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20.4019 · Postulat · 2020-09-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen die SBB zu einem sofortigen Marschhalt im neuen Geschäftsfeld des Nachtzugangebots anzuhalten. In einem Bericht sollen folgende Fragen und Aspekte im Hinblick auf den Ausbau des Nachtzugangebots der SBB vertieft beleuchtet respektive beantwortet werden:

Wie beurteilt der Bundesrat aus wirtschaftlicher Sicht und in Bezug auf die ökonomische Nachhaltigkeit den von Anfang an defizitären Angebotsausbau der SBB bei den Nachtzügen? Wie hoch wird dieses Defizit sein und wie nachhaltig wird dieses Defizit die öffentlichen Finanzen belasten? Steht dies nicht in Konflikt mit dem Ziel des Bundes, die gebundenen Ausgaben zu reduzieren? Wie wirkt sich diese Massnahme auf den Selbstfinanzierungsgrad der SBB aus?

Wie wird der Umstand erklärt, dass hierbei bereits Mittel aus dem Klimafonds beansprucht und gefordert werden, obwohl dieser noch gar nicht existiert? Wie wird ein solcher Ausbau und die entsprechend bereits vollzogenen Entscheidungen gerechtfertigt, obwohl nicht klar ist, wie und durch wen diese Defizite gedeckt werden? Welches ist der Plan, wenn die Subvention nicht durch den Klimafonds getätigt werden kann?

Wie sehen die wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Lenkung des Verkehrs und einseitigen Subventionierung der SBB-Linien auf die bereits wegen Corona sehr stark und nachhaltig angeschlagene Reisebranche insbesondere Flug-und Reisecarbetriebe aus? Läuft die durch die Förderung der Nachtzugverbindungen entstehende Marktverzerrung nicht anderen Subventionen und Aufbauhilfen der öffentlichen Hand zuwider?

Wie steht der Bundesrat zur Kritik, dass die Ressourcen prioritär für die Alimentierung aller bestehender Linien im eigenen Land und zur Behebung des Lokführermangels eingesetzt werden sollten, bevor man einen solch massiven Ausbau der internationalen Verbindungen anstrebt und subventioniert?

Wie nachhaltig ist es, wenn ein Geschäft ab dem ersten Tag defizitär ist, weil es bei Nachtzügen lange Standzeiten gibt, hohe operationelle Kosten wegen verschiedenen Sicherheitssystemen in Europa und Trassennutzungsgebühren anstehen sowie ein erhöhter Aufwand für die Reinigung, die Gastronomie und ein grösserer Personalbedarf entstehen?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bedeutung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Personenverkehr hat sich in den letzten Jahren akzentuiert. Die Eisenbahn ist eine Alternative zum Flug- und motorisierten Individualverkehr um den CO2-Ausstoss zu senken.

Die Aufgabe des Staates ist es in erster Linie, den Ausbau der Infrastruktur zu planen und zu finanzieren sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Angebote im internationalen Personenverkehr sollen aufgrund der Marktentwicklung durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen selbst definiert werden.

Der Bundesrat hat erkannt, dass in Bezug auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Nachtzüge im internationalen Personenverkehr Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 21. August 2019 beantragt, das Postulat 19.3643 "Steigerung der Attraktivität und Entwicklung von Nachtzug-Angeboten" anzunehmen. Er möchte untersuchen, welche Massnahmen eine Ausweitung des Angebots von Nachtzügen und eine Attraktivitätssteigerung ermöglichen. Der Nationalrat wird über die Annahme des Postulats entscheiden.

Zudem hat der Bundesrat am 12. Februar 2020 beantragt, die Motion 19.4614 "Konzept zur längerfristigen Steigerung des Angebots von Verbindungen des internationalen Schienenpersonenverkehrs", anzunehmen. Er hat sich bereit erklärt, dem Parlament einen mit den zentralen Akteuren erarbeiteten Massnahmenplan zur Stärkung des internationalen Schienenpersonenverkehrs zu unterbreiten. Die Beratung dieser Motion ist derzeit im Parlament hängig.

Der Bundesrat erwartet ein klares Engagement der SBB bei der Weiterentwicklung des Nachtzugnetzes aus unternehmerischer Sicht. Der Bundesrat begrüsst deshalb den geplanten Ausbau des Nachtzugnetzes in Kooperation mit der ÖBB. Die Angebotsgestaltung im Nachtzugsnetz liegt in der Verantwortung der SBB. Es gehört zum Alltag eines Unternehmens, neue Produkte und Angebote zu entwickeln, auch ohne dass von Beginn weg deren finanzielle Tragbarkeit gesichert ist. Daher sieht der Bundesrat aktuell keinen Anlass, bei der SBB in Bezug auf die international abgestimmten Pläne für den Ausbau des Nachtnetzes einzugreifen.

Die Räte haben die Totalrevision des CO2-Gesetzes am 23. September 2020 zu Ende beraten und dabei auch eine finanzielle Unterstützung des internationalen Bahnverkehrs beschlossen. Derzeit läuft die Referendumsfrist, der Inkraftsetzungszeitpunkt des revidierten Gesetzes ist noch nicht beschlossen. Das vorliegende Postulat steht im Widerspruch zu diesem Parlamentsbeschluss.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.