Lexipedia

Neuer Schwung für die konsequente Umsetzung der elektronischen Tools zur Ausübung der politischen Rechte

20.3908 · Motion · 2020-06-19

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen aufzuzeigen, welche institutionellen Instrumente entwickelt werden müssen, wie die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit den Schweizer Hochschulen sich gestaltet und welche unbestrittenen technologischen Errungenschaften die Kantone bereits gemacht haben, welche Errungenschaften zur Verfügung stehen und welche übernommen werden können, um ein oder mehrere vertrauenswürdige digitale Tools zu entwickeln, die für die Ausübung der politischen Rechte eingesetzt werden können.

Begründung

Die Covid-19-Krise hat zu einer rasend schnellen Entwicklung von digitalen Tools geführt, die es einem grossen Teil der Gesellschaft ermöglicht haben, trotz der Einschränkungen zum Schutz der Gesundheit weiterhin zu arbeiten. So hat beispielsweise das Homeoffice einen explosionsartigen Anstieg verzeichnet, Sitzungen wurden als Videokonferenzen durchgeführt und amtliche Dokumente wurden elektronisch verschickt. Weiter hat sich in den letzten Jahren mit dem Internet auch das Interesse der Bevölkerung an der Politik verändert. Informationen werden immer leichter zugänglich, die politische Kultur entwickelt sich und die Bürgerinnen und Bürger bringen sich vermehrt ein. Meinungen verbreiten sich via die sozialen Medien immer schneller. Die letzten Wahlen haben gezeigt, wie stark die Parteien und auch die Politikerinnen und Politiker diese einsetzen. Die Informationstechnologien sind in den politischen Kampagnen allgegenwärtig.2015 hatte eine Online-Community einen schlagenden Erfolg, als sie ein System entwickelte, das es erlaubte, Unterschriften für Initiativen und Referenden online zu sammeln.Während die Bürgerinnen und Bürger und die Parteien bei der Frage der Ausübung der politischen Rechte auf elektronischem Weg sehr aktiv sind, tritt die Verwaltung bei diesem Thema an Ort.Genf entwickelte bekanntlich ein E-Voting-System, das während über fünfzehn Jahren mit Erfolg bei Abstimmungen und Wahlen eingesetzt wurde. Der Kanton stoppte jedoch die Weiterentwicklung, die für das Vieraugenprinzip erforderlich gewesen wäre, weil die Partner ihm die finanzielle Unterstützung versagten.Die Post und davor der Kanton Zürich arbeiteten mit privaten Unternehmen zusammen, deren unternehmerische Unwägbarkeiten für beide horrende Kosten zur Folge hatten. Deshalb verzichteten beide schliesslich auf das System. In der Folge setzten technologische Mängel des privaten Systems dessen Nutzung ein Ende. Obwohl die Post das von ihr betriebene private System (überteuert) gekauft hat, ist das Unternehmen weit davon entfernt, dieses wieder auferstehen zu lassen.Zwischenzeitlich werden die politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und schweizer mit Füssen getreten. Machtlos müssen sie zusehen, wie die Modalitäten für die Ausübung der politischen Rechte mit E-Voting Rückschritte verzeichnet, da verschiedene Systeme von den Kantonen aus finanziellen Gründen aufgegeben oder aber wegen technischen Problemen oder Problemen in Zusammenhang mit der Sicherheit des E-Voting ausgeschlossen wurden.Es werden mit Recht Stimmen laut, die verlangen, dass jedes System, das zur Ausübung der politischen Rechte entwickelt wird, sehr genau kontrolliert werden muss und dass die Daten maximal geschützt werden müssen. Zahlreiche Personen wären bereits beruhigt, wenn diese digitalen Systeme nicht in privaten Händen wären, sondern einer öffentlichen oder halböffentlichen Institution gehörten. Einige Kantone haben Beschlüsse gefasst, die genau dies verlangen. Tatsache ist: Die Entwicklung der Gesellschaft geht dahin, dass die elektronischen Tools auch im Alltag genutzt werden; die letzte Gesundheitskrise hat deutlich gemacht, dass unbedingt Lösungen gefunden werden müssen, die sicherstellen, dass die politischen Rechte weiterhin ausgeübt werden können; für die Ausübung der politischen Rechte eignen sich auch elektronische Lösungen; die Entwicklung und der Betrieb dieser Systeme durch Private sind jedoch gescheitert und stossen in der Bevölkerung auf wachsenden Widerstand. Angesichts dieser Tatsachen braucht die elektronische Stimmabgabe neuen Schwung. Die Probleme müssen neu angegangen werden, wobei auch die Option einer öffentlichen Institution mitgedacht werden soll, die in Zusammenarbeit mit den Schweizer Hochschulen für die Entwicklung verantwortlich und auch in der Lage ist, die Verwaltung von transparenten und zuverlässigen digitalen Tools zu übernehmen, mit denen politische Rechte ausgeübt werden. Der Bund behält dabei auf jeden Fall die Rolle als Regulator.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat befasst sich laufend und umfassend mit Fragen zur Digitalisierung der politischen Rechte. So zeigt der Bundesrat in seinem Bericht "Civic Tech und Vereinfachung des Vernehmlassungsverfahrens: Entwicklungen und Massnahmen" auf, wie die Digitalisierung das politische System der Schweiz und die Bürgerbeteiligung am politischen Meinungsbildungsprozess stärken kann (vgl. dazu den Bericht des Bundesrates vom 08.05.2020 in Erfüllung der Postulate 17.3149 Hausammann und 17.4017 Müller Damian). Gestützt auf die Resultate des Berichts hat der Bundesrat die folgenden Massnahmen beschlossen:1. Entwicklung eines übergeordneten und technologieneutralen Datenmodells für politische Geschäfte und der dazugehörigen Materialien2. Prüfung der "E-Vernehmlassung" und konkreter Massnahmen zur Vereinfachung des Vernehmlassungsverfahrens3. Prüfung der Schaffung einer Publikationsplattform für PetitionenDer Bundesrat hat die Bundeskanzlei mit der Umsetzung dieser Massnahmen beauftragt. Insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung des Datenmodells (Mass-nahme 1) wird der Bund auch mit der Wissenschaft zusammenarbeiten.Im Bereich der elektronischen Stimmabgabe hat der Bundesrat die Bundeskanzlei am 26. Juni 2019 beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu konzipieren. Mit der Neuausrichtung wird ein stabiler Versuchsbetrieb mit E-Voting-Systemen der neusten Generation, also vollständig verifizierbaren Systemen, angestrebt. Die Neuausrichtung orientiert sich an den folgenden Zielen:1. Weiterentwicklung der Systeme2. Wirksame Kontrolle und Aufsicht3. Stärkung der Transparenz und des Vertrauens4. Stärkere Vernetzung mit der WissenschaftMit der Neuausrichtung wird eine neue Grundlage für den Einsatz von E-Voting-Systemen erarbeitet. Bund und Kantone arbeiten derzeit mit Expertinnen und Experten aus Informatik, Kryptografie und Politikwissenschaften zusammen (vgl. dazu die Medienmitteilung der Bundeskanzlei vom 23.06.2020). Der Dialog mit der Wissenschaft bildet nebst den Erwägungen von Bund und Kantonen ein wichtiges Fundament für die Definition der künftigen Anforderungen an E-Voting-Systeme und deren Betrieb. In diesem Rahmen werden die bestehenden Prozesse, Zuständigkeiten und Anforderungen überprüft.Aus Sicht des Bundesrates erfüllen diese laufenden Arbeiten die Anliegen des Motionärs weitgehend und es besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf.

Neuer Schwung für die konsequente Umsetzung der elektronischen Tools zur Ausübung der politischen Rechte | Lexipedia | Lexipedia