20.3966 · Interpellation · 2020-09-09
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
In der Türkei wurden unmittelbar vor einem wichtigen politischen Prozess, der im September 2017 begonnen hat, achtzehn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte festgenommen.
Ihnen wurde vorgeworfen, das getan zu haben, was von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten grundsätzlich erwartet wird, nämlich ihre Mandantinnen und Mandanten im Gefängnis besucht zu haben, mit ihnen über die Prozessakte gesprochen zu haben und die Verteidigung der Opfer des Grubenunglücks von Soma übernommen zu haben.
Zur Erinnerung: Beim Grubenunglück von Soma am 13. Mai 2014 starben 301 Bergleute. Es ist die schlimmste industrielle Katastrophe in der Türkei seit derjenigen von Kozlu, bei der am 3. März 1992 263 Menschen ums Leben gekommen waren.
Die gegen die Anwältinnen und Anwälte erhobenen Anklagen stützen sich auf anonyme Zeugenaussagen und falsche Aussagen und Dokumente. Sechsunddreissig der Polizistinnen und Polizisten, die in dieser Sache Befragungen durchgeführt hatten, fünf mit der Akte betraute Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie zwei Richter, die Abhörungen von Telefongesprächen angeordnet hatten, wurden in der Folge entlassen, und gegen sie wird wegen Fälschung und Urkundenfälschung gerichtlich vorgegangen.
Am 14. September 2018, also ein Jahr nach der Festnahme der Anwältinnen und Anwälte, sprach sich das Gericht einstimmig für deren Freilassung aus. Dasselbe Gericht ordnete jedoch am Tag danach erneut die Festnahme von zwölf der am Vorabend freigelassenen Anwältinnen und Anwälte an. Zwei von ihnen, Frau Ebru Timtik und Herr Aytaç Ünsal, wurden schliesslich am 20. März 2019 zu dreizehn respektive zehn Jahren Haft verurteilt. Sie traten am 5. Februar 2020 in einen Hungerstreik, um zu fordern, dass endlich ein faires Verfahren unter Einhaltung der grundlegenden rechtlichen Garantien stattfindet.
Frau Timtik ist am Donnerstag, 27. August an den Folgen dieses Hungerstreiks verstorben.
Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wurde diese Angelegenheit beim Treffen zwischen Bundesrat Ignazio Cassis und seinem türkischen Amtskollegen, Aussenminister Mevlüt Çavuolu, am 14. August 2020 in Bern angesprochen?
2. Beabsichtigt der Chef des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, diese schwere Verletzung der minimalen Verfahrensregeln bei seinem nächsten Treffen mit seinem türkischen Amtskollegen anzusprechen?
3. Welche Schritte gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die Türkei - die von der Schweiz als prioritärer Partner angesehen wird und mit der unsere Regierung die Beziehungen intensivieren möchte - die von der Europäischen Menschenrechtskonvention auferlegten minimalen Garantien für faire Verfahren einhält, die sie schon seit dem 18. Mai 1954 einhalten sollte?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Der Bundesrat hat bereits in früheren Antworten auf parlamentarische Interpellationen darauf hingewiesen (siehe insbesondere Ip. 18.4389, Ip. 19.3526, Ip. 19.3527, Ip. 19.4026, Ip. 20.3557), dass die Schweiz die Türkei im Rahmen bilateraler Kontakte und in multilateralen Gremien regelmässig dazu aufruft, die Menschenrechte und die rechtsstaatlichen Grundsätze zu achten und sich an ihre internationalen Verpflichtungen zu halten. Dies geschah zum letzten Mal am 30. September 2020 im Europarat im Zusammenhang mit der Inhaftierung von Osman Kavala. Die Menschenrechtslage und Fragen zur Rechtsstaatlichkeit in der Türkei waren auch Gesprächsthemen anlässlich des Treffens zwischen Bundesrat Ignazio Cassis und seinem türkischen Amtskollegen am 14. August 2020 in Bern.
3. Die Schweiz unterstützt konkrete Menschenrechtsprojekte in der Türkei und verfolgt die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), welche die Türkei betreffen, aufmerksam. Die Schweizer Botschaft in Ankara und das Generalkonsulat in Istanbul stehen in Kontakt mit Personen und Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen. Zudem verfolgen die Schweizer Vertretungen vor Ort regelmässig laufende Verfahren.
Die Schweiz will den Dialog mit der türkischen Regierung fortsetzen, um auf eine Verbesserung der Situation vor Ort hinzuwirken.
Antwort des Bundesrates.