20.3989 · Interpellation · 2020-09-14
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der US-Präsident D. Trump hat ein Dekret unterschrieben, mit dem er wirtschaftliche Sanktionen gegen die Chefanklägerin und die Richterinnen und Richter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) androht, sollten diese gegen amerikanische Soldaten und Funktionäre wegen Kriegsverbrechen in Afghanistan ermitteln.
Seit dem Eingreifen der US-Armee in Afghanistan sind Hunderte von Zivilpersonen, Kindern, Frauen, Männern und alten Menschen bei Luftschlägen und weiteren Akten der "chirurgischen Kriegsführung" ums Leben gekommen.
Es ist, gelinde gesagt, angebracht, dass eine internationale Gerichtsbarkeit diese Ereignisse untersucht.
Doch der Präsident der Vereinigten Staaten denkt wahrscheinlich, dass er und sein Land über den Gesetzen stehen und dass diese nur für den Rest der Welt gelten.
- Ist der Bundesrat, der für die Schweiz einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat anstrebt, bereit, solche Drohungen gegen die Vertreterinnen und Vertreter der internationalen Gerichtsbarkeit aufs Schärfste zu verurteilen?
- Gedenkt der Bundesrat, die Bemühungen des IStGH zu unterstützen, damit die Hunderten Opfer in Afghanistan Gerechtigkeit erhalten?
- Oder ist der Bundesrat tatsächlich der Meinung, dass es einer Zwei-Klassen-Justiz bedarf, eine für die Armen und Schwachen und eine für die Reichen und Mächtigen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat setzt sich gemäss der aussenpolitischen Strategie 2020-2023 für einen leistungsfähigen Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ein. Der ICC führt gegenwärtig 13 Untersuchungen, unter anderem zu Afghanistan, und zahlreiche Voruntersuchungen. Damit trägt der ICC zu nachhaltiger Versöhnung, einem friedlichen Zusammenleben und letztlich Stabilität und Wohlstand bei.
Bereits am 12. Juni 2020, dem Tag nach dem Erlass des US-Sanktionsregimes, äusserte die Schweiz etwa öffentlich ihr Bedauern über diese Handlung und rief die USA dazu auf, die Massnahmen zu widerrufen. Wenige Tage später initiierte die Schweiz gemeinsam mit Costa Rica eine öffentliche Stellungnahme zur Unterstützung des ICC, die von 65 anderen Staaten unterzeichnet wurde.
Parallel nutzt die Schweiz auch direkte diplomatische Kanäle mit den USA. In bilateralen Kontakten und gemeinsam mit anderen Staaten strebt sie wiederholt im Gespräch mit den US-Behörden das Aufheben der Massnahmen an.
Die Schweiz bekräftigt ihre Unterstützung für den ICC regelmässig. In multilateralen Foren, besonders in der UNO, setzt sich die Schweiz konsequent für den ICC ein. Am 23. September 2020 hat auch Bundespräsidentin Sommaruga in ihrer Rede zur Eröffnung der 75. UNO-Generalversammlung die Unterstützung der Schweiz für den ICC bekräftigt.
Die Schweiz unterstützt zudem Massnahmen, die den ICC befähigen, sich von innen heraus zu stärken und seine Unabhängigkeit zu wahren. Mit diesem Engagement für einen leistungsfähigeren ICC trägt die Schweiz dazu bei, dass der Gerichtshof politischem Druck besser standhalten und sich seiner Kernaufgabe widmen kann: in unabhängiger und unparteiischer Art und Weise die schwersten Verbrechen zu ahnden.
Antwort des Bundesrates.