20.4020 · Postulat · 2020-09-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob Ethanol auf die Liste der für die Sicherheit der wirtschaftlichen und medizinischen Landesversorgung notwendigen Güter gesetzt werden soll.
Begründung
Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass Ethanol im Gesundheitssektor für die Herstellung von Desinfektionsmitteln und in der chemischen Industrie sehr wichtig ist. Um während der Pandemie, die wir zurzeit durchleben, die Versorgung des Landes mit Ethanol zu gewährleisten, hat der Bund im Nachtrag IIb zum Voranschlag 2020 die Finanzierung eines garantierten Vorrats von 6000 Tonnen Ethanol bei Alcosuisse bis 31. Dezember 2021 verlangt.
Diese Lösung ist befristet. Ethanol ist aber für die Desinfektion auch in den kommenden Jahren wichtig. Im Sinne einer dauerhaften Lösung sollte es als für die Landesversorgung unverzichtbares Gut eingestuft werden.
Es gibt Reserven an Getreide, Zucker, Öl, pflanzlichen Fetten, Kaffee und Reis. Warum gibt es keine für Ethanol?
Ich bitte den Bundesrat zu prüfen, ob Ethanol nicht der Pflichtlagerhaltung unterstellt werden sollte.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
In seinen Stellungnahmen auf die Motionen Burgherr (20.3197) und Gigon (20.3448) hat der Bundesrat bereits eine Gesamtschau der Pflichtlagerhaltung infolge der COVID-19-Krise in Aussicht gestellt.
Im Rahmen dieser Gesamtschau ist vorgesehen, unter Berücksichtigung der Entwicklung im liberalisierten Ethanolmarkt die aktuelle Übergangslösung ab 2022 durch eine Pflichtlagerhaltung zu ersetzen. Die Kosten müssen vollumfänglich von der Wirtschaft getragen werden. Der Bundesrat hat das WBF bereits beauftragt, einen Verordnungsentwurf über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol auszuarbeiten. Der Bundesrat wird dazu voraussichtlich im 2021 ein Vernehmlassungsverfahren durchführen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.