20.4052 · Interpellation · 2020-09-22
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Es wäre bedauerlich, wenn wir die Ziele des CO2-Gesetzes wegen eines Mangels an Fachkräften nicht erreichen würden.
Ich bitte daher den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. In welchem Rhythmus wird die energetische Gebäudesanierung durchgeführt, das heisst welcher Prozentsatz derjenigen Gebäude, die für das Erreichen der Ziele einer Sanierung bedürfen, werden pro Jahr saniert?
2. Wenn man diesen Rhythmus beibehält, wie viel Zeit wird gemäss dem Bundesrat schätzungsweise benötigt, um alle Sanierungen durchzuführen, die für das Erreichen der Ziele nötig sind?
3. Gedenkt der Bundesrat Massnahmen zu ergreifen, um den Mangel an Fachkräften auszugleichen?
4. Falls nicht, warum nicht?
5. Falls ja, welche Massnahmen sind vorgesehen?
Begründung
Der Klimanotstand und die im CO2-Gesetz festgelegten Grundsätze erfordern vor allem im Gebäudebereich umfangreiche Bauarbeiten. Die Branche kann dank der Entwicklung des Anteils der erneuerbaren Energien und dank energetischen Gebäudesanierungen mit viel Arbeit rechnen, insbesondere für Installateurinnen und Installateure von Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen sowie für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter, die bei energetischen Sanierungen mitwirken.
Stellungnahme des Bundesrates
Zur Frage 1:
Studien aus dem Jahr 2014 schätzen die mittlere Erneuerungsrate bei Wohn- und Dienstleistungs-Gebäuden auf 1 Prozent pro Jahr. Bei Technologien zur Heizwärmeerzeugung beträgt die Rate für eine Erneuerung oder Instandhaltung ca. 3 Prozent pro Jahr. Seither haben viele Instrumente und Massnahmen des Bundes aus dem CO2-Gesetz (SR 641.71) und dem Energiegesetz (EnG; SR 730.0) dazu beigetragen, dass die energetische Erneuerungsrate erhöht wurde. Wie hoch die aktuelle energetische Erneuerungsrate ist, ist nicht bekannt. Zurzeit arbeitet das Bundesamt für Energie (BFE) an den neuen Energieperspektiven. Aus dieser Untersuchung werden neue Erkenntnisse zur Entwicklung der Erneuerungsrate zur Verfügung stehen.
Zur Frage 2:
Die vom Parlament im totalrevidierten CO2-Gesetz bis 2030 beschlossenen Massnahmen (u.a. CO2-Grenzwerte ab 2023, welche alle fünf Jahre verschärft werden sollen, und Klimafonds bzw. Gebäudeprogramm) schaffen die notwendigen Voraussetzungen dafür, dass 2050 faktisch nahezu kein Gebäude mehr fossil beheizt wird.
Weiter sind vor allem auch die Kantone gefordert, da sie gemäss Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung (BV; SR 101) für Massnahmen, die den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen, zuständig sind.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 25. September 2020 zur dringlichen Anfrage der Sozialdemokratischen Fraktion 20.1037 "Den Corona-bedingten Strukturwandel mit einem nachhaltigen Konjunktur-Impulsprogramm begleiten und unterstützen" festgehalten hat, prüft das UVEK gemeinsam mit dem WBF, die bestehenden Bildungsmassnahmen mit zusätzlichen Massnahmen zu verstärken. Damit soll dem Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegengetreten werden.
Antwort des Bundesrates.