20.3817 · Interpellation · 2020-06-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Dieses Jahr geht das Atomkraftwerk Fessenheim vom Netz. Für die Region Basel ist dieser Schritt von grosser Bedeutung und das Resultat des jahrelangen Engagements von Seiten der beiden Basel und vieler deutscher und schweizerischer Gemeinden. Fessenheim war lange Zeit Teil der Deutschen Aussenpolitik. Selbst Kanzlerin Merkel hat sich für dessen Ausserbetriebnahme eingesetzt und hat mit Präsident Macron einen Plan zur wirtschaftlichen Stützung der Region nach der Schliessung des AKW entworfen. Der Region ist es wichtig, die Risiken eines alten AKW loszuwerden, aber die betroffenen Gemeinden rund um Fessenheim wirtschaftlich nicht im Stich zu lassen. Erst kürzlich hat das deutsche Bundesumweltministerium die baldige Stilllegung Beznaus, des ältesten AKW der Schweiz, gefordert. In der Antwort auf die Interpellation 19.5676 führt der Bundesrat aus, dass dies keine politische Frage sei, weil die AKW solange in Betrieb bleiben dürfen, wie sie das Ensi als sicher einstuft. Für Deutschland ist der Betrieb alter AKW durchaus ein Politikum, wie der Fall Fessenheim zeigt.
1. Sieht der Bundesrat die Möglichkeit, dass auch das AKW Beznau in den aussenpolitischen Verhandlungen mit Deutschland und der EU zum Spielstein werden könnte z.B. wenn es um das Stromabkommen geht?
2. Geht der Bundesrat davon aus, dass der Druck Deutschlands auf die Schweiz in Sachen AKW Beznau grösser werden könnte, jetzt wo Fessenheim stillgelegt wird?
3. Im Fall Fessenheim haben die Standortgemeinden grosse Sorge um ihre wirtschaftliche Zukunft. In der Schweiz dürfte dies ähnlich aussehen. Hat der Bundesrat einen Plan, um nach der Stilllegung eines AKW die Standortgemeinden wirtschaftlich zu stützen? Wenn ja, wie sieht dieser aus? Wenn nein, sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, zusammen mit den betroffenen Kantonen einen Plan auszuarbeiten?
Stellungnahme des Bundesrates
Zur Fragen 1 und 2:
Über den Betrieb von Kernkraftwerken entscheiden Staaten, so auch die Schweiz, souverän unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsauflagen. Der Bundesrat sieht keine Grundlage, wie Deutschland das Kernkraftwerk Beznau zu einem Verhandlungsgegenstand machen könnte. Auch ist die Kernkraft nicht Gegenstand der Stromverhandlungen mit der EU.
Zur Frage 3:
Für eine solche wirtschaftliche Stützung der Standortgemeinden besteht heute keine gesetzliche Grundlage. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Standortgemeinden während des Betriebs eines Kernkraftwerks jahrelang steuerlich und wirtschaftlich profitieren. Zudem wird auch für die nachfolgenden Stilllegungsarbeiten ein Kernkraftwerk bis zum Ende des Rückbaus ein bedeutender Arbeitgeber bleiben.
Antwort des Bundesrates.