20.3801 · Motion · 2020-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Moratorium für den Bau neuer Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) in der Schweiz zu erlassen. Die Modernisierung von KVA soll möglich bleiben unter der Bedingung, dass sie Elektrizität produzieren und einen sehr hohen Anteil der produzierten Wärme nutzen.
Begründung
Die Schweiz verfügt in Bezug auf Haushaltsabfälle über eine Verbrennungskapazität von 4 Millionen Tonnen pro Jahr, doch die Schweizer Bürgerinnen und Bürger produzieren jährlich nur 3,5 Millionen Tonnen Abfall. Das führt dazu, dass jedes Jahr mehr als 400 000 Tonnen Abfälle aus Italien, Frankreich, Österreich und Deutschland importiert werden.
Diese Überkapazität führt zu einem unlauteren Wettbewerb, in welchem das Recycling und die Verwendung von Abfall als Brenn- oder Rohstoff in den Zementwerken benachteiligt sind.
Viele Bürgerinnen und Bürger hätten gern die Möglichkeit, vermehrt Plastik zu recyceln. Kürzlich hat ein grosser Detailhändler sogar ein System eingeführt, mit dem er seiner Kundschaft dies ermöglichen will.
Die nationalen Forschungsprogramme NFP 70 und 71 haben gezeigt, dass es besser ist, die Abfälle in Zementwerken zu recyceln oder zu behandeln, statt sie in KVA zu verbrennen. Die Zero-Waste-Strömung zielt darauf ab, gar keine Abfälle mehr zu produzieren, und viele Projekte bezwecken eine Reduktion der Verpackungen. Dies wird faktisch dazu führen, dass es weniger Haushaltsabfälle gibt, obschon die Bevölkerung wächst.
Es ist an der Zeit, dass wir uns die nötigen Instrumente für eine moderne Abfallbewirtschaftung geben. Die Schweiz war eine Pionierin bei der Ablösung der Deponien durch Verbrennungsanlagen. Genauso muss sie heute Pionierin sein beim Übergang von den Verbrennungsanlagen zum Recycling und zur Mitverbrennung.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Entwicklung der Siedlungsabfallmenge in den letzten Jahren zeigt einen Trend zu einer Stabilisierung. Somit sind mittelfristig keine zusätzlichen Kapazitäten in Kehrichtverbrennungsanalgen (KVA) notwendig. Der Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallbehandlungsanlagen (VBSA) rechnet in seiner im Juni 2020 veröffentlichten Prognose der KVA-Kapazitäten mit einem Rückgang bis 2035 um 2 bis 4 Prozent.
Dabei werden gemäss den kantonalen Abfallplanungen die Kapazitäten den lokalen Bedürfnissen angepasst, d. h. alte Anlagen werden stillgelegt oder reduziert und die entstehenden Kapazitätsverluste durch Erweiterung oder Neubau von energieeffizienteren Anlagen bedarfsgerecht kompensiert. Das in der Motion geforderte Moratorium würde eine flexible Kapazitätssteuerung durch die Kantone erschweren, insbesondere den Ersatz von alten KVA durch neue, energieeffizientere Anlagen. Gemäss Artikel 31 Absatz 1 Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) sind die Kantone bereits nach geltendem Recht verpflichtet, bei der Abfallplanung Überkapazitäten zu vermeiden. Seitens VBSA und Fernwärmenetzbetreiber wurde zudem ein Antrag auf eine Änderung der Abfallverordnung (VVEA; SR 814.600) in Aussicht gestellt. Danach sollen Neuanlagen und erweiterte Anlagen eine wesentlich höhere minimale Energieeffizienz aufweisen, als sie für bestehende Anlagen gilt.
Die aus dem grenznahen Ausland importierten Abfälle benötigen rund zehn Prozent der gesamten KVA-Kapazität der Schweiz. Rund die Hälfte dieser Importe beruht auf langjährigen Verträgen, und diese Anlieferungen wurden schon bei der Planung der betroffenen KVA miteinbezogen. Der Bund befürwortet diese Importe auch aus ökologischer Sicht, da dadurch lange Transportwege zu Anlagen vermieden werden können und Abfälle gegebenenfalls nicht einfach deponiert statt umweltschonend verbrannt werden. Freie Kapazitäten als Kapazitätsreserve im Umfang von einigen Prozenten sind zudem für die Überbrückung von allfälligen Ausfällen von KVA notwendig und sinnvoll und gewährleisten so die Entsorgungssicherheit.
Zementwerke sind im Gegensatz zu KVA privatwirtschaftlich geführte Produktionsanlagen und unterliegen ausschliesslich den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Zementindustrie. Sie können nur bestimmte Abfallfraktionen wie z. B. Kunststoffe mitverbrennen und so fossile Steinkohle ersetzen. Als private Betriebe haben sie jedoch keine rechtliche Verpflichtung für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und können somit nicht ohne Weiteres in die kantonale Abfallplanung miteinbezogen werden.
Aus Sicht des Bundes gilt es, Kunststoffabfälle zunächst zu vermeiden, sodann ist eine stoffliche Verwertung der Verbrennung prinzipiell vorzuziehen. Dabei kommen der Sortenreinheit und einem niedrigen Fremdstoffanteil im Sammelgut höchste Bedeutung zu. Nur qualitativ hochwertige Kunststoffabfälle bestimmter Kunststoffarten lassen sich zu marktfähigen Rezyklaten verarbeiten. Das zusätzliche sinnvoll nutzbare Potential an rezyklierfähigen Kunststoffabfällen aus Haushalten wird einer Studie zufolge gegenwärtig auf rund 112 000 Tonnen pro Jahr geschätzt. Im Vergleich zur Gesamtmenge der in KVA verbrannten Abfällen von rund vier Millionen Tonnen pro Jahr ist diese Menge für die KVA wirtschaftlich und energetisch nicht ausschlaggebend. Sehr oft gelangen nicht rezyklierbare Anteile aus der Kunststoffsortierung anschliessend in die Zementindustrie. Im Rahmen der bereits überwiesenen Vorstösse zur Reduktion von Plastikeinträgen in die Umwelt, aber auch im Rahmen der Arbeiten des Bundes zur Abfallvermeidung und Stärkung der Kreislaufwirtschaft sowie Ressourcenschonung werden - unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf EU-Ebene (Green Deal) - schliesslich Massnahmen geprüft, die u. a. auch die Rahmenbedingungen für kreislauffähige Materialien stärken.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.