Altfahrzeugentsorgung. Sollten wir nicht einen Schritt Richtung Kreislaufwirtschaft tun?
20.4320 · Interpellation · 2020-10-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch ist der Anteil rezyklierter Altfahrzeuge in der Schweiz?
2. In welche Länder werden Altfahrzeuge, die in der Schweiz nicht rezykliert werden, exportiert?
3. Was weiss man darüber, wie exportierte Schweizer Altfahrzeuge entsorgt werden? Was sind die Auswirkungen auf die Umwelt?
4. Was hat der Bundesrat vor, um die Recyclingkette von Altfahrzeugen in der Schweiz zu stärken?
5. Könnte das Finanzierungssystem des Kantons Neuenburg (Art. 16 Abs. 2bis des Gesetzes über die Motorfahrzeug-, Anhänger- und Schiffssteuer; Loi sur la taxe des véhicules automobiles, des remorques et des bateaux, LTVRB) auf Bundesebene übernommen werden?
Zwar gibt es in der Schweiz neben den etwa 60 Autoverwertern auch Shredderwerke, die ein wirksames Recycling sicherstellen und die strengen Umweltvorgaben einhalten. 2019 wurden aber 164 750 Altfahrzeuge exportiert und nur 61 428 geshreddert. Die in den Fahrzeugen enthaltenen Rohstoffe werden also zum grossen Teil weder rezykliert noch wiederverwertet.
Zudem wirft der Export dieser alten Fahrzeuge, die in der Schweiz nicht mehr zugelassen sind, grosse Fragen auf betreffend die Sicherheit von Gesundheit und Umwelt. Die Fahrzeuge werden oft in Länder ohne Recyclingkette exportiert. So gehen die zur Herstellung der Fahrzeuge verwendeten Rohstoffe verloren.
Das heisst, dass mit dem aktuellen System in der Schweiz der Grundsatz geschlossener Rohstoff-Kreisläufe nicht eingehalten wird. Die Schweiz setzt sich aber für die Förderung der Kreislaufwirtschaft ein. Hinzu kommt ein kontinuierlicher Preiszerfall von Metall und das Fehlen von echten Rahmenbedingungen für das Fahrzeugrecycling in der Schweiz, wodurch sich die wirtschaftliche Rentabilität dieses Wirtschaftszweigs laufend verschlechtert.
Im Übrigen nimmt die Anzahl neuer Elektrofahrzeuge in der Schweiz rasch zu, womit sich auch die Frage der Wiederverwertung der Batterien stellt.
Bezüglich der Entsorgung von Fahrzeugen verlangt der Kanton Neuenburg in Artikel 16 Absatz 2bis LTVRB: Ein Betrag zur Deckung der Kosten für die Entsorgung von Fahrzeugen, Anhängern und Schiffen wird der Stelle zugesprochen, die für diese Aufgaben zuständig ist. Die Eigentümerin oder der Eigentümer eines in diesem Kanton angemeldeten Fahrzeugs kann so ihr oder sein Altfahrzeug kostenlos entsorgen.
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1 bis 3: Im Sinne der Vorschriften ist zu unterscheiden zwischen tatsächlich ausser Betrieb genommenen Altfahrzeugen, die als Abfälle klassiert werden müssen, und Fahrzeugen, die noch fahrtüchtig sind und als Occasionsfahrzeuge eingestuft werden können. Um diese beiden Gruppen voneinander abzugrenzen, hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der offiziellen Autosammelstellenhalter der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (VASSO) eine Reihe von Kriterien für Exporte festgelegt. Altfahrzeuge, die anhand dieser Kriterien als kontrollpflichtige Abfälle gelten, dürfen nur mit Bewilligung des BAFU exportiert werden. Im Verfahren zur Erteilung der Ausfuhrbewilligung prüft das BAFU, ob die Unternehmen, die die Abfälle entgegennehmen, die schweizerischen Umweltvorschriften einhalten. Zwischen 2008 und 2019 wurden jährlich rund 2500 Tonnen als Abfall deklarierte Fahrzeuge zur Verwertung (Rückgewinnung von Metallen) nach Frankreich und Österreich ausgeführt. Im gleichen Zeitraum wurden in der Schweiz pro Jahr rund 76 000 Tonnen Altfahrzeuge (97 Prozent aller Altfahrzeuge) verwertet.
Im Jahr 2019 wurden nach Angaben der Stiftung Auto Recycling Schweiz 164 750 Fahrzeuge als Gebrauchtwaren exportiert. Weil es sich dabei um Ausfuhren von Occasionsfahrzeugen und nicht von Abfällen handelt, stehen dem BAFU weder Angaben über die Bestimmungsländer noch über die Entsorgungsweise im Ausland zur Verfügung. Die Einhaltung der für eine Ausfuhr als Ware festgelegten Kriterien wird von den Zollstellen bei den Warenkontrollen an den Grenzen überprüft.
4: Das Recycling von Altfahrzeugen in der Schweiz funktioniert gut. Die aktuellen Vorschriften über deren Ausfuhr werden in Form von Grenzkontrollen und Prüfungen bei der Erteilung von Ausfuhrbewilligungen konsequent angewendet. Diese beiden Instrumente stellen sicher, dass die Entsorgungsbranche in der Schweiz nicht durch illegale Exporte benachteiligt wird. Tatsächlich verhindern sie, dass als Abfall klassierte Fahrzeuge als Gebrauchtwaren ausgeführt werden.
Zudem wurden punktuelle Anpassungen der reglementarischen Bestimmungen vorgenommen oder sind in Planung:
- Einführung spezifischer technischer Kriterien für die Beurteilung von Occasionsfahrzeugen mit Elektroantrieb, um zu entscheiden, ob sie als Abfall oder als Gebrauchtwagen einzustufen sind.
- Änderung der Vollzugshilfe über den Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen in der Schweiz, um ein umweltverträgliches Entsorgungsverfahren für elektroangetriebene Altfahrzeuge festzulegen.
- Änderungsvorlage, mit der die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG, SR 814.620) dahingehend angepasst werden soll, dass auch fest in die Fahrzeuge eingebaute Geräte berücksichtigt werden.
5: Altfahrzeuge gelten als Abfall, dessen Entsorgung von der Eigentümerin oder dem Eigentümer bezahlt werden muss. Allerdings erhebt die Stiftung Autorecycling Schweiz bei den Mitgliedern von auto-schweiz für den Import von Neufahrzeugen einen freiwilligen Entsorgungsbeitrag. Sie fördert damit die umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen. Zusätzliche Finanzierungsinstrumente auf Bundesebene erachtet der Bundesrat als nicht angezeigt.
Antwort des Bundesrates.