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20.4036 · Interpellation · 2020-09-21

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Covid-19-Pandemie hat die Schweiz in eine schwere wirtschaftliche Krise gestürzt. Die Situation droht anzudauern und könnte kurz- und mittelfristig dazu führen, dass sehr viele Menschen ihre Arbeit verlieren. Die Arbeitslosenzahlen sind bereits gestiegen: Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft war die Zahl der Stellensuchenden im August im Vergleich zum Vorjahr um 52,6 Prozent höher. Diese Tendenz wird sich bestimmt in den nächsten Monaten oder gar Jahren noch verstärken.

Die Konsequenzen werden wahrscheinlich die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) tragen müssen.

Es könnte sein, dass diese regionalen Zentren, die ohnehin unter Druck stehen, nicht in der Lage sein werden, alle Anträge von kürzlich arbeitslos gewordenen Personen innert nützlicher Frist zu bearbeiten, sollte der Personalbestand der Personalberaterinnen und -berater nicht der Situation angepasst werden. Durch das Entschädigungssystem mit seinem "forcierten Skaleneffekt" wird die Situation noch schlimmer.

Ohne eine zufriedenstellende Unterstützung könnte der berufliche Wiedereinstieg von Tausenden Menschen noch schwieriger werden, was weder im Sinne der Arbeitslosen noch der Arbeitslosenkasse ist. Die Unterstützung der Arbeitslosen darf sich nicht auf eine einfache Kontrolle beschränken. Im Gegenteil: Sie muss verbessert werden, um den besonderen Schwierigkeiten dieser wirtschaftlichen Krise Rechnung zu tragen.

Ich frage daher den Bundesrat:

a. Wie viele Arbeitslose suchten bisher Unterstützung, d.h. wie viele Gespräche mit den Personalberaterinnen und -beratern gab es, wie häufig fanden diese statt und wie lange dauerten sie jeweils? Wie hat sich die Unterstützung bis zum Beginn der Covid-19-Krise entwickelt?

b. Wie wirken sich die Gesundheitsmassnahmen auf die Organisation der RAV und die Unterstützung der Arbeitslosen aus, namentlich auf die Anzahl, die Dauer und die Häufigkeit der Gespräche?

c. Welche organisatorischen Massnahmen haben die RAV getroffen, um eine Unterstützung mindestens auf demselben Niveau wie vor der Pandemie sicherzustellen?

d. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Krisensituation verstärkte Mittel wie zum Beispiel die Einstellung von mehr Personalberaterinnen und -beratern rechtfertigt?

e. Gedenkt der Bundesrat, zusätzliche finanzielle Ressourcen zu gewähren?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Beratung der arbeitslosen Personen in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) wird sichergestellt. Die kantonalen Plafonds für die öffentliche Arbeitsvermittlung steigen gemäss aktueller Verordnung automatisch mit der Anzahl stellensuchender Personen und fallen damit für 2020 deutlich höher aus als im Vorjahr. Das im Jahr 2019 für 2020 vorgesehene Budget von ca. 500 Millionen Franken (für die öffentliche Arbeitsvermittlung) wird nun auf rund 600 Millionen Franken geschätzt.

Der Personalaufbau in den RAV benötigt naturgemäss etwas Zeit. In den RAV wurden zwischen März und Juni 2020 bereits gut 160 neue Stellen geschaffen und die Kantone sind weiterhin daran, ihre Ressourcen zu verstärken. Gemäss Schätzung des SECO wird der Mitarbeiterbestand im Bereich öffentliche Arbeitsvermittlung bis Ende Jahr im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 20 Prozent erhöht.

Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die einzelnen Fragen wie folgt:

a. Im Jahr 2019 lag das Verhältnis der Anzahl Stellensuchenden pro RAV-Berater/in bei rund 100 zu 1. Im Durchschnitt wird alle 1,5 Monate mit den Stellensuchenden ein Gespräch von etwas mehr als einer halben Stunde Dauer geführt. Bereits vor der Covid-19 Krise wurden mehrere Projekte zur Untersuchung und Verbesserung der Beratungsintensität und -qualität in den RAV gestartet.

b. Die betrieblichen Schutzmassnahmen werden dezentral in den RAV festgelegt (z. B. abhängig von den Räumlichkeiten). Die dafür nötigen besonderen Aufwendungen können separat über die Vollzugskosten abgerechnet werden. Mittels Weisung schuf das SECO zwischen März und August 2020 folgende Vollzugserleichterungen: Homeoffice für RAV-Mitarbeitende, telefonische Beratung und Anmeldungen für Stellensuchende, verlängerte Maximaldauer bis zum Erstgespräch sowie zwischen einzelnen Beratungsgesprächen. Die ersten beiden Erleichterungen werden weiterhin gewährt. Obwohl die Häufigkeit der Beratungsgespräche in der Periode von März bis August 2020 leicht abgenommen hat, finden diese wieder in regelmässigen Abständen statt. Es ist aber festzuhalten, dass die gesetzliche Vorgabe von einem Gespräch alle zwei Monate im landesweiten Durchschnitt selbst in der Periode von März bis August 2020 eingehalten werden konnte. Dies insbesondere dank der Möglichkeit, Beratungsgespräche telefonisch durchzuführen.

c. Die öffentliche Arbeitsvermittlung wird dezentral organisiert und die organisatorischen Massnahmen unterscheiden sich je Kanton, damit der regionalen Situation Rechnung getragen wird. Seit September 2020 gelten mehrheitlich die üblichen Bestimmungen, aber telefonische Beratungsgespräche bleiben weiterhin möglich. Den Arbeitslosen soll die gleiche Unterstützung zukommen wie in normalen Zeiten.

d. / e. Wie erwähnt steigen gemäss aktueller AVIG-Vollzugskostenentschädigungsverordnung bei einem Anstieg der Anzahl Stellensuchenden auch die kantonalen Plafonds für die RAV. Dies erlaubt eine zeitnahe Aufstockung der Ressourcen für die Beratung und Vermittlung. Um den eingangs erwähnten Anstieg der Vollzugskosten zu entschädigen, sind daher keine weiteren Bundesratsentscheide nötig.

Antwort des Bundesrates.