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20.3855 · Postulat · 2020-06-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu prüfen und zu treffen, die nötig sind, um die Fahrzeiten mit dem Zug zwischen dem Waadtländer und Walliser Chablais sowie der Waadtländer Riviera einerseits und Freiburg andererseits zu verkürzen und so die Bahnverbindungen in Richtung Deutschschweiz zu verbessern. Dieser Auftrag fügt sich ein in das strategische Leitbild der Waadt, das einen starken Kapazitätsausbau der Bahnlinien anstrebt und dadurch eine leistungsfähige Verbindung mit der übrigen Schweiz sicherstellt. Es fügt sich auch ein in die Optionen, die der Kanton Wallis nachdrücklich empfiehlt. Beide Kantone sind zum Schluss gekommen, dass dieser Vorschlag umsetzbar ist. Aber die Umsetzung liegt in den Händen des Bundes. Ziel ist es, die Bahn gegenüber dem Auto wettbewerbsfähig zu machen, denn heute dauert die Zugfahrt beispielsweise zwischen Aigle und Bern doppelt so lange.

Begründung

Dieses Postulat schliesst an das vor zwei Jahren eingereichte Postulat 18.4155 an. Darin wurde vorgeschlagen, die von der BLS betriebene S1 bis nach Saint-Maurice zu verlängern oder eine ergänzende Verbindung zwischen Romont und Vevey einzurichten, indem das System Trennen/Vereinigung (Flügelkonzept) angewendet wird, bei dem zwei Züge einen Streckenteil aneinandergekoppelt und einen Streckenteil getrennt befahren. Diese Lösung ist bekannt und wird in der Schweiz schon angewendet; sie scheint im vorliegenden Fall besonders geeignet, um auf den angesprochenen Verbindungen wertvolle Zeit zu gewinnen. Der Bundesrat hat 2018 geantwortet: "Eine Fahrzeitverkürzung zwischen dem Chablais und Bern kann im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den nächsten Ausbauschritt geprüft werden, sofern sich der Bedarf aus den Angebotskonzepten der Kantone oder der Transportunternehmen ableitet. Entsprechende Mittel für Studien sind im Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 vorgesehen." Diese Studien müssen nun unverzüglich gestartet werden, denn die Arbeiten im Bahnhof Lausanne dauern noch rund zehn Jahre, und bis dahin muss die Lösung umgesetzt sein.

Auf technischer Ebene scheint es keine besonderen Probleme zu geben, da die Linie bereits besteht. Es müsste nur eine Weiche ersetzt werden. Die Studie wird aufzeigen, wie weit das bestehende Rollmaterial verwendet werden kann.

In der Praxis wäre eine Verbindung ohne Umsteigen ideal. Aber die Wahl muss vor allem auf eine dauerhafte Alternative fallen. Auf jeden Fall muss die Fahrzeit verringert werden, damit sich die Bahn als Alternative zur Strasse anbietet, bevor diese ganz verstopft wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Ausbauschritt 2035 des strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahninfrastruktur (STEP) wurde am 21. Juni 2019 von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Der zur Verfügung stehende Kredit beläuft sich auf 12,89 Milliarden Franken. Angesichts der bereits laufenden Programme und des Nachholbedarfs im Unterhalt des bestehenden Netzes ist eine fristgerechte Umsetzung des Ausbauschritts 2035 eine grosse Herausforderung für alle Beteiligten. Aus diesem Grund hat die Umsetzung der Ausbau- und Unterhaltsprogramme für den Bundesrat oberste Priorität.

Der zweite Schwerpunkt liegt in der Überprüfung der Langfristperspektive Bahn und der Erfüllung des Postulats 17.3262 "Verkehrskreuz Schweiz und Vision Eisenbahnnetz". Die entsprechenden Ergebnisse wird der Bundesrat im Standbericht zu den Eisenbahn-Ausbauprogrammen 2022 vorstellen.

Der Planungsprozess für den nächsten Ausbauschritt wird auf Grundlage der in der Langfristperspektive Bahn festgelegten Leitideen für die Weiterentwicklung des Bahnnetzes eingeleitet. In diesem Rahmen könnte der Gegenstand dieses Postulats geprüft werden, sofern die betroffenen Kantone dies verlangen. Die Botschaft für den nächsten Ausbauschritt ist für 2026 geplant. Kurzfristig können Lösungen, die keine Infrastrukturmassnahmen erfordern, innerhalb der bestehenden Gremien der Planungsregion West / CTSO, bestehend aus den betroffenen Kantonen, den SBB und dem Bundesamt für Verkehr, gesucht werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.