20.3864 · Motion · 2020-06-19
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt:
1. in der Bundesverwaltung dauerhaft mehr Homeoffice und Telearbeit zu ermöglichen als vor Beginn der Corona-Krise.
2. die notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Mitarbeitende der Bundesverwaltung soweit es ihre Aufgaben objektiv erlauben, im Homeoffice oder mobil arbeiten können.
3. Dafür zu sorgen, dass im Einklang mit den Punkten 1 bis 2 dieses Vorstosses eine Erhöhung der Stellenprozente pro Büroarbeitsplatz und damit einer Reduktion des Bürobedarfs resultiert.
Begründung
Im Zuge der Corona-Krise wurden Arbeiten, die am Computer oder telefonisch erledigt werden können, in hohem Masse ins Home-Office verlagert. Diese Erfahrung führt vielerorts dazu, dass bisherige Annahmen zur Notwendigkeit der physischen Präsenz am Arbeitsort überdacht und revidiert werden.
Wer auf einer Präsenzkultur beharrt, gerät zunehmend in die Defensive. Es hat sich vielmehr gezeigt, dass viele Arbeitnehmende dem Arbeiten im Homeoffice einiges abgewinnen können und es (in gewissem Mass) beibehalten oder sogar ausbauen wollen. Kürzlich ergab eine Umfrage von Pro Familia Schweiz unter berufstätigen Frauen mit Kindern, dass die Flexibilisierung des Arbeitsortes eine der Hauptbedingungen für eine Erhöhung des Beschäftigungsgrads wäre.
Für eine dauerhafte Nutzung des Potenzials von Homeoffice und mobilem Arbeiten braucht es die entsprechenden Massnahmen auf Gesetzesstufe und bei der Infrastruktur. Dies gilt es nun rasch an die Hand zu nehmen.
Das vermehrte Arbeiten im Homeoffice und das mobile Arbeiten reduzieren zudem Bedarf an Büroarbeitsplätzen, was mittelfristig substanzielle Einsparmöglichkeiten generiert. Die Arbeitsplatzplanung ist entsprechend anzupassen
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Zu Ziffer 1
Die Bundesverwaltung unterstützt "Mobile Arbeitsformen" seit längerem, dazu gehört auch das Homeoffice. Die aktuellen technischen Rahmenbedingungen und die geltenden Richtlinien für mobiles Arbeiten geben den Mitarbeitenden und Vorgesetzten einen grossen Spielraum, diese Arbeitsformen bedarfsorientiert und dauerhaft einzusetzen. Der Bundesrat wird sich mit den Erfahrungen mit Homeoffice während der Corona-Krise auseinandersetzen und geht davon aus, dass sie einen grossen Einfluss auf die künftige Arbeitswelt haben werden. Dies auch im Kontext der digitalen Transformation.
Zu Ziffer 2
Die mobilen Arbeitsformen sind in Artikel 33 der Verordnung zur Bundespersonalverordnung (VBPV; SR 172.220.111.31) geregelt. Zudem bestehen bundesinterne Richtlinien für die praktische Anwendung. Die IKT-Infrastruktur des Bundes wurde für den breiten Einsatz von Homeoffice während der ausserordentlichen Lage von Covid-19 ausgebaut. Die Standard-Arbeitsplätze lassen mobiles Arbeiten somit uneingeschränkt zu.
Zu Ziffer 3
Die drei Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (Bundesamt für Bauten und Logistik [BBL], armasuisse Immobilien und ETH-Rat) werden dem Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Fachämtern Eidgenössisches Personalamt, Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, Informatiksteuerungsorgan des Bundes, Staatssekretariat für Wirtschaft sowie Bundesamt für Gesundheit und den Departementen bis Ende 2020 ein "Konzept für die Einführung kollektiver Arbeitsplätze (Desksharing) für die Bundesverwaltung" unterbreiten. Gleichzeitig wird das BBL die Auswirkungen der Erfahrungen aus der Corona-Krise auf die Unterbringungsplanung aufzeigen. Gestützt darauf wird der Bundesrat entscheiden, unter welchen Rahmenbedingungen die Arbeitsplatzinfrastruktur in Zukunft nachhaltiger genutzt werden kann.
Aus den obigen Erwägungen ergibt sich, dass die Anliegen des Motionärs entweder bereits erfüllt sind (Ziffern 1 und 2) oder mit der Prüfung deren Umsetzung begonnen wurde (Ziffer 3). Die Motion wird deshalb zur Ablehnung beantragt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.