20.4018 · Interpellation · 2020-09-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
2021 wird die Bevölkerung über zwei Initiativen abstimmen, die synthetische Pestizide verbieten wollen. In den Räten wird ausserdem über die parlamentarische Initiative 19.475 debattiert, die die Risiken beim Einsatz von Pestiziden reduzieren möchte. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob dabei die folgenden drei bei Ökotoxikologinnen und -toxikologen wohlbekannten Konzepte berücksichtigt werden: hormonaktive Stoffe (sogenannte endokrine Disruptoren), Cocktaileffekte und chronische Exposition. Diese ermöglichen es, die tatsächlichen Risiken einzuschätzen, mit denen die belasteten Organismen, einschliesslich der Mensch, konfrontiert sind.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Erkennt der Bundesrat an, dass das Ausmass der Auswirkungen von hormonaktiven Stoffen mehr als von der Dosierung zu einem bestimmten Zeitpunkt vor allem von den Umständen der Exposition (Alter, Schwangerschaft etc.) gegenüber einer solchen Substanz abhängt? Wie beabsichtigt der Bundesrat, diese Tatsache in das aktuelle Zulassungssystem einzubeziehen? Wurden die Auswirkungen der hormonaktiven Stoffe jedes in der Schweiz zugelassenen synthetischen Pestizids geprüft und ausgeschlossen?
2. Auf welche Auswertungen und Studien stützt sich der Bundesrat bei der Aussage, das Gesundheitsrisiko aufgrund von Kombinationswirkungen (auch Cocktaileffekte genannt) werde als gering eingeschätzt (Antwort auf die Interpellation 19.3791)? Was ist mit den Risiken von Kombinationswirkungen für die Biodiversität?
3. Das Grundwasser bildet 80 Prozent unserer Trinkwasserreserven. Laut einem kürzlich veröffentlichten Bericht des Bundesamts für Umwelt zeigen Analysen auf, dass im Grundwasser gleichzeitig zahlreiche synthetische Pestizide bzw. deren Abbauprodukte (Metaboliten) sowie Nitrat nachgewiesen wurden. Wie gedenkt der Bundesrat diese Ergebnisse zu nutzen?
4. Da sich diese Organismen durch ihre Fähigkeit zur Bioakkumulation in den Organismen auszeichnen, muss ihre Toxizität über einen längeren Zeitraum hinweg geprüft werden. Kann der Bundesrat ausführen, welche Tiere Gegenstand einer solchen Prüfung waren und über welchen Zeitraum sich diese erstreckte? Kann man, trotz der unterschiedlichen Lebenserwartungen, die bei den Nagetieren beobachteten Auswirkungen auf die Menschen übertragen?
5. Sollte die Berücksichtigung der typischen Merkmale der hormonaktiven Stoffe, der chronischen Exposition und der Cocktaileffekte nicht zur Folge haben, dass man einen Bewertungsprozess infrage stellt, der primär auf dem Grundsatz "Die Dosis mach das Gift" beruht? Kann der Bundesrat ein Zulassungsverfahren vorschlagen, bei dem diese drei wissenschaftlichen Konzepte berücksichtigt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1./5. Das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in der Schweiz entspricht im Wesentlichen demjenigen der EU, welches auch die endokrinen Disruptoren berücksichtigt und sich auf internationale wissenschaftliche Erkenntnisse stützt. Es berücksichtigt die Expositionszeit (z. B. während der Schwangerschaft) und die Dosis, die bei den endokrinen Disruptoren ebenfalls eine wichtige Rolle spielt. Wirkstoffe mit hormonaktiven Eigenschaften sind in der Schweiz und in Europa nicht mehr zugelassen oder stark eingeschränkt. International werden laufend neue Versuchs- und Prüfverfahren entwickelt, an denen sich die Schweiz aktiv beteiligt. Die Vorschriften der EU und auch der Schweiz für die Zulassung können bei Bedarf rasch angepasst werden.
2. Die zuständigen Behörden stützen sich vor allem auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse der internationalen Agenturen und auf ihre eigenen Überprüfungen. So hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen 2018 das Schweizer Zentrum für angewandte Toxikologie mit einer Analyse der Kombinationswirkung (Cocktaileffekt) der Pestizidrückstände in Lebensmitteln beauftragt (www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Lebensmittelsicherheit > Stoffe im Fokus > Pflanzenschutzmittel > Kombinationswirkungen ("Cocktail effect") von Pestizidrückständen in Lebensmitteln). Der Bericht kommt unter anderem zum Schluss, dass die Gesundheitsrisiken für Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund der Kombinationswirkungen gering bleiben, sofern die einzelnen Stoffe der Kombinationen richtig geregelt sind. Dies ist in der Schweiz der Fall, und die Konzentrationen in den Lebensmitteln liegen deutlich unter den gesetzlichen Werten.
Zu den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Biodiversität haben beispielsweise Studien des Gewässermonitorings bei den Oberflächengewässern in der Schweiz gezeigt, dass negative Kombinationswirkungen hauptsächlich auf einige Wirkstoffe zurückzuführen sind, die oft auch bereits alleine die Wasserlebewesen beeinträchtigen.
3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der vorsorgliche Schutz des Grundwassers verstärkt werden muss (siehe z. B. Stellungnahme des Bundesrates zur parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren"). Hierfür sollen die Kantone mehr Zuströmbereiche der Trinkwasserfassungen bestimmen (bisher sind es 60 Zuströmbereiche) und ihre Bewirtschaftung so anpassen, dass bei Pflanzenschutzmittel-Metaboliten oder Nitraten die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
Zudem schlägt der Bundesrat im Rahmen der Agrarpolitik AP22+ in seiner Botschaft vor, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit einem zu hohen Risiko der Konzentration von Metaboliten im Grundwasser zu begrenzen. So hat der Ständerat im Rahmen der Beratung der oben genannten parlamentarischen Initiative am 14. September 2020 ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln, deren Verwendung im Grundwasser zu Konzentrationen von Wirkstoffen und Abbauprodukten über 0,1 Mikrogramm/l führt, verabschiedet.
4. Die Bioakkumulation wird bei der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln systematisch getestet. Die spezifischen toxikologischen Kurzzeitstudien werden an Ratten, Mäusen, Kaninchen und Hunden durchgeführt. Die Studien über eine Langzeitexposition (Simulation einer chronischen Exposition) werden an Ratten und Mäusen mit einer lebenslangen Exposition (rund 2 Jahre) durchgeführt. Aus diesen Tierversuchen können unter Anwendung von Sicherheitsfaktoren für den Menschen sichere Expositionen abgeleitet werden.
Antwort des Bundesrates.