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20.4109 · Interpellation · 2020-09-24

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Bei der Beratung der Vorlage 20.058 (Covid-19-Gesetz) lehnte die Mehrheit des Nationalrats den Minderheitsantrag für einen Artikel 11b ab, wonach die übermässigen Reserven der Krankenversicherer gesenkt und die Überschüsse an die Versicherten zurückerstattet werden sollten, dies als Massnahme zur Stärkung der Kaufkraft.

Das Thema ist aber trotzdem nicht vom Tisch. Die übertrieben hohen Reserven der Krankenversicherer sind eine direkte Folge von überhöhten Prämien. Und doch sollen die Prämien auch 2021 wieder steigen, obschon die Covid-19-Pandemie dazu geführt hat, dass die Gesundheitskosten 2020 weniger hoch waren als prognostiziert, dies weil die ärztlichen Tätigkeiten und die "Nicht-Covid"-Eingriffe zurückgefahren wurden. Eine Prämienerhöhung für 2021 würde folglich zu einem erneuten Anwachsen der Reserven der Krankenversicherer führen.

Ende 2019 betrugen die Reserven der Krankenversicherer nahezu 10 Milliarden Franken (9,994 Milliarden), während die vorgeschriebene Mindesthöhe bei 4,2 Milliarden lag. 2018 betrugen die Reserven 8,274 Milliarden, bei einer Mindesthöhe von 4,1 Milliarden. Die Zunahme ist augenfällig.

Die Zahlen zu den Reserven 2019 waren für kurze Zeit in der Datenbank des Bundesamts für Gesundheit (BAG) veröffentlicht, doch jetzt sind sie dort mysteriöserweise "verschwunden".

Das BAG hat in der Tat die Gewohnheit, die Zahlen zu den Reserven erst nach der Medienkonferenz zu den Krankenkassenprämien zu veröffentlichen. Diese Praxis ist alles andere als transparent, und es gibt dafür keine andere Erklärung, als dass so eine Diskussion über die Reserven vermieden werden soll, bevor die Prämien für das Folgejahr bekannt sind - und damit auch eine Diskussion über die wahre finanzielle Lage der Versicherer und darüber, ob die Prämienerhöhung begründet ist.

Ich frage den Bundesrat:

1. Wird er etwas unternehmen, damit die übermässigen Reserven der Krankenversicherer den Bürgerinnen und Bürgern zurückerstattet werden?

2. Kann er bestätigen, dass Ende 2019 die Reserven der Krankenversicherer 10 Milliarden Franken betrugen, bei einer vorgeschriebenen Mindesthöhe von 4,2 Milliarden? Falls ja, wie beurteilt der Bundesrat einen so hohen Überschuss, der kontinuierlich wächst, und was wird er diesbezüglich unternehmen?

3. Wie kann es sein, dass das BAG die Zahlen zu den Reserven erst nach der Medienkonferenz zu den Prämien für das kommende Jahr publiziert? Hält der Bundesrat diese Praxis für transparent? Beabsichtigt er, sie zu ändern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Reserven der Versicherer sind auch Gegenstand der Motion 20.4123 desselben Autors (Übermässige Reserven der Krankenversicherer. Obligatorische statt freiwillige Rückerstattung). Wie der Bundesrat mehrfach festgehalten hat, ist er der Auffassung, dass zu hohe Reserven zugunsten der Versicherten abgebaut werden sollten (20.5282 Frage Nantermod Krankenversicherung. Die Prämien dank den Reserven künstlich tief halten?, 19.3839 Interpellation Chiesa Krankenversicherung. Öffentlich geschürte Reservenpolemik?, 19.4143 Interpellation Chiesa Weshalb werden für das Tessin Krankenkassenprämien genehmigt, die über dem Schweizer Durchschnitt liegen?). Um den freiwilligen Abbau übermässiger Reserven zu fördern, hat der Bundesrat am 18. September 2020 eine Vernehmlassung (www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Laufende Vernehmlassungen) zur Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV; SR 832.121) eröffnet. Gemäss dieser Vorlage wird der Reservensatz, über den der Versicherer nach dem Abbau in jedem Fall verfügen muss, von 150 auf 100 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe gesenkt. Diese Änderung macht es den Versicherern daher leichter, dieses Instrument zu nutzen, und erhöht somit den Anreiz, die Prämien zugunsten der Versicherten zu senken.

2. Ende 2019 beliefen sich die Reserven der Versicherer auf 9,5 Milliarden Franken und das gesetzlich verlangte Minimum auf 4,7 Milliarden Franken. Das Verhältnis zwischen den verfügbaren Reserven und den Mindestreserven lag somit bei 203 Prozent. Ende 2020 betragen die Reserven der Versicherer 11,3 Milliarden Franken und die Mindestreserven 5,6 Milliarden Franken. Das Verhältnis zwischen den beiden Grössen blieb somit gleich. Wie in der Antwort auf Frage 1 dargelegt, hat der Bundesrat eine Vorlage zur Änderung der KVAV in die Vernehmlassung geschickt, um den Abbau übermässiger Reserven zu fördern.

3. Am 22. September 2020 wurden die Daten zu den Reserven 2019 nach der Prämienmitteilung 2021 in den Reiter "Archiv" (www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Versicherer und Aufsicht > Reporting > Archiv > KVG-Solvenztest) der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verschoben. Da die Solvenztests während des Prämiengenehmigungsverfahrens noch provisorisch sind, werden die Daten zu den Reserven erst publiziert, nachdem die Prämien des Folgejahrs öffentlich bekannt gegeben wurden.

Antwort des Bundesrates.