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20.4084 · Motion · 2020-09-23

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Strategie zur effizienten Bekämpfung der Cyber-Pädokriminalität auszuarbeiten. Im Hinblick auf die Abgabe der verdeckten Ermittlung vom Bund an die Kantone per Januar 2021 muss eine nationale Strategie sicherstellen, dass die Verfolgung von Cyber-Pädokriminellen nicht an Kantonsgrenzen und kantonalen Rechtsunterschieden scheitert.

Begründung

Der aktuelle Komplex von Kindsmissbrauch in Bergisch Gladbach (D) nimmt immense Dimensionen an: Ermittler gehen 30 000 digitalen Spuren nach, was auf ein internationales pädokriminelles Netzwerk hinweist. Im Internet existieren Strukturen, über die Täter kinderpornografisches Material austauschen und sich zu gemeinsamen Vergewaltigungen verabreden. Dies auch in der Schweiz, denn das Internet kennt keine geografischen Grenzen.

Doch im Gegensatz zur EU, wo Massnahmen mit einer gemeinsamen Strategie über Landesgrenzen hinweg koordiniert werden, wird in der Schweiz der Bund seine Tätigkeiten bei der verdeckten Ermittlung in der Cyber-Pädokriminalität per Januar 2021 an die Kantone abgeben. Dies obwohl die Kantone gar keine oder zu wenige Ressourcen dafür einsetzen. Weil sich die gesetzlichen Grundlagen in den Kantonen unterscheiden, sind Kantonsgrenzen immer auch Barrieren für Polizei und Strafverfolgungsorgane. Diese Fakten lassen vermuten, dass eine wirksame Bekampfung der Cyber-Padokriminalitat in der Schweiz an fehlenden Ressourcen auf Bundes- und Kantonsebene und an einer fehlenden nationalen Strategie scheitert.

Die geforderte Strategie soll die Koordination von interkantonalen verdeckten Ermittlungen und die Unterstützung der kantonalen Organe gemäss Zentralstellenge-setz präzisieren. Zudem soll die Strategie weitere zur Bekämpfung der Cyber-Pädokriminalität nötige Gesetzesänderungen identifizieren, beispielsweise im Bereich der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, oder mit der Schaffung einer nichtstaatlichen Meldestelle.

Die Strategien "Digitale Schweiz" und "Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken 2018-2022" leisten keinen Beitrag an die Bekämpfung der Cyber-Pädokriminalität. Konkrete Massnahmen zum Schutz der Kinder vor Pädokriminellen im Internet fehlen damit ganz. Es ist höchste Zeit, dies mit einer nationalen Strategie zu ändern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Bekämpfung der Pädokriminalität bewusst. Die Strafverfolgung von Pädokriminalität fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone. Mittels Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem EJPD von 2001 hat fedpol bestimmte Aufgaben in diesem Bereich übernommen, da die Kantone zu diesem Zeitpunkt nicht über die nötigen rechtlichen Grundlagen verfügten. Inzwischen hat sich die Situation in den Kantonen grundlegend verändert. Die Strafverfolgungsbehörden der Kantone verfügen heute über das entsprechende Fachwissen und haben in ihren kantonalen Polizeigesetzen die nötigen gesetzlichen Grundlagen für die verdeckte Fahndung geschaffen. Eine kürzlich von der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) durchgeführte Umfrage zeigt, dass die Kantone mittlerweile über mehr Mittel für verdeckte Ermittlungen verfügen als fedpol. Im Dezember 2019 hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) die diesbezügliche Vereinbarung auf Ende 2020 gekündigt. fedpol wird das peer-to-peer Monitoring und verdeckte Ermittlungsaufgaben zur Bekämpfung der Pädokriminalität noch bis am 31.12.2020 sicherstellen (vgl. Antwort des Bundesrates auf 20.5524 Frage Romano, Das Fedpol delegiert den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet an die Kantone. Sind überall genügend technische und personelle Ressourcen vorhanden?).

Während der Übergangsphase unterstützt fedpol die Kantone und nimmt weiterhin seine Zentralstellenaufgaben wahr, indem es den Informationsaustausch zwischen den Kantonen und mit ausländischen Partnern, vor allem Europol und Interpol, koordiniert und sicherstellt. Die KKJPD hat an ihrer Herbstversammlung 2020 entschieden, dass die von fedpol bisher erbrachten Leistungen zur Bekämpfung der Pädokriminalität ab Januar 2021 von den Kantonen Zürich, Bern und dem Konkordat Romandie-Bern-Tessin übernommen werden. So wird bspw. der Kanton Bern das peer-to-peer Monitoring sicherstellen.

Die Bekämpfung der Cyberkriminalität ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. In diesem Sinne wurde die "Ermittlungsunterstützung der digitalen Kriminalitätsbekämpfung" (NEDIK) kreiert, die den Austausch operativer Informationen, die gemeinsame Nutzung von Wissen und die Koordination von Aktionen zwischen Bund und Kantonen sowie interkantonal fördert. Basierend auf der "Strategie zur effizienten Bekämpfung von Cybercrime" wurde zudem das Cyberboard gegründet, in dem Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen gemeinsam arbeiten. Im November 2019 wurde von der Arbeitsgruppe "PICSEL" (Westschweizer Kantone, Tessin, fedpol), das Projekt "PICSEL-Plattform" (Online Serial Crime Information Plattform) gestartet. Diese Plattform wurde speziell für die Analyse der seriellen Cyberkriminalität entwickelt. Mit der Annahme der Motion Eichenberger (18.3592, Nationaler polizeilicher Datenaustausch) können die Schweizer Polizeikräfte alle Informationen aus nationalen und kantonalen polizeilichen Informationssystemen abrufen. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass mit den genannten Strukturen und Massnahmen eine koordinierte und zielgerichtete Bekämpfung der Pädokriminalität über die Kantons- und Landesgrenzen hinaus bereits heute gewährleistet ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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