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Arzneimittel und Impfstoffe. Gewährleistung einer nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung

20.3939 · Postulat · 2020-08-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Arzneimitteln und Impfstoffen zu unterbreiten und dabei den Schwerpunkt zu legen auf Sicherheit, Nachhaltigkeit und Qualität der Versorgung.

Dieser Bericht bietet u. a. Gelegenheit, den Katalog der Kriterien zu erweitern, die der Antragsteller erfüllen muss, um von Swissmedic eine Zulassung für den Vertrieb eines Arzneimittels am Schweizer Markt zu erhalten:

1. Er muss in der Lage sein, gegebenenfalls allein eine ausreichende Menge des Arzneimittels zu liefern, um die Versorgung der Schweizer Bevölkerung sicherzustellen;

2. Er muss beweisen, dass alle importierten Komponenten (Wirkstoffe, Hilfsstoffe, Herstellung, Verpackung, Qualitätskontrolle, klinische Versuche, Lagerung) die Schweizer Anforderungen erfüllen;

3. Er muss beweisen, dass alle importierten Komponenten von Unternehmen stammen, die ihren Angestellten sozialverträgliche Arbeitsbedingungen bieten.

4. Er muss beweisen, dass alle importierten Komponenten unter Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen hergestellt oder erbracht wurden, die mit jenen der Schweiz vergleichbar sind.

Der Bund beschränkt sich derzeit darauf, die Pflichtlager von lebensrettenden Arzneimitteln für Krisenzeiten zu überwachen und zu bewirtschaften. Da namentlich Arzneimittel, deren Patent abgelaufen ist, für die Privatwirtschaft unter Umständen nicht mehr rentabel sind, wird der Bundesrat beauftragt, in diesem Bericht zu erläutern, ob es rechtens wäre, dass der Bund in diesem Bereich subsidiär eingreift.

Eine Minderheit der Kommission (de Courten, Amaudruz, Bircher, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Nantermod, Rösti, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Begründung

Bereits vor der Coronakrise sahen sich die Industrieländer zunehmend mit Schwierigkeiten bei der Versorgung mit bekannten Wirkstoffen und Arzneimitteln, deren Patent ausgelaufen ist, konfrontiert, da diese für die Privatwirtschaft nicht rentabel genug sind. Diese Versorgungsprobleme haben sich mit der Coronakrise auf beinahe groteske Weise verstärkt. Und dies alles vor dem Hintergrund, dass die Unternehmen ihre Produktion in die Länder mit den tiefsten Löhnen und den niedrigsten Sozial- und Umweltstandards verlagert haben.

Diese Situation ist unbefriedigend und es braucht alternative Lösungen, ohne sich dabei von der populistischen Idee einer allgemeinen Erhöhung der Arzneimittelpreise zur Rentabilitätssteigerung leiten zu lassen. Notwendig ist eine allgemeine Versorgungspolitik, die für Konstanz und Nachhaltigkeit sorgt.

Dieses Postulat bietet den Vorteil, dieses Thema in seiner ganzen Tragweite und unabhängig von der emotionalen Diskussion über Fabrikabgabepreise, Vertriebsanteile und die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung behandeln zu können. Die Vermischung der Debatten ist ineffizient und kann zu widersprüchlichen oder ungeeigneten Entscheiden führen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln und Impfstoffen weltweit zunehmen, und ist entschlossen, etwas dagegen zu unternehmen. Er hat daher bereits die Motion 20.3166 SGK-S "Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Impfstoffen" angenommen. In seiner Stellungnahme hat er zudem dargelegt, dass das Bundesamt für Gesundheit derzeit zusammen mit Swissmedic, dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und der Armeeapotheke einen Bericht zur Versorgung verfasst. Dieser Bericht beschreibt verschiedene mögliche Massnahmen zur Bewältigung allfälliger Engpässe, die bei der Marktüberwachung, der Lagerhaltung und dem Marktzugang für die pharmazeutische Industrie ansetzen. Weiter greift er die Frage einer Eigenbeschaffung und -herstellung essenzieller Arzneimittel durch den Bund sowie die Zusammenarbeit im Rahmen von internationalen Initiativen auf.

Aufgrund der aktuell prioritären Aufgabe des Bundesamtes für Gesundheit, die Versorgung und Verteilung lebenswichtiger Medikamente im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie subsidiär sicherzustellen, wird dieser Bericht voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 verabschiedet. Anschliessend prüft eine interdepartementale Arbeitsgruppe die vorgeschlagenen Massnahmen und bespricht diese mit den betroffenen Akteuren, wie Kantone, Spitäler, Gesundheitsfachpersonen, Pharmaindustrie und pharmazeutischer Grosshandel.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die im eingereichten Postulat formulierten Anliegen entweder bereits eingehend geprüft wurden, sich schon in der Umsetzung befinden oder bereits im Rahmen anderer Projekte behandelt werden.

1. Im 2016 publizierten Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Heim 12.3426 "Sicherheit in der Medikamentenversorgung" wurde die Massnahme geprüft, die Zulassungsinhaberin dazu zu verpflichten, jederzeit die gesamte Schweiz versorgen zu können. Es musste jedoch davon ausgegangen werden, dass diese Massnahme zu einem Rückgang der Zulassungsgesuche führen könnte, so dass vorübergehende Versorgungsschwierigkeiten in dauerhafte Versorgungsengpässe umschlagen könnten. Dem Bundesrat liegen keine Hinweise darauf vor, dass diese Einschätzung keine Gültigkeit mehr hat.

2. Es sei darauf hingewiesen, dass in der gesamten Herstellungskette von Arzneimitteln in der Schweiz und im Ausland die internationalen Leitlinien der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) angewendet werden müssen, welche die Qualität der Produkte gewährleisten sollen. Die zuständigen nationalen Behörden haben den Auftrag, die Umsetzung dieser Qualitätsanforderungen zu kontrollieren.

3./4. Der Bundesrat erwartet von allen in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen, dass sie im In- und Ausland ihre Verantwortung gemäss den international anerkannten Standards und Richtlinien für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln wahrnehmen. Um die Unternehmen diesbezüglich zu unterstützen, organisiert die Bundesverwaltung in Zusammenarbeit mit den Handelskammern und den Industrieverbänden regelmässig Veranstaltungen zu Due-Diligence-Prüfungen in den Bereichen Arbeitsbedingungen und Umweltschutz. In Zusammenhang mit der Konzernverantwortungsinitiative, über die am 29. November 2020 abgestimmt wird, unterstützt der Bundesrat den indirekten Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, dass die im öffentlichen Interesse liegenden Schweizer Grosskonzerne über soziale und ökologische Fragen Rechenschaft ablegen müssen, und zwar auch in Bezug auf ihre Tätigkeiten im Ausland. Der Bundesrat sieht aber keinen Bedarf, diese Punkte für eine bestimmte Branche, das heisst im begrenzten Rahmen spezifischer Gesetze wie dem Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21) oder dem Krankenversicherungsgesetz (KVG; SR 832.10), näher zu prüfen.

Der Bundesrat beantragt daher hauptsächlich aus formalen Gründen die Ablehnung des Postulates.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.