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20.3969 · Interpellation · 2020-09-09

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Interpellation 20.3254 schreibt der Bundesrat, dass die SRG SSR in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei die Medienkonferenzen des Bundesrates während der Covid-19-Krise in die drei Gebärdensprachen der Schweiz übersetzt. Die Bundeskanzlei beteiligt sich zu fünfzig Prozent an den Kosten, bei einem Kostendach von 500 000 Schweizerfranken. So soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung während der Krise auf dem Laufenden gehalten wird.Jedoch ist es für gehörlose Menschen und Menschen mit Behinderung im Allgemeinen auch in normalen Zeiten essenziell, dass die vom Bundesrat und von der Bundeskanzlei bereitgestellten Informationen barrierefrei zugänglich sind.Der Zugang zu politischen Informationen wie zum Beispiel dem Abstimmungsbüchlein, das Funktionieren der direkten Demokratie, oder die Dienstleistungen der Amtsstellen des Bundes - all das sind wichtige Voraussetzungen, damit Gehörlose ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können, und somit für unsere Demokratie. Heute sind diese Informationen in Gebärdensprache nur in sehr verkürzter Form oder gar nicht verfügbar. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:1. Was tut die Bundeskanzlei, um gehörlosen Menschen die Informationen des Bundesrats zugänglich zu machen, auch nach der Covid-19-Krise?2. Wie stellt die Bundeskanzlei sicher, dass Gehörlose einen uneingeschränkten Zugang zu politischen Informationen des Bundes haben?3. Wie wird die Qualität der Übersetzung von politischen Informationen in eine möglichst einfache Sprache gewährleistet?4. Wie wird geprüft, ob Dokumente und neue Informationen der Bundeskanzlei blinden und sehbehinderten Menschen zugänglich sind?5. Wie werden die betroffenen Personen von der Bundeskanzlei aktiv in die Auswahl, die Bearbeitung und die Überprüfung der Informationen einbezogen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2.Die Bundeskanzlei achtet darauf, dass all ihre Webseiten grundsätzlich barrierefrei sind. Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (Art. 14) berücksichtigt sie dabei die besonderen Anliegen von Sprach-, Hör- und Sehbehinderten. Sie erstellt zu jeder Abstimmungsvorlage erläuternde Videos in Deutschschweizer, französischer und italienischer Gebärdensprache; diese Videos lehnen sich inhaltlich eng an die schriftlichen und barrierefrei zugänglichen Abstimmungserläuterungen des Bundesrates an. Weiter bietet die Bundeskanzlei auf dem Webportal ch.ch in allen drei Gebärdensprachen Erklärvideos mit Informationen zu Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz an.Die Medienkonferenzen des Bunderates sind ein Angebot für Journalistinnen und Journalisten. In normalen Zeiten werden sie fast nur von ihnen und politischen Akteuren verfolgt. In der Coronakrise hat sich der Charakter der Medienkonferenzen vorübergehend geändert, sie wurden zu öffentlich verfolgten Ereignissen; deshalb hat die SRG damit begonnen, sie in voller Länge zu übertragen und auch in Gebärdensprache zu übersetzen. Diese Übersetzungen sind in Krisenzeiten eine wichtige Dienstleistung für die Bevölkerung; für die SRG aber bedeuten sie einen erheblichen Mehraufwand. Darum hat die Bundeskanzlei entschieden, sich an den Kosten finanziell zu beteiligen. Die SRG-Konzession schreibt der SRG ein Angebot in Gebärdensprache vor (Art. 15). Den Umfang des Angebots vereinbart die SRG im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit den Betroffenenverbänden. Die Leistungsvereinbarung überlässt die Auswahl der Angebote in Gebärdensprache den SRG-Programmverantwortlichen in der jeweiligen Sprachregion. Die Hauptausgaben der Tagesschauen von SRF, RTS und RSI werden in die Gebärdensprache übersetzt. In diesen Gefässen wird auch über die für die Bevölkerung relevanten Entscheide des Bundesrates berichtet.Die Bundeskanzlei hält sich bei ihren Informationsangeboten in Gebärdensprache an den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, wie ihn sowohl das Behindertengleichstellungsgesetz als auch die Behindertengleichstellungsverordnung vorgeben. Einen unbegrenzten Zugang zu Informationen in dem Sinn, dass alle Informationen des Bundesrates in Gebärdensprache angeboten würden, sieht der Gesetzgeber nicht vor.3. Der Bundesrat bemüht sich bei Informationen zu politischen Themen stets um eine möglichst einfache und verständliche Sprache für alle Bürgerinnen und Bürger. Im Rahmen eines Pilotversuches hat die Bundeskanzlei auf dem Webportal ch.ch ausserdem ein Informationsangebot in leichter Sprache zu den eidgenössischen Wahlen 2019 erstellt. Sie liess dessen Inhalte von externen Expertinnen und Experten übersetzen. Texte in leichter Sprache müssen einen Praxistest mit Zielpersonen solcher Angebote durchlaufen; an diese Auflage hielt sich die Bundeskanzlei selbstredend. Das Angebot in leichter Sprache auf dem Webportal ch.ch hat die Bundeskanzlei mit pro infirmis realisiert und von dieser Behindertenorganisation zertifizieren lassen.4. Die Bundeskanzlei achtet darauf, dass ihre Webseiten sowie die aller Departemente barrierefrei sind. Deren Informationen sind somit für Menschen mit Sehbehinderungen oder blinde Menschen zugänglich. Auch werden die Abstimmungserläuterungen im PDF-Format barrierefrei zugänglich gemacht für Blinde und Sehbehinderte. So ist es ihnen mithilfe eines Screenreaders (Vorleseprogramm) möglich, die Informationen im Internet und im PDF-Format zu lesen.5. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB koordiniert die Massnahmen zu Gleichstellungsfragen mit Betroffenenverbänden und Behörden. Es ist Anlaufstelle für die Behindertenorganisationen und arbeitet eng mit diesen zusammen. Die Bundeskanzlei ist im stetigen Austausch mit dem EBGB, insbesondere zum Thema der Barrierefreiheit. Überdies hat sie in den letzten Jahren auch selber Treffen organisiert mit Gehörlosen, deren Verbandsvertretern und Menschen, die auf eine einfache Sprache angewiesen sind. Die Bundeskanzlei kennt also die Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen und geht im Rahmen des Möglichen darauf ein.