20.3933 · Postulat · 2020-08-25
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zur Förderung eines nachhaltigen internationalen Handels die Einführung von Grenzausgleichssystemen zu prüfen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten.
Begründung
Mit Grenzausgleichssystemen (Border Tax Adjustments) können im internationalen Handel höhere Kosten ausgeglichen werden, die sich durch eine Besteuerung von umweltschädlichen Aktivitäten im Inland ergeben, z.B. durch eine CO2-Lenkungsabgabe oder einer Pestizidsteuer. Durch eine vergleichbare Abgabe auf dem Kohlenstoffgehalt oder anderen negativen Umweltauswirkungen von Gütern beim Import wird verhindert, dass die Produktion und der Konsum von Gütern und Dienstleistungen allein aufgrund von Umweltsteuern ins Ausland verlagert werden, wo keine vergleichbaren Steuern erhoben werden.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres Green New Deals am 23. Juli 2020 zwei Initiativen in eine öffentliche Konsultation geschickt. (https://ec.europa.eu/taxation_customs/news/commission-launches-public-consultations-energy-taxation-and-carbon-border-adjustment-mechanism_de) Mit einer ersten Initiative soll die Energiebesteuerung in der EU neu gestaltet werden, um den Klimaschutzzielen der EU besser gerecht zu werden. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zu einem ökologischeren Verhalten ermutigt werden. Gleichzeitig soll mit einer zweiten Initiative ein CO2-Grenzausgleichssystem eingeführt werde. Es soll die Verlagerung von CO2-Emissionen möglichst verhindern, indem der Preis von Einfuhren ihren Kohlenstoffgehalt genauer widerspiegelt. Dadurch will die EU dafür sorgen, dass ihre ökologischen Ziele nicht durch die Abwanderung von Produktionsstätten in Länder mit einer weniger ehrgeizigen Klimapolitik ausgehöhlt werden. Die Einführung eines Grenzausgleichssystems durch die EU hat aufgrund der starken wirtschaftlichen Verflechtung Auswirkungen auf die Schweiz. Es ist deshalb zu prüfen, wie sich die Schweiz dem Grenzausgleichssystem der EU anschliessen könnte, um ihre eigenen Klimaschutzziele besser zu erreichen und keine Wettbewerbsnachteile zu erleiden.
Unabhängig von den Entwicklungen in der EU stellt sich für die Schweiz zunehmend die Frage, mit welchen Instrumenten Wettbewerbsnachteile im internationalen Handel, die sich aufgrund von höheren Umweltstandards und Umweltabgaben ergeben könnten, ausgeglichen werden können, z.B. bei landwirtschaftlichen Produkten. Es ist deshalb zu prüfen, wie Umweltziele und ein nachhaltiger Freihandel vermehrt mit einer Kombination von steuerlichen Massnahmen und Grenzausgleichssystemen erreicht werden können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.