu beteiligen. Diese Milchpreiserhöhung soll ab Juli 2020 erfolgen und zwischen 0,6 bis 1,0 Rappen pro Kilogramm Milch ausmachen, das in die Butterproduktion fliesst.
In den vergangenen Monaten sind aufgrund der Corona-Krise die Preise für Milchpulver, Butter und Käse auf den internationalen Märkten gesunken. Entsprechend ist auch der Richtpreis der BO Milch für Milch im B-Segment zurückgegangen, da dieses Segment direkt an die internationalen Preisentwicklungen gekoppelt ist. Die Preissenkungen bei der B-Milch können je nach Milchkäufer die Preiserhöhung beim Butter sogar übersteigen. So hat beispielsweise die Milchhandelsorganisation Zentralschweizer Milchproduzenten (ZMP) auf den 1. Juli 2020 aufgrund des tieferen B-Preises ihren Basismilchpreis um 2,5 Rappen auf 53,5 Rappen pro Kilogramm gesenkt. Gemäss ZMP konnte dank der Preiserhöhung beim Butter eine stärkere Senkung des Basispreises verhindert werden.
Der Fachbereich Marktanalysen des BLW erhebt die durchschnittlichen Produzentenmilchpreise für die Schweiz monatlich bei den Erstmilchkäufern. Die Publikation erfolgt jeweils ca. 35 Tage nach dem Betrachtungsmonat. Somit liegen die Milchpreise für den Monat Juli 2020 erst Anfang September 2020 vor. Aufgrund der verschiedenen Marktentwicklungen wird es aber schwierig sein zu bestimmen, welchen Effekt die Preiserhöhung beim Butter tatsächlich auf die Schweizer Milchpreise hatte.
Antwort des Bundesrates.