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20.4071 · Interpellation · 2020-09-23

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die berufliche Grundbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann erfreut sich grosser Beliebtheit und wird jedes Jahr von mehr als 14 000 Studierenden abgeschlossen. Das entspricht rund einem Fünftel aller Jugendlichen, die sich nach der obligatorischen Schulzeit für eine Berufslehre entscheiden. Die Grundbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann ist eine der wenigen Berufslehren, die obligatorischen Fremdsprachenunterricht in zwei Sprachen vorsieht (E-Profil), nämlich in einer Landessprache und in Englisch. Sollte die vorgesehene Reform "Kaufleute 2022" (KV22) unverändert durchgeführt werden, würde sich diese Situation ändern und es wäre nur noch Fremdsprachenunterricht in einer Sprache obligatorisch. Der Unterricht in einer weiteren Fremdsprache würde als Wahlfach angeboten, zulasten von anderen Fächern oder interdisziplinären Projekten.

Vor dem Hintergrund einer Verstärkung der Mehrsprachigkeit in der Schweiz schlägt die Reform "KV22" eine Richtung ein, die die Landessprachen in eine sinnlose Konkurrenz zum Englischen stellen und den Wert unserer Landessprachen schmälern würde.

Mit der vorgesehenen Reform "KV22" würde man riskieren, dass der Französischunterricht in der Deutschschweiz unter Druck gerät. Im Kanton Graubünden hätte die Reform Auswirkungen auf das Italienische, das als Landes- und Kantonssprache gilt und heute neben dem Englischen obligatorisch unterrichtet wird.

Die Abschaffung des E-Profils und der (in der Deutschschweiz) sehr wahrscheinliche Rückgang der Teilnahmen am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache im Rahmen eines Wahlfachs würde ausserdem den Wechsel der Studierenden zum Lehrgang für die Berufsmaturität erschweren, der zurzeit obligatorischen Fremdsprachenunterricht in zwei Sprachen vorsieht.

1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass sich die Reform "KV22" nachteilig auf das obligatorische Erlernen einer zweiten Landessprache auswirkt?

2. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass mit dieser Reform der Fremdsprachenunterricht in Englisch auf Kosten einer zweiten Landessprache gefördert wird?

3. Ist der Bundesrat bereit, sich für die Mehrsprachigkeit und für das Erlernen unserer Landessprachen im Rahmen der Reform "KV22" einzusetzen, indem er festlegt, dass die erste Fremdsprache eine Landessprache sein muss?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) plant Anfang 2021 die Vernehmlassung zur Revision der kaufmännischen Grundbildung zu eröffnen. Dabei werden die interessierten Kreise auch zu verschiedenen Varianten bezüglich der Regelung der Fremdsprachen Stellung nehmen können. Definitive Entscheide werden erst in Kenntnis dieser Stellungnahmen gefällt werden können. Unter diesen Umständen beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:

1/2) Die Schweizer Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Ein Prinzip der Berufsbildung ist, dass die Definition der Bildungsinhalte und der zu erreichenden Qualifikationen hinsichtlich Arbeitsmarktfähigkeit den OdA obliegt. Die mit dem Arbeitsmarkt vertrauten Branchenverbände können in den rund 240 beruflichen Grundbildungen am besten beurteilen, welche Sprachkompetenzen die Lernenden am Ende ihrer Ausbildung erreichen müssen.

Der Bundesrat misst der Förderung der Mehrsprachigkeit und dem Unterricht in den Landesprachen einen hohen Stellenwert zu. Entsprechende Anstrengungen laufen in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören insbesondere die Förderung der Berufsmaturität sowie die Durchführung von Sprachaustauschen und anderen Mobilitätsaktivitäten, welche von der Agentur "Movetia" koordiniert werden.

In der kaufmännischen Grundbildung absolvieren heute 35 Prozent aller Lernenden eine lehrbegleitende Berufsmaturität, bei welcher zwei Fremdsprachen obligatorisch sind, darunter eine zweite Landessprache. Lernende, welche die Berufsmaturität nach abgeschlossener Grundbildung absolvieren wollen, wählen erfahrungsgemäss eine zweite Fremdsprache bereits als Wahlpflichtfach während der beruflichen Grundbildung. Im Berufsmaturitätsunterricht sind auch künftig zwei Fremdsprachen, darunter eine zweite Landessprache, obligatorisch.

Die Berufsbildung soll auch leistungsschwächeren Jugendlichen Perspektiven bieten. Die Lernenden der aktuellen Basisausbildung (Profil B) erlernen bereits heute obligatorisch nur eine Fremdsprache. Durch die Revision sowie den generellen Wegfall der Profile und des Obligatoriums von zwei Fremdsprachen soll die berufliche Grundbildung auch weiterhin von möglichst vielen Lernenden erfolgreich absolviert werden können.

3) Wie bereits erwähnt, misst der Bundesrat der Förderung der Mehrsprachigkeit und dem Unterricht in den Landesprachen einen hohen Stellenwert zu. Zugleich verweist er wiederum auf die Zuständigkeiten innerhalb der Verbundpartnerschaft. Aufgrund der Bedeutung und der politischen Sensibilität des Unterrichts in den Landessprachen und der grossen Anzahl Lernenden in der beruflichen Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ schlägt das SBFI der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB) als Trägerschaft jedoch vor, dass bei dieser Revision ausnahmsweise die Kantone die Wahl der zweiten Sprache definieren können. Die SKKAB ist bereit, diesem Anliegen nachzukommen. Dieser föderalistische Kompromiss würde es den Kantonen ermöglichen, eine kohärente Sprachpolitik zu verfolgen. In der Vernehmlassung wird zudem auch eine Variante zur Diskussion gestellt, mit der die Landessprachen schweizweit Vorrang erhielten.

Antwort des Bundesrates.