Lexipedia

20.3998 · Postulat · 2020-09-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über den Zugang zu Verhütungsmitteln in der Schweiz während der Covid-19-Pandemie vorzulegen. Insbesondere sollen diejenigen Personengruppen untersucht werden, die in der Schweiz einen erschwerten Zugang zu Verhütungsmitteln hatten, sowie die Faktoren, die den Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert haben. Aus übergeordneter Sicht müssen auch die persönlichen, familiären, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen eines mangelhaften Zugangs zu Verhütungsmitteln analysiert werden. Schliesslich soll der Bericht Vorschläge für konkrete Massnahmen enthalten, die getroffen werden müssen, um den Zugang zu Verhütungsmitteln für alle sicherzustellen, auch während einer Krise wie zum Beispiel einer Pandemie.

Begründung

In seiner Antwort auf die Interpellation 20.3259 schreibt der Bundesrat, der Zugang zu Verhütungsmitteln sei nicht eingeschränkt worden. Ein von der Glückskette finanziertes befristetes Projekt von Sexuelle Gesundheit Schweiz kam jedoch zahlreichen Personen in der Schweiz zu Hilfe, die in einer schwierigen Lage waren und sich Verhütungsmittel nicht leisten konnten. In zwei Dritteln der Fälle handelte es sich um Personen, die bereits eine Familie haben. Die Situation scheint ihren Höhepunkt erreicht zu haben, da anerkannte Beratungsstellen bereits vor der Pandemie auf Probleme beim Zugang zu Verhütungsmitteln aufmerksam gemacht hatten.

Die gesundheitliche Krise scheint aufzuzeigen, dass es in der Schweiz eine nachhaltige Lösung in Bezug auf die Empfängnisverhütung braucht. Das Prinzip "Niemanden zurücklassen" der Agenda 2030 muss respektiert werden; die sexuelle und reproduktive Gesundheit und der Zugang zu Verhütungsmitteln sind in den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) 3 über Gesundheit und Wohlergehen und 5 über die Geschlechtergleichheit enthalten. In einer kürzlich verabschiedeten Resolution (2331/2020) hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates die Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, den Zugang zu Verhütungsmitteln zu verbessern. Dieser muss als eine grundlegende Gesundheitsdienstleistung und als Teil der medizinischen Grundversorgung angesehen werden. In seinen Richtlinien betreffend Covid-19 ruft auch der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the elimination of discrimination against women, CEDAW) die Mitgliedsstaaten dazu auf, Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, darunter moderne Verhütungsmittel, bereitzustellen.

Der Zugang zu Verhütungsmitteln trägt zur Förderung der Gesundheit der Frau bei und verschafft ihr auf persönlicher, familiärer, beruflicher und wirtschaftlicher Ebene mehr Unabhängigkeit. Das Fehlen adäquater Verhütungsmittel hingegen stellt eine Gefahr für die Gesundheit dar und erhöht das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft. Eine Zunahme der Abtreibungen könnte die Folge sein.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der physische Zugang zu Verhütungsmitteln war auch während des Lockdowns jederzeit gewährleistet, da Apotheken und Arztpraxen geöffnet blieben und Kondome nicht unter die Sortimentsbeschränkungen fielen. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass sich während der Covid-19-Epidemie die Situation Armutsbetroffener verschärft und damit auch die individuelle Finanzierung von Verhütungsmitteln erschwert hat.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die finanziellen Hürden bei armutsbetroffenen Personen die Wahlfreiheit der Verhütungsmittel beeinträchtigen kann. Er begrüsst daher, dass dank eines speziellen Fonds von SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ, finanziert durch die Glückskette, von Mai bis August Personen in schwierigen Lagen finanzielle Unterstützung für die Verhütung erhalten konnten.

Wie der Bundesrat jedoch in seinen Stellungnahmen zu den Motionen 19.3660 Marti Samira "Verhütungsmittel gehören in den Grundkatalog der Krankenversicherung" und 19.3197 Reynard "Förderung des Zugangs zu Verhütungsmitteln für junge Menschen" ausführt, ist er der Auffassung, dass es in der Eigenverantwortung der Versicherten liegt, unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden. So werden Verhütungsmittel in der Schweiz nicht von der Krankenversicherung übernommen und müssen selber finanziert werden.

Die Unterstützung von Personen in prekären finanziellen Verhältnissen liegt zudem in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Es ist an ihnen, bei Hinweisen auf einen durch Covid-19-bedingten, erschwerten Zugang zu Verhütungsmitteln aktiv zu werden. Der Bundesrat erachtet es deshalb als nicht angezeigt, auf Bundesebene einen Bericht zu dieser Thematik zu erarbeiten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.