20.3976 · Postulat · 2020-09-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob das Bundesgesetz über die Unfallversicherung oder andere gesetzliche Bestimmungen so geändert werden sollten, dass das Burnoutsyndrom als Berufskrankheit anerkannt und die Prävention gefördert wird. Er könnte sich dabei an einigen anderen europäischen Staaten orientieren, wo entsprechende Bestimmungen bereits in Kraft sind.
Begründung
Im Juni hat das Parlament meine parlamentarische Initiative 18.416 "Das Burnoutsyndrom als Berufskrankheit anerkennen" abgelehnt. Statistiken vom letzten Januar haben jedoch erneut gezeigt, dass Absenzen wegen gesundheitlichen Problemen psychischer Natur seit 2012 gemäss den Zahlen schweizerischer Krankenversicherer um 50 Prozent zugenommen haben. Da das Burnoutsyndrom jedoch nicht als Berufskrankheit gilt, wird es durch die Unfallversicherung nicht abgedeckt. Konkret heisst das, dass eine Person, die ein Burnout erleidet, sich in einer Situation befindet, die nicht wirklich anerkannt ist. Sie kann nur auf eine begrenzte Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenversicherung hoffen, da in solchen Fällen oft eine Depression diagnostiziert wird. Nicht nur ist ein Burnout nicht dasselbe wie eine Depression, sondern es ist heute auch so, dass die gesamte Gesellschaft für ein Problem bezahlen muss, das offensichtlich direkt mit den Bedingungen am Arbeitsplatz zusammenhängt. Mehrere europäische Staaten haben dieses Problem erkannt und ihre Gesetzgebung angepasst. In Italien gehört das Burnoutsyndrom zu den psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, die bei der Arbeit entstehen können, namentlich "(chronische) Anpassungsstörungen" und "Chronisches posttraumatisches Stresssyndrom". Zwischen 2012 und 2016 konnten 128 Fälle von Burnout vom Nationalen Institut für die Versicherung gegen Berufsunfälle (Istituto nazionale per l'assicurazione contro gli infortuni sul lavoro INAIL) auf eine Entstehung im Arbeitsalltag zurückgeführt werden. Das entspricht 8,2 Prozent der insgesamt 1555 während dieser Zeit gemeldeten Fälle. In Belgien gibt es ein sogenanntes offenes System. Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass eine Krankheit, die nicht auf der Liste der Berufskrankheiten ist, ihren Ursprung im Beruf hat. Damit dies anerkannt wird, muss die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bestimmte Kriterien erfüllen, die im belgischen Code de sécurité sociale (Art. L461-1 und R461-8) definiert sind. Die betroffene Person muss namentlich beweisen können, dass ihre Erkrankung ihren direkten Ursprung im Berufsalltag hat.
In einer Vielzahl von Staaten wird das Thema Burnout momentan intensiv diskutiert. Auch die Schweiz sollte dieses Problem ernst nehmen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Prävention von psychosozialen Problemen am Arbeitsplatz und die Diskussion um Anerkennung des "burn-out" als Berufskrankheit sind sehr aktuell. Wie sich im Rahmen der bereits früher zu diesem Themenbereich eingereichten parlamentarischen Vorstösse gezeigt hat, ist die Problematik komplex und mit schwierigen Fragestellungen verbunden. Der Bundesrat ist bereit, in einem Bericht dazu Stellung zu nehmen und die Aspekte einer Anerkennung sowie der Förderung der Prävention zu prüfen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.