20.4029 · Interpellation · 2020-09-21
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Mit der Corona-Krise hat sich die Arbeit im Homeoffice stark verbreitet. Diese Arbeitsform scheint bei einer Mehrheit der Angestellten und Arbeitgeber grossen Anklang zu finden. Sie erfordert jedoch eine umfassende Regelung. Die aktuellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Arbeitsgesetz, Obligationenrecht) sind in Bezug auf Homeoffice unzureichend. Insbesondere die Häufigkeit, die Kostenrückerstattung und der Datenschutz müssen klar geregelt werden. Homeoffice bringt zahlreiche Vorteile (Wegfall der Reisezeit, grössere Autonomie der Angestellten, etc.), birgt aber auch echte Risiken. Risiken psychischer (soziale Vereinsamung, Überanstrengung), körperlicher (Ergonomie des Arbeitsplatzes) und sozialer Art (Verschlechterung der zwischenmenschlichen Beziehungen). Der Bundesrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat getroffen, um die bestehenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Homeoffice und die aktuelle Situation (Vermehrte Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice) weiterzuentwickeln und zu ergänzen?
2. Plant der Bundesrat konkrete Massnahmen zur Weiterentwicklung und Ergänzung dieser arbeitsrechtlichen Bestimmungen?
3. Hat der Bundesrat die Auswirkungen des Homeoffice auf die psychische und körperliche Gesundheit der Arbeitnehmenden und auf das soziale Umfeld umfassend und ausreichend geprüft? Wenn ja, in welcher Form hat diese Prüfung stattgefunden und was waren die Erkenntnisse?
4. Sieht der Bundesrat konkrete Massnahmen vor, um die mit dem Homeoffice verbundenen Risiken abzuwenden und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden zu verbessern? Ist eine Information an die aktive Bevölkerung und an die Arbeitgeber geplant?
Begründung
Die aktuelle Krise hat die Vorteile des Homeoffice stark ins Licht gerückt: reduzierte Pendlerströme, Vorteile für die Umwelt, grössere Freiheit der Angestellten in der Gestaltung ihrer Arbeitszeit, bessere Vereinbarung von Privat- und Berufsleben oder höhere Produktivität der Angestellten sind allesamt auch Vorteile für die Arbeitgeber. In den arbeitsrechtlichen Bestimmungen ist die Arbeit im Homeoffice jedoch zurzeit nur mangelhaft geregelt. Während der Corona-Krise durchgeführte Studien haben die Risiken hervorgehoben, die das Homeoffice für die Gesundheit der Angestellten birgt. Es braucht konkrete Massnahmen zur besseren Regelung dieser Arbeitsform.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten, sind durch einen Arbeitsvertrag an ihren Arbeitgeber gebunden, der im Privatrecht hauptsächlich durch die Art. 319 ff. OR geregelt ist. Diese relativ neue Form der Arbeit wirft zwar neue oder andere Fragen auf als die, die durch die Arbeit in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers aufgeworfen werden. Lösungen können jedoch auf der Grundlage der geltenden Vorschriften gefunden werden, ohne dass Gesetzesänderungen erforderlich sind (vgl. ad 2). Bereits vor Corona hat das SECO, als Aufsichtsbehörde über das Arbeitsgesetz, sich dem Umstand angenommen, dass immer mehr Leute von zu Hause aus arbeiten. So hat es 2019 die Broschüre Arbeiten zu Hause - Homeoffice herausgegeben. Diesedokumentiert aus arbeitsgesetzlicher und arbeitsrechtlicher Perspektive, was Arbeitgeber und Mitarbeitende bei Homeoffice beachten müssen. Während des Lockdowns hat das SECO zudem das Dokument Hilfe, Tipps und Tricks für das Homeoffice in Pandemiezeiten publiziert, um den daheim Arbeitenden aufzuzeigen, wie sie ihren neuen Arbeitsalltag gestalten sollen.
2. Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht vom 16. November 2016 zum Postulat 12.3166 Meier-Schatz "Rechtliche Folgen der Telearbeit" bereits umfassend über die Anwendung der arbeitsrechtlichen Vorschriften (OR und ArG) auf die Telearbeit geäussert. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass die geltende Gesetzgebung insgesamt befriedigende Antworten auf die rechtlichen Probleme der Telearbeit gibt. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf wurde nicht erkannt. Die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise haben sicherlich erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitswelt gehabt. Diese Entwicklungen haben jedoch nicht zu einer radikal neuen Situation geführt, da die Telearbeit bereits vor der Krise existierte und in der Schweiz relativ weit verbreitet war. Sie hat auch keine neuen rechtlichen Probleme aufgeworfen. Viele Berufe können auch nicht aus der Ferne ausgeübt werden und sind daher von allfälligen neuen Fragestellungen gar nicht betroffen. All diese Elemente führen zur Schlussfolgerung, dass Anpassungen auf der Grundlage der geltenden Gesetze, der GAV oder auf der Ebene der Unternehmen oder des individuellen Arbeitsvertrags vorgenommen werden können.
3. Die Monitoringinstrumente zeigen derzeit keine signifikanten und spezifischen arbeitsmedizinischen Probleme für die betroffenen Arbeitnehmer und -nehmerinnen an. Dabei handelt es sich hauptsächlich um den Schweizerischen Gesundheitssurvey (ESS), den European Working Conditions Survey (EWCS) und die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE). Diese Instrumente geben einen allgemeinen Überblick über die Anzahl der an der Telearbeit beteiligten Arbeitnehmerinnen und -nehmer sowie über die Bereiche, in denen diese Arbeitsformen am häufigsten vorkommen. Sie ermöglichen es auch, das Auftreten von arbeitsmedizinischen Problemen in der arbeitenden Bevölkerung zu erkennen, die besonders beeinträchtigenden Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind. Zusätzlich widmet sich ein Ziel in der gesundheitspolitischen Strategie des Bundesrates 2020 - 2030 der Verhinderung der negativen Gesundheitseffekte neuer Arbeitsformen.
4. Wie in der Antwort auf Frage 1 dargelegt, hat das SECO bereits Informationsmaterial sowohl für die Arbeitgeber wie auch Arbeitenden publiziert.
Antwort des Bundesrates.