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20.4000 · Interpellation · 2020-09-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Tourismus in der Schweiz ist sehr stark von den Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 betroffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Tourismusunternehmen Konkurs gehen, ist gross. 55 Prozent der Personen, die in der Schweiz zu Gast sind, kommen aus dem Ausland. Es ist nicht sicher, ob diese Gäste, seien sie aus Europa, Amerika oder Asien, ab 2021 noch in die Schweiz einreisen dürfen. Andererseits verzichten immer mehr Schweizerinnen und Schweizer auf Auslandreisen. Warum schreibt man nicht Tests anstelle der Quarantäne vor? Die Schweiz würde den Reisenden - seien es Schweizer Bürgerinnen und Bürger oder Ausländerinnen und Ausländer - erlauben, aus Risikogebieten einzureisen, ohne in Quarantäne zu müssen, wenn sie einen negativen Covid-19-Test vorlegen. Ein zertifizierter Schnelltest könnte bei der Ankunft am Flughafen oder in Testzentren gemacht werden.

Gemäss Epidemiengesetz dürfen nur von einer Bundesbehörde beauftragte Laboratorien Antikörpertests auswerten. Mit den neuen Schnelltests könnte dieses Vorgehen gelockert werden. Die Aufhebung der Quarantänepflicht gegen Vorweisen eines aktuellen, negativen Covid-19-Tests müsste bilateral gelten. Ein bei der Ausreise in der Schweiz durchgeführter zertifizierter PCR-Test müsste bei der Einreise in ein Land mit Quarantänepflicht als Alternative anerkannt werden.

Ein negativer Covid-19-Test würde sozusagen zu einem "Gesundheitsvisum". Diese von der SWISS vorgeschlagene Lösung wird von der Tourismusbranche, den Berufsverbänden und den Vertreterinnen und Vertretern der grössten Reiseunternehmen unterstützt.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Hat der Bundesrat die Möglichkeit geprüft, anstatt einer Quarantäne einen Test vorzuschreiben und gegebenenfalls das Epidemiengesetz zu ändern?

2. Falls ja, ist der Bundesrat bereit, diese Massnahme umzusetzen, und ab wann würde sie in Kraft treten?

3. Ist der Bundesrat bereit, bilaterale Verhandlungen mit den Gesundheitsbehörden derjenigen Staaten aufzunehmen, die für den Tourismus und die Wirtschaft in der Schweiz eine zentrale Rolle spielen, mit dem Ziel, dass diese Behörden die vorgeschlagene Lösung anerkennen?

4. Wäre der Bundesrat bereit, zumindest mit dem Schengen-Raum nach einer Lösung zu suchen, sollten die oben genannten Verhandlungen zu zeitaufwendig sein?

5. Sieht der Bundesrat weitere Alternativen vor, um dem Verlust von Arbeitsplätzen und den schweren wirtschaftlichen Schäden in der Tourismusbranche entgegenzuwirken?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Der Bundesrat hat die Möglichkeit geprüft, anstelle der Quarantäne Tests durchzuführen, sich aber schliesslich angesichts der ihm vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse dagegen entschieden. Wie er bereits in seiner Antwort auf die Frage Friedli 20.5729 "Coronavirus. Verkürzung der Quarantäne und mehr Tests" festgehalten hat, kann es mehrere Tage dauern, bis ein PCR-Test die Infektion nachweisen kann. Eine negativ getestete Person kann sich daher auch nachträglich als infiziert erweisen. In solchen Fällen könnte das durch das Testergebnis ausgelöste falsche Sicherheitsgefühl die Betroffenen und ihre Kontaktpersonen dazu veranlassen, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Massnahmen nicht umzusetzen und das Virus weiterzuverbreiten. Die Quarantäne bleibt somit das beste Mittel, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Allerdings wird der Bundesrat eine Verkürzung der Quarantäne, allenfalls in Kombination mit dem Einsatz von Schnelltests, prüfen.

3. Der Bundesrat und die zuständigen Behörden stehen in regelmässigem Kontakt mit ihren Partnern in den verschiedenen Ländern. Es wurde ein Kompromiss gefunden für die Grenzgebiete, die von der Aufnahme in die Liste der Risikoländer ausgenommen werden können, auch wenn sie eine der Voraussetzungen dafür erfüllen (Art. 3 Abs. 1bis Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs). Mit den anderen Staaten, die für den Tourismus und die Wirtschaft eine wichtige Rolle spielen, sind keine bilateralen Abkommen über eine gemeinsame Vorgehensweise geplant. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Oktober den Schwellenwert für die Aufnahme von Staaten und Gebieten auf die Quarantäneliste angepasst. Da die Inzidenz der Schweiz verglichen mit dem europäischen Umfeld inzwischen überdurchschnittlich hoch ist, kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarantäneliste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz. Dies führte auch zu einer starken Reduktion der Staaten, welche in der Quarantäneliste figurieren.

4. Der Bundesrat unterstützt in den entsprechenden Foren die Bestrebungen für konsolidierte und koordinierte grenzsanitarische Massnahmen im Schengen-Raum. Aufgrund der unterschiedlichen epidemiologischen Lagen und Interessen konnten sich die Europäische Union und Schengen-Staaten bisher in diesem Rahmen aber nicht auf gemeinsame Schwellenwerte für grenzsanitarische Massnahmen einigen. Laufende Diskussionen betreffen auch gemeinsame Ansätze zur Quarantänedauer sowie eine mögliche gegenseitige Anerkennung von Covid-Tests.

5. Das Parlament hat am 25. September das Covid-19-Gesetz (SR 818.102) verabschiedet. Artikel 12 des Gesetzes bietet eine gesetzliche Grundlage für die Beteiligung des Bundes an kantonalen Massnahmen zur Unterstützung besonders betroffener Unternehmen. Verschiedene Branchen werden namentlich genannt, darunter Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe. Die konkreten Modalitäten einer Beteiligung des Bundes an der Finanzierung solcher Härtefallmassnahmen werden derzeit mit den Kantonen erarbeitet. Das Gesetz regelt zudem die Fortführung von Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls (Art. 15). Ebenfalls hat der Bundesrat die maximale Bezugsdauer bei der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate verlängert (Art. 57b Arbeitslosenversicherungsverordnung, SR 837.02). Von diesen Massnahmen kann auch der Tourismussektor profitieren.

Ausserdem, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. September 2020 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über Covid-19-Kredite mit Solidarbürgschaft verabschiedet. Dieses soll die Notverordnung über Covid-19-Solidarbürgschaften (SR 951.261) in das ordentliche Recht überführen. Das neue Gesetz regelt alle wichtigen Fragen, die sich während der Laufzeit der Kredite und Bürgschaften stellen. Das neue Gesetz sieht für Härtefälle im Vergleich zur Verordnung eine Verlängerung der Amortisationsfrist der Kredite um 3 Jahre vor. Die Unternehmen müssen daher die Kredite innerhalb von 10 Jahren statt der in der Verordnung vorgesehenen 7 Jahre zurückzahlen.

Antwort des Bundesrates.