20.4095 · Motion · 2020-09-23
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt:
a. ausnahmsweise und für eine Dauer von maximal drei Jahren den Einsatz von Neonicotinoiden zur Umhüllung von Rüben-Saatgut zu bewilligen, wie dies in einigen EU-Staaten der Fall ist, oder eine andere Methode mit vergleichbarer Wirksamkeit vorzuschlagen; dabei soll er dem Umweltaspekt Rechnung tragen;
b. innerhalb dieser Frist von maximal drei Jahren dafür zu sorgen, dass in der Forschung konkrete Ergebnisse erzielt werden, was die wirksame Bekämpfung der virösen Vergilbung der Zuckerrüben betrifft.
Begründung
Die Zuckerproduktion in unserem Land ist heute stark bedroht. Dieses Jahr wurden die Zuckerrüben massiv von verschiedenen Schädlingen befallen, dies nachdem die EU auf den 1. Januar 2019 drei Neonicotinoide verboten hat und die Schweiz diesem Beispiel gefolgt ist. Seither können die Zuckerrüben nicht mehr systemisch durch Saatgutumhüllung gegen Schädlinge geschützt werden. So konnte sich die Grüne Blattlaus, die eine Viruskrankheit überträgt, verbreiten. Dies hat zu grossen Ertragseinbussen geführt, die auf 30-50 Prozent geschätzt werden.
Angesichts dieser besorgniserregenden Situation haben gewisse EU-Staaten Ausnahmebewilligungen für die Saatgutumhüllung mit Neonicotinoiden erteilt, dies geknüpft an bestimmte Voraussetzungen.
Angesichts dieser Situation wird der Bund beauftragt, gestützt auf Artikel 40 der Pflanzenschutzmittelverordnung ("Zulassung zur Bewältigung einer Notfallsituation") ausnahmsweise die Saatgutumhüllung mit Neonicotinoiden wieder zu bewilligen, dies für die Dauer von höchstens einem Jahr, erneuerbar maximal zwei Mal. Er soll - wie das auch Österreich gemacht hat - die Bewilligung verknüpfen mit Massnahmen zugunsten der Umwelt, die dem Schutz der Bienen dienen, beispielsweise Verzicht auf den Anbau von blühenden Kulturen im Anschluss an den Rübenanbau. Im entsprechenden Zeitraum soll die einschlägige Forschung intensiviert und sollen konkrete Lösungen für dieses Problem vorgelegt werden. Ohne diese Massnahmen werden die Anbauflächen für Zuckerrüben drastisch zurückgehen. Der daraus resultierende Verlust für die Schweizer Zuckerindustrie wird dazu führen, dass wir für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit beim Zucker stärker vom Ausland abhängig sind, was Artikel 104a der Bundesverfassung widersprechen würde. Der importierte Zucker käme aus Ländern, wo das Saatgut mit Neonicotinoiden umhüllt wurde, was zu einem unfairen Wettbewerb und zu einer Ungleichbehandlung führen würde.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der beunruhigenden pflanzengesundheitlichen Situation wegen der Virösen Vergilbung bei Zuckerrüben und der grossen Ertragsverluste, die zu erwarten sind, bewusst. Diese Situation gefährdet die wirtschaftliche Rentabilität der Zuckerproduktionskette in der Schweiz. Diese Situation hat Belgien und Österreich dazu veranlasst, ab 2019 Ausnahmebewilligungen zur Behandlung des Zuckerrübensaatguts mit "Gaucho" zu erteilen. In Frankreich hat das Parlament einen Gesetzesentwurf angenommen, der die Behandlung von Zuckerrübensaatgut für die nächsten drei Jahre erlaubt.
Das Saatgutbehandlungsmittel "Gaucho" enthält den Wirkstoff Imidacloprid. Aufgrund der Neubeurteilung dieser Substanz wurde ihr Einsatz im Freiland 2018 verboten. Die Gründe für dieses Verbot stehen im Zusammenhang mit einem Risiko für Bestäuber. Das Imidacloprid wirkt systemisch: Es wird von den jungen Pflanzen der Zuckerrübe aufgenommen und schützt sie vor Blattlausbefall. Die Blattläuse können somit die Viröse Vergilbung nicht übertragen. Aufgrund der Persistenz von Imidacloprid im Boden können jedoch Rückstände durch die Wurzeln der Folgekultur aufgenommen werden, wodurch die bestäubenden Insekten diesem Wirkstoff ausgesetzt sein können. Es wären also Risikoreduktionsmassnahmen vonnöten.
Angesichts der Notwendigkeit, den Zuckerrübenanbau vor Schäden durch die Viröse Vergilbung zu schützen, wird der Bundesrat die verschiedenen Möglichkeiten prüfen, um die Bekämpfung der virusübertragenden Blattläuse zu verstärken. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein ehrgeiziges Programm erforderlich. Dazu zählen insbesondere die Erforschung alternativer Methoden zum Schutz der Zuckerrüben, die Ermittlung toleranter Sorten, die Entwicklung von Warnmodellen zur gezielten Bekämpfung und die Unterstützung von Produktionssystemen, die auf den Einsatz von Pestiziden verzichten. Kurzfristig müssen auch die Massnahmen der direkten Bekämpfung mittels Blattbehandlung verstärkt werden. Diese Massnahmen ermöglichen eine gezielte Blattlausbekämpfung, falls die Witterungsbedingungen im Jahr 2021 die Entwicklung dieser Schädlinge erneut begünstigen sollten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.