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20.4045 · Interpellation · 2020-09-22

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss diversen Informationen liegen in der Schweiz noch heute rund 100 000 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche ausserhalb der Grundwasserschutzzonen. Kann der Bundesrat diese Zahl bestätigen oder, wenn nicht, uns sagen, wie gross die Fläche ist, die nicht innerhalb der Schutzzonen liegt? Sollte es sich um eine grosse Fläche handeln, gedenkt der Bundesrat, bei den Kantonen und den Gemeinden einzugreifen, damit die zuständigen Behörden diese Situation bereinigen?

Begründung

Die Qualität unseres Trinkwassers ist den Schweizer Landwirtinnen und Landwirten ein Anliegen. Sie unternehmen alles, um Pestizide und anderen Pflanzenschutzmittel besonders sparsam einzusetzen. Im Rahmen der Diskussionen über die Agrarpolitik gibt es nun jedoch zahlreiche Initiativen und Vorstösse, in denen Pflanzenschutzmittel Thema sind und in denen einzig und alleine die Landwirtinnen und Landwirte für die schlechte Qualität des Trinkwassers verantwortlich gemacht werden.

Wie es scheint, könnte der Gehalt der verschiedenen Stoffe, die in den Trinkwasserquellen nachgewiesen sind, mit Sicherheit beträchtlich reduziert werden, wenn die Kantone und die Gemeinden ihre Schutzzonen eingerichtet hätten! Würde dieser Aspekt berücksichtigt, so würde die Situation wahrheitsgetreu dargestellt und es würde ein korrekteres Bild unserer Landwirtinnen und Landwirte vermittelt, die in erster Linie um die Umwelt besorgt sind.

Es geht um die Qualität des Trinkwassers im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz. Aber es geht auch darum, die Situation wahrheitsgetreu darzustellen, anstatt die Schweizer Bäuerinnen und Bauern leichtfertig und pauschal zu diskreditieren - diese sind nämlich lange nicht für alle negativen Umweltauswirkungen verantwortlich.

Es ist daher wichtig, dass der Bundesrat diese Zahlen bestätigt oder widerlegt, und dass er gegebenenfalls darlegt, wie er zu handeln gedenkt, damit die Kantone und die Gemeinden ihre Schutzzonen einrichten und beaufsichtigen!

Stellungnahme des Bundesrates

Grundwasserschutzzonen schützen Trinkwasseranlagen und das Grundwasser unmittelbar bevor es als Trinkwasser genutzt wird. Die Qualität des Grundwassers hängt aber von den menschlichen Aktivitäten auf deutlich grösseren Flächen als den Grundwasserschutzzonen ab. In diesen sogenannten Zuströmbereichen wird aus versickerndem Regenwasser Grundwasser gebildet. Mit dem versickernden Wasser können Stoffe wie z. B. Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte oder Nitrat von der Bodenoberfläche ins Grundwasser gelangen. Ist das Grundwasser einer Trinkwasserfassung verunreinigt oder besteht die Gefahr einer Verunreinigung, so müssen die Kantone nach Artikel 29 der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) einen Zuströmbereich festlegen. Dieser umfasst gemäss Anhang 4 Ziffer 113 GSchV das Gebiet, in welchem circa 90 Prozent des Grundwassers einer Trinkwasserfassung gebildet wird.

Als nächster Schritt müssen die Kantone im Zuströmbereich nach Artikel 31 GSchV Massnahmen, wie z. B. Anwendungseinschränkungen für Pflanzenschutzmittel zum Schutz des Trinkwassers, treffen. Von den über 18 000 Trinkwasserfassungen von öffentlichem Interesse in der Schweiz sind bis heute nur rund 60 Zuströmbereiche ausgeschieden. Dabei besteht bei 2 800 Trinkwasserfassungen eine Gefahr einer Verunreinigung oder sie sind von regionaler Bedeutung. Damit die Qualität des Trinkwassers langfristig gesichert werden kann, sollte v.a. bei diesen 2'800 Fassungen der Zuströmbereich ausgeschieden werden. Die landwirtschaftliche Nutzfläche, welche über den Zuströmbereichen dieser 2 800 Fassungen liegt, beträgt rund 130 000 Hektaren. Diese Schätzung ergibt sich aufgrund der notwendigen Fläche für die Grundwasser-Neubildung aus Regen sowie dem Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche in der Umgebung der Grundwasserfassungen.

Der Bundesrat unterstützt den Schutz der 2 800 Trinkwasserfassungen durch die Festlegung der Zuströmbereiche. Wie er in seiner Antwort auf die Motionen Wettstein (20.3022) und Fluri (20.3052) darlegt, sind die Kantone angehalten, rasch möglichst die Zuströmbereiche auszuscheiden. Der Bundesrat unterstützt ebenfalls die für den Trinkwasserschutz notwendigen Anwendungseinschränkungen. Er hat dies in seiner Stellungnahme zur pa. iv. "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" (19.475) festgehalten. Der Bundesrat beurteilt diese Massnahmen zudem als wichtigen Beitrag zum Vollzug der Gesetzgebung über die wirtschaftliche Landesversorgung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung der Schweizer Bevölkerung in schweren Mangellagen.

Antwort des Bundesrates.

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