Lexipedia

Meldestelle bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern via Internet

20.3804 · Interpellation · 2020-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder online hat in den letzten Jahren ein erschreckendes Ausmass angenommen. Die Zahlen zu verbreiteten kinderpornografischen Darstellungen steigen markant. So hat beispielsweise das FBI 2018 rund 9000 Verdachtsfälle von Kinderpornografie an die Schweiz gemeldet. Genau wegen dem Anstieg von sexualisierter Gewalt gegen Kinder online war es wichtig und richtig, dass das Parlament 2019 den Kinder- und Jugendschutz in den Zweckartikel des Fernmeldegesetzes (neuer Art. 1 Abs. 2 Bst. e FMG) aufnahm und in Artikel 46a FMG diesen Schutzgedanken noch konkretisierte. Damit Informationen mit verbotenem pornographischem Material (z. B. Kinderpornografie) rasch und weltweit gelöscht werden, sieht Artikel 46a Absatz 2 FMG vor, dass das BAKOM, das Bundesamt für Polizei und die zuständigen Stellen in den Kantonen geeignete Massnahmen koordinieren und dass dazu von Dritten betriebene Meldestellen sowie Behörden im Ausland beigezogen und unterstützt werden können. Der Bundesrat soll die Einzelheiten regeln.

In den Verordnungen zum FMG, so wie sie in die Vernehmlassung geschickt wurden, wird aber in keiner Weise auf die im Gesetz genannten Meldestellen eingegangen.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Was hält er von Meldestellen zu Kinderpornografie und sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet, die von Dritten betriebenen werden, wie sie z. B. in Frankreich (Point de Contact) und in Deutschland ausgestaltet sind?

2. Warum wurde der Willen des Gesetzgebers bezüglich der Zusammenarbeit des BAKOM, des Bundesamtes für Polizei und der zuständigen Stellen in den Kantonen mit einer von Dritten betriebenen Meldestelle in den Verordnungen zum FMG nicht konkretisiert?

3. Wie stellt er sich eine solche Zusammenarbeit zwischen den genannten Akteuren vor, bzw. welche verschiedenen Möglichkeiten sieht er dazu und was hat er in dieser Hinsicht geplant?

4. Würde er es begrüssen, wenn die grossen Fernmeldedienstanbieterinnen und -anbieter gemeinsam eine geeignete nationale Meldestelle erschaffen und betreiben würden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat stuft private Meldestellen zu Kinderpornografie und sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet als hilfreich ein. Gleichzeitig stehen die Mitarbeitenden solcher Meldestellen unter aussergewöhnlicher psychischer Belastung und können ihre Arbeit nicht in einem Vollzeitpensum und nicht ohne psychologische Betreuung ausführen. Die Bearbeitung von Inhalten, die von organisierten Kriminellen erstellt wurden, verlangt höchste Sicherheitslevels. Dazu gehören strenge Zutrittskontrollen zur Abwehr von Angriffen betroffener Straftäter, verschlüsselte Kommunikation, sichere Speicherung von Beweismitteln sowie Abwehr von Hackerangriffen.

Bereits heute existieren verschiedene Netzwerke, die solche Informationen austauschen. Das BAKOM hat dazu in seinem Zusatzbericht an die KVF-N zu Art. 46a Abs. 2 E-FMG im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes (17.058 n) folgendes ausgeführt: "Die internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol und INHOPE, ein internationales Netzwerk von nationalen Hotlines gegen Kinderpornografie, kooperieren seit 2014 miteinander. Meldungen in einem dieser Netzwerke gehen auch ins jeweils andere Netzwerk. Es reicht also aus, dass die Schweiz an INTERPOL beteiligt ist. Eine zusätzliche Schaffung einer nationalen INHOPE-Hotline, etwa bei einer schweizerischen Kinderschutzorganisation, würde das Meldesystem nicht substanziell verbessern, weil bereits heute alle relevanten Meldungen aus beiden Netzwerken jeweils in beiden Netzwerken geteilt werden." Zudem verfügt das Bundesamt für Polizei fedpol über ein anonym ausfüllbares Meldeformular. Dies wurde von einer Vertreterin des Netzwerks INHOPE an einer Veranstaltung zur jüngsten Revision des FMG als ausreichend beurteilt.

Kinderschutz Schweiz hat in der Vernehmlassung zur Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz gefordert, dass der Bund eine private Meldestelle für Kinderpornografie finanzieren solle. Aufgrund der bereits stattfindenden Zusammenarbeit zwischen Interpol und INHOPE ist die Schaffung einer privaten Meldestelle nach Ansicht des Bundesrates nicht notwendig. Sollte jedoch in der Schweiz dennoch eine private Meldestelle gegründet werden, wird der Bund die Zusammenarbeit mit ihr prüfen.

2. Der Wille des Gesetzgebers wird in der in die Vernehmlassung gegebenen Verordnung konkretisiert, indem den Anbieterinnen von Internetzugängen auferlegt wird, dafür Sorge zu tragen, dass sie für schriftliche Hinweise von Dritten gemäss Art. 46a Absatz 3 Satz 2 nFMG (BBl 2019 2619) erreichbar sind. Sie müssen alle Verdachtsfälle umgehend dem Bundesamt für Polizei melden. Damit werden diese Anbieterinnen bereits per Gesetz und Verordnung in ein Meldesystem eingebunden. Zusätzliche Konkretisierungen sind nach Auffassung des Bundesrates nicht erforderlich.

3. Der Bund wird auch zukünftig mit Interpol - und damit auch mit INHOPE - sowie mit anderen ausländischen Partnerbehörden und -organisationen zusammenarbeiten. Er hat zudem die Anbieterinnen von Internetzugängen mit den oben erwähnten rechtlichen Bestimmungen bereits in die Pflicht genommen. Im Rahmen von NEDIK (Netzwerk Ermittlungsunterstützung digitale Kriminalitätsbekämpfung), einem Zusammenschluss des nationalen und der kantonalen und regionalen polizeilichen Cybercrime-Kompetenzzentren, in dem auch fedpol vertreten ist, wird ein allgemeines Meldeformular im Sinne einer Verbundaufgabe der beteiligten Stellen erstellt.

4. Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, hält der Bundesrat private Meldestellen zu Kinderpornografie grundsätzlich für hilfreich. Das gilt unabhängig davon, wer derartige Meldestellen betreiben würde.

Antwort des Bundesrates.