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20.3805 · Interpellation · 2020-06-18

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Könnten die grossen Datenmengen, die öffentliche (und ev. private) Bauherren zu den Erstellungs- und Betriebskosten ihrer Bauwerke sammeln vom Bundesamt für Statistik gesammelt und geeigneter Form anonymisiert veröffentlicht werden?

Begründung

Bei den Planerhonoraren hat die WEKO die Weiterführung der bisherigen Berechnungspraxis an die Bedingung geknüpft, dass diese statistisch fundiert abgesichert sein müssen. Das ist bisher nicht der Fall. Die Daten der Honorarkosten usw. wären aber verfügbar. Sie werden heute aber an verschiedenen Orten und in unterschiedlicher Form und in uneinheitlichen Benchmark-Plattformen von den verschiedenen Akteuren gesammelt. Mit aufgearbeiteten Daten könnte eine verlässliche Grundlage für die Vorbereitung von Ausschreibungen und eine wissenschaftlich fundierte Verhandlungsbasis für Bauherren und Planer schnell verfügbar gemacht werden. Da auch viele private Bauherren ein grosses Interesse an solchen Datengrundlagen haben, könnten wohl auch viele dazu bewegt werden, auch ihre Daten zur Verfügung zu stellen. Die anonymisierten Daten können auch mithelfen, das im revidierten BoeB verankerte Ziel der Nachhaltigkeit bei den öffentloichen Beschaffungen besser zu erreichen und gleichzeitig einen funktionierenden Markt sicherzustellen.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Sammlung, Aufbereitung und Nutzbarmachung von Daten im Bereich der Gebäude und Werke ist für die öffentlichen Bauherren und die Liegenschaftseigentümer von grossem Interesse. Bislang hat das Bundesamt für Statistik (BFS) mangels Auftrag ausser zur Lohn- und Materialteuerung resp. Baupreisstatistik keine derartigen Daten gesammelt. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) als zuständiges Amt für das Immobilienmanagement der zivilen Bundesverwaltung sowie die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) als Vertreterin der öffentlichen Bauherren und Liegenschaftseigentümer der Schweiz setzen sich bereits mit dem Thema der Gebäude- und Werkdaten unter Beizug der Bauwirtschaft auseinander. Dabei berücksichtigen sie auch die Zielsetzungen des revidierten Beschaffungsrechts, namentlich eine stärkere Gewichtung von Qualität, Nachhaltigkeit und Lebenszykluskosten.

Nach Auffassung des Bundesrates sind "Gebäude- und Werkdaten" gesamtheitlich zu verstehen. Das heisst, dass darunter nicht nur Erstellungs- und Betriebskosten, sondern potentiell alle Angaben und Werte fallen, welche über den Lebenszyklus von Gebäuden resp. Werken generiert und gespeichert werden.

Die Zurverfügungstellung von Daten und die Bereitstellung von daraus abgeleiteten sinnvollen und nutzbringenden Informationen soll für den Schweizer Planungs-, Bau- und Immobilienbereich unter der Leitung der KBOB koordiniert werden. Es wird zu prüfen sein, ob und wie bereits bestehende Datensammlungen mit noch zu erhebenden Daten optimal ergänzt und zusammengeführt werden können.

Antwort des Bundesrates.