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Dem Beispiel Österreichs folgen und keine Migrantinnen und Migranten aus Moria aufnehmen, trotz der Instrumentalisierung durch die üblichen politischen Kreise

20.4110 · Interpellation · 2020-09-24

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Feuer im Auffanglager Moria auf der Insel Lesbos - das von den Migrantinnen und Migranten selbst gelegt worden war, weil diese sich nicht der coronabedingten Quarantäne unterziehen wollten - hat zur absehbaren Flut von Forderungen aus einer bestimmten politischen Ecke geführt. Diejenigen politischen Kräfte, die ein offensichtliches Interesse daran haben, dass die Asylindustrie auf Hochtouren läuft, fordern, die Schweiz solle "möglichst viele" Asylsuchende von der griechischen Insel aufnehmen.

Die entsprechenden Forderungen wurden mit fotokopierten Vorstössen diverser Art auf Ebene des Bundes, der Kantone und auch der Gemeinden eingereicht (obschon es sich natürlich um eine Zuständigkeit des Bundes handelt).

Die österreichische Regierung hat angekündigt, sie werde keine Migrantinnen und Migranten aus Moria aufnehmen. Denn das würde bedeuten, dass man die illegale Einwanderung - und damit die Schlepper - belohnt und die Zerstörung der Auffanglager durch Asylsuchende, die sich so aufs europäische Festland verlegen lassen wollen, fördert. Und tatsächlich sind im Anschluss an das, was auf Moria passiert ist, auf der Insel Samos schon die ersten "verdächtigen" Brände ausgebrochen.

Ich frage den Bundesrat:

1. Ist er der Ansicht, dass die illegale Einwanderung gefördert werden muss, ebenso wie das Inbrandsetzen der nicht auf dem Festland gelegenen Auffanglager durch die Migrantinnen und Migranten selbst, weil diese "Richtung Westen" verlegt werden wollen?

2. Hat der Bundesrat die Absicht, dem Beispiel Österreichs zu folgen und KEINE Migrantinnen und Migranten aus Moria aufzunehmen, um so zu verhindern, dass die illegale Einwanderung und die vorsätzliche Zerstörung der Auffanglager gefördert werden und die Schlepper profitieren?

3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Aufnahme von Migrantinnen und Migranten von griechischen Inseln nach der vorsätzlichen Inbrandsetzung der Auffanglager ein falsches und gefährliches Signal wäre, weil dadurch die Asylsuchenden dazu animiert werden, sich in Gefahr zu begeben, um illegal Westeuropa zu erreichen, was in einem erneuten "Asylchaos" wie im Jahr 2015 enden könnte?

Stellungnahme des Bundesrates

Als Reaktion auf das Feuer auf der Insel Lesbos in der Nacht vom 8. September 2020 hat die Schweiz umgehend Soforthilfe geleistet. Während mehrerer Wochen konzentrierte die Humanitäre Hilfe des Bundes ihre Hilfeleistungen auf die Unterbringung, die Versorgung, die Gesundheit und den Schutz der betroffenen über 12'000 Asylsuchenden. Die Schweiz brachte Hilfsmaterial nach Griechenland und es waren mehrere Spezialisten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) in Lesbos im Einsatz. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat bis zu einer Million Franken für die humanitäre Hilfe bereitgestellt, damit auf die dringendsten Bedürfnisse reagiert werden kann.

Die ausserordentliche Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Europa in die Schweiz kommt grundsätzlich in zwei Situationen in Betracht: einerseits bei einer akuten humanitären Notlage und anderseits im Rahmen eines europäisch koordinierten Programms zur Entlastung eines besonders belasteten Dublin-Staats.

Besonders prekär war die Situation nach dem Brand für mehr als 400 unbegleitete Minderjährige. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat die Koordination der Arbeiten für die sofortige Evakuierung und Aufnahme dieser Minderjährigen an die Hand genommen. Die Schweiz wurde von Deutschland angefragt, sich an der Evakuierung zu beteiligen. Das EJPD hat zugesagt, sich den 15 teilnehmenden EU-Staaten anzuschliessen und 20 unbegleitete Minderjährige aufzunehmen.

Zudem führt das EJPD die zu Beginn des Jahres lancierte Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen mit einem familiären Bezug zur Schweiz weiter. Bislang hat die Schweiz 53 Kinder und Jugendliche in diesem Rahmen aufgenommen. Diese Aufnahmen werden ohne quantitative Obergrenze fortgesetzt.

Sollte ausserdem ein zusätzliches europaweites Umverteilungsprogramm als Unterstützung für Griechenland zustande kommen, ist das EJPD bereit, eine Teilnahme der Schweiz zu prüfen. Solche Verteilaktionen müssen aber Teil einer nachhaltigen Gesamtlösung sein. Ad-hoc Lösungen sind nicht zielführend. Der Fokus muss weiterhin auf einer langfristigen Lösung zur Entlastung der Schengen-Aussengrenzen im Rahmen einer nachhaltigen Reform des Dublin-Systems liegen. Eine Beteiligung der Schweiz an einer generellen Verteilung der Migrantinnen und Migranten aus Lesbos steht daher nicht zur Debatte und wird auch von griechischer Seite nicht gefordert.

Die Schweiz unterstützt Griechenland aber auch bilateral seit mehreren Jahren. So wurden insbesondere die Stärkung der Asyl- und Aufnahmestrukturen sowie die Verbesserung der Migrationssteuerung vor Ort gefördert. Die Schweiz hat seit 2015 Projekte im Umfang von ca. 8.5 Millionen Franken unterstützt, insbesondere auch zum Schutz von unbegleiteten Minderjährigen, und wird dieses Engagement weiter ausbauen. Das Parlament hat mit der Annahme der Motion 20.3143 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats "Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland sowie Reform des Dublin-Abkommens" diesem Vorgehen bereits zugestimmt.

Antwort des Bundesrates.